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Gast940
Vertrag - Umsatz % - Fixteil
Hallo,
eine Freundin hat gerade in einer Praxis
einen Vertrag angeboten bekommen.
Leider können wir nicht so gut
einschätzen ob das Angebot gut ist.
Was wir schon wissen ist, daß sie sich
nur um Privatpatienten kümmern soll.
Den Anteil am Umsatz den sie erhalten
soll ist mit 65% angesetzt. Wenn wir
das richtig verstanden haben geht
davon natürlich noch der
Arbeitnehmeranteil ab, da sie als
Angestellte arbeiten soll. Geht
von dem Betrag der dann bleibt im
Normalfall noch mehr ab oder ist das dann ihr Bruttogehalt?
Ein anderer Teil des Vertrages sieht ein
Mindesteinkommen für den Fall vor, daß
ihr Umsatz unter einem gewissen
Betrag liegt. In dem Mustervetrag sind
diese Felder leider noch leer. Wir haben
keine Vorstellung was in diesem Falle
normal ist. Hat vielleicht jemand einen
grobe Vorstellung wieviel Prozent man
dann mindestens vom Normalgehalt
erhält wenn man nicht voll ausgelastet
wird?
Danke schonmal für Eure Hilfe
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APM
Hallo,
die Beantwortung deiner Frage ist nicht ganz so einfach.
65% ist normalerweise der Anteil, der einem freiberuflichen Mitarbeiter (FM) vom gesamten Umsatz, den dieser erzielt, gezahlt wird.
Der FM muss von diesen 65% die VOLLEN Beiträge zur Renten-, Kranken-, Berufsgenossenschaft-, Berufshaftpflichtversicherung und seine Arbeitsmittel bezahlen. Der Arbeitgeber tut beim FM GAR NICHTS dazu.
Er bekommt keine bezahlten Urlaubs-, Fortbildungs- und Krankentage.
Der FM trägt das unternehmerische Risiko für seine Arbeitsleistung und seinen Verdienst völlig alleine.
Beim FM stellt der Praxisinhaber quasi nur die Räumlichkeiten mit Inventar zur Verfügung und erhält dafür vom FM 35% des Gesamtumsatzes, den der FM erwirtschaftet.
Da die wirtschaftliche Situation der Praxen zur Zeit nicht einzuschätzen ist, versuchen viele Arbeitgeber das unternehmerische Risiko für sich geringer zu gestalten.
Nicht ausgelastete Arbeitszeiten, Fehltage, Krankheitstage, etc. schlagen bei einem guten Gehalt so stark zu Buche, dass die Beschäftigung eines Arbeitnehmers mit festem Gehalt nicht mehr rentabel ist.
Nun zu deinem speziellen Fall:
65% vom Umsatz einer Privatpraxis sind ein gutes Angebot:
ein Privatpatient muss normalerweise zwischen 40 und 60 Euro für 60 Minuten Behandlung bezahlen.
Da kannst du dir leicht ausrechnen wie viel Umsatz du machen wirst. Dabei bitte die abgesagten und evtl. nicht belegten Termine berücksichtigen (ca. 10%).
Ein Angestellter im öffentlichen Dienst bekommt je nach Alter und Aufgabenbereich ca. 2.100 Euro brutto pro Monat, incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind das ca. 27.000 Euro Jahresbruttogehalt.
Wenn du 38,5 Stunden die Woche arbeiten würdest und 10% Ausfallzeiten hättest, 35 Tage Urlaub und Fortbildungstage bekommen würdest, wären das bei 10 Feiertagen pro Jahr ca. 43 Arbeitswochen pro Jahr = 1.500 Arbeitsstunden pro Jahr.
Bei 65% Umsatzbeteiligung und einem Umsatz von 40 Euro Umsatz pro Stunde wäre das dann ein Jahresbruttogehalt von 26 Euro Umsatzbeteiligung x 1.500 Arbeitsstunden = ca. 39.000 Euro Bruttojahresumsatz.
Bei 65% Umsatzbeteiligung und einem Umsatz von 60 Euro pro Stunde wäre das dann ein Jahresbruttogehalt von 39 Euro Umsatzbeteiligung x 1.500 Stunden = ca. 58.500 Euro Bruttojahresumsatz.
An Hand dieser Zahlen kannst du sehen, dass 65% Umsatzbeteiligung zu einem sehr guten Ergebnis führen kann. Die Frage ist eben nur, ob du 38,5 Stunden pro Woche Arbeitszeit realisieren kannst, oder ob du letztendlich 38,5 Stunden anwesend sein musst aber nur 20 Stunden Umsatz machen kannst, weil die Patienten fehlen. Das kann man im Vorfeld schlecht abklären.
Du siehst, dass man deine Frage eigentlich gar nicht beantworten kann.
Bedenkenswert wäre noch die Entlohnung während des Urlaubes:
Wie wird der Urlaub bezahlt? In dieser Zeit erwirtschaftet die Arbeitnehmerin ja keinen Umsatz. Wird dann der Mindestlohn gezahlt?
>> Deine Frage: Wenn wir das richtig verstanden haben geht davon natürlich noch der Arbeitnehmeranteil ab, da sie als Angestellte arbeiten soll. Geht von dem Betrag der dann bleibt im Normalfall noch mehr ab oder ist das dann ihr Bruttogehalt?
>> Vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers geht nur der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungen und die Steuer ab.
Hoffe dir ein bisschen weitergeholfen zu haben,
Gruß von Susn
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