Häufig stellen sich Therapeuten die Frage, wieso sie dokumentieren sollen. Ist die Behandlungszeit nicht viel besser beim Patienten aufgehoben? In diesem ersten Artikel stellen wir dir die Dokumentationspflicht und die Strafen bei Verstößen vor.
Es folgen weitere Berichte zu den Themen:
- Wir wollen dokumentieren! Professionelle Therapie dank professioneller Dokumentation
- Umsetzung in der Praxis: Dokumentation auf einem neuen Level
Warum dokumentieren? Weil wir müssen!
Es gibt zwei rechtliche Grundlagen zur Dokumentationspflicht. Zum einen das Patientenrechtegesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch und zum anderen das Vertragsrecht der Praxen mit den Krankenkassen.Im BGB ist in den Paragrafen 630 f und g festgelegt, dass eine Patientenakte (entweder elektronisch oder auf Papier) für jeden Patienten anzulegen- und 10 Jahre aufzubewahren ist. In dieser Zeit hat der Patient das Recht seine Akte einzusehen und eine elektronische Abschrift davon zu erhalten. Ebenso ist der grundsätzliche Inhalt (Anamnese, Befunde, Untersuchungen, Therapien, Wirkungen etc.) geregelt.
In den Rahmenverträgen mit den Krankenkassen wird die Dokumentation im Interesse einer effektiven und effizienten Therapie, als Teil jeder einzelnen Behandlung festgelegt. Insbesondere beinhaltet ein Dokumentationseintrag die erbrachte Leistung sowie die Reaktion des Patienten und ggf. auftretende Besonderheiten.
Bei Verstoß gegen diese vertragliche Pflicht drohen der Praxis drastische Strafen. In wiederholtem- oder schwerwiegendem Fall sind bis zu 50 000 € zu zahlen. Zusätzlich ist ein Lizenzentzug möglich. Darüber hinaus sind die entstandenen Schäden zurück zu zahlen. Das bedeutet: Nicht dokumentierte Leistungen haben nicht stattgefunden und bereits abgerechnete Verordnungen können revidiert werden.
Gesetzestexte sowie weitere Informationen zur Dokumentationspflicht und den drastischen Vertragsstrafen findest du hier Terminheld.de - warum dokumentieren