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Gast1268
Nebenberuflich selbständig mit mobiler Praxis
Hallo!
Ich bin gelernte Physiotherapeutin, z.Z. Hausfrau u. Mutter (familienversichert über Ehemann). Mein Ziel ist es, nebenberuflich!
(Hauptberuf: „Hausfrau“) mit einer mobilen Praxis als freie Physiotherapeutin med. Massagen und anderes für Patienten/Kunden ohne Rezept (keine Kassenabrechnung), also praktisch auf Privatbasis, anzubieten.
Ich rechne mit geringen Einnahmen.
Hier meine Fragen:
- Bei welchen Institutionen muss dieser Schritt angezeigt werden?
- Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gewerbe u. freiem Beruf bei uns Therapeuten?
- Wo liegen Vor- und Nachteile für uns? (Mir wäre es wichtig, dass die Berufsbezeichnung
mit in der Werbung erscheint u. auch beim Patienten so ankommt, auch wenn ich vorerst nur medizinische Massagen anbieten möchte!)
- Ist eine Berufshaftpflicht notwendig und ist diese an die Einnahmen gekoppelt?
- Ist es notwendig in eine Berufsgenossenschaft einzutreten?
- Ist der Eintritt in Berufsverbände sinnvoll?
- Kann ich die Preise selbst festlegen oder gibt es einen „Honorarkatalog “f . PTs, also Preisbindung?
- Wie erfolgt die Dokumentation fürs Finanzamt? Steuerberater notwendig?
Das wären meine wichtigsten Fragen!
Habe bisher keine bzw. widersprüchliche Antworten von d. verschiedenen Institutionen erhalten. Es wäre wirklich toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, auch Teilantworten sind sehr willkommen, da ich schon monatelang suche.
Danke! Britt
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APM
Alle Heilmittelberufe erbringen Heilbehandlungen auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung.
Wenn du Entspannungsmassage, Shiatsu oder andere nicht medizinische Leistungen erbringst und keine verordnungspflichtigen Therapien durchführen willst, arbeitest du ja nicht mehr als Physiotherapeutin. Von daher dürften die Vorschriften für Physiotherapeuten dann gar nicht greifen.
Meine ehemalige Nachbarin z.B. ist Atemtherapeutin, hat jede Menge Kurse auf der ganzen Welt gemacht und arbeitet seit Jahren in einem angemieteten Zimmer einer Jogaschule als Atemtherapeutin. Sie zahlt Steuern, ist krankenversichert, macht private Vorsorge, das wars.
Was anderes ist es, wenn du doch Patienten auf Privatrezept behandelst.
Dann greifen natürlich alle für PTS geltenden Vorschriften.
Alles folgende gilt für PTs, die als PT arbeiten:
- Bei welchen Institutionen muss dieser Schritt angezeigt werden?
Dazu gibt es hier im Forum schon jede Menge. Such einfach mal unter SUCHEN oben in der schwarzen Menüleiste. Ich habe keine große Lust es nun zum dritten mal zu schreiben.
- Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gewerbe u. freiem Beruf bei uns Therapeuten?
"Die freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikationen oder schöpferischen Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt". Eine amtliche Erlaubnis zur Berufsausübung ist normalerweise erforderlich (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, PTs, etc.).
- Wo liegen Vor- und Nachteile für uns?
Gewerbliche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbesteuer und man braucht eine Gewerbeanmeldung, buchführungsmäßig ist da auch noch einiges komplizierter (nix genaues weiß ich nicht).
(Mir wäre es wichtig, dass die Berufsbezeichnung mit in der Werbung erscheint
u. auch beim Patienten so ankommt, auch wenn ich vorerst nur medizinische Massagen anbieten möchte!) Die med. Massage dient der Heilbehandlung und die darf ohne ärztliche Verordnung nicht durchgeführt werden. Ohne Verordnung ist eine Massage nur eine Massage, evtl. Entspannungs-, Lockerungs-, Bindegewebs-, etc. aber keine medizinische Massage.
- Ist eine Berufshaftpflicht notwendig und ist diese an die Einnahmen gekoppelt?
Ja, ist notwendig, nein, kostet ca. 80 Euro im Jahr, egal wie viel du umsetzt.
- Ist es notwendig in eine Berufsgenossenschaft einzutreten?
Ja.
- Ist der Eintritt in Berufsverbände sinnvoll?
Was soll ich dazu sagen????
- Kann ich die Preise selbst festlegen oder gibt es einen „Honorarkatalog “f . PTs, also Preisbindung?
Du darfst die Wuchergrenze nicht überschreiten. Ne, mal im Ernst jetzt, du kannst nehmen, was die Leute bereit sind zu zahlen.
- Wie erfolgt die Dokumentation fürs Finanzamt? Steuerberater notwendig?
Das kann man alles selbst machen. Voraussetzung ist der Wille sind stundenlang hinzusetzen, sich zu informieren und viel Zeit in den Sand zu setzen. Man kann sich aber auch gut einen Steuerberater nehmen und Sachen wie Quittungen und Rechnung selbst in den PC eingeben und sortiert wegheften.
Gruß von susn
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Gast1268
Hallo susn,
Danke für deine Antwort!
Gruß Britt
Gern würde ich mit jemanden in Kontakt treten, der bereits als Physiotherapeutin mit einer mobilen Praxis selbständig ist. Bitte meldet Euch!
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APM
Hallo Britt,
bevor ich mich mit eigenen Praxisräumen selbständig gemacht habe, habe ich (neben meiner Tätigkeit als angestellter und später freiberuflicher PT) selbständig Hausbesuche bei Privatpatienten gemacht. Das lief sehr schnell so gut, dass ich schon nach einigen Monaten einen kompletten Arbeitstag auf Hausbesuchen unterwegs war.
Falls du also weitere Fragen hast...
Gruß von susn
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Gast1697
Anmeldung bei welchen Instituten?
Hallo!
Auch mich interessiert diese Thema komplett, da ich grade eine 'Praxis'(zu Hause) gründen möchte. Leider weiß ich nicht wonach ich unter SUCHEN suchen soll, um herauszufineden welche Institutionen alle ,angegangen' werden müssen, um als Physiotherapeutin zu Hause Privatpatienten 'abrechnen' zu können.
Auch wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand sagen kann, ob Fußreflexzonentherapie anerkannt ist auf neurophysiologischer Grundlage abzurechnen?
Herzlichsten Dank SabeenaMayi
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APM
Hallo Sabeena,
Wenn du zuahuse Patienten behandelst (egal ob Kassen- oder Privatpatienten) bist du rechtlich gesehen selbständig tätig.
Unabdingbar und nicht zu umgehen für einen selbständigen PT sind:
1. BfA Rentenversicherung (auch als selbständiger PT bist du in der BfA pflichtversichert), Infos bekommst du direkt bei der BfA in Deinem Heimatort, bzw. der nächst größeren Stadt = beitragspflichtig
2. Berufshaftpflichtversicherung (da gibt es jede Menge Anbieter, z.B. NAV - Ärtzeversicherung) = beitragspflichtig
3. Pflegeversicherung (falls du aus der gesetzlichen KV raus willst und dich nicht sofort privat KV versichern willst) = beitragspflichtig
4. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (22089 Hamburg, Pappelallee 35-37) = beitragspflichtig
5. Meldung beim Gesundheitsamt (da reicht es anzumelden ab welchem Zeitpunkt du an welchem Ort in welchem Beruf selbständig willst) = beitragsfrei
6. Meldung der selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt.
Alle Meldungen müssen schriftlich gemacht werden. Der ZVK kann dir da eine Reihe an Unterlagen und Adressen zuschicken. Eventuell kann dir auch das Arbeitsamt hilfreiche Infos (Ich-AG) geben.
Fußreflex hat mit KG neuro nichts zu tun!
Um eine Kassenzulassung für die gesetzlichen KV zu bekommen müssen die Räumlichkeiten bei dir zuhause bestimmte Voraussetzungen erfüllen (seperater Eingang, Praxisgröße, Raumgröße, Raumhöhe, Einrichtungsvorschriften, 2 WCs, Waschbecken in jedem Behandlungsraum, mindestens 2 Behandlungsräume, etc... > Infos bei den Berufsverbänden). Du kannst aber auch ohne Kassenzulassung nur Privatpatienten behandeln, dafür sind außer dem PT-Examen und den oben genannten Anmeldungen keine weiteren räumlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Gruß von susn
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Gast1697
Behandlungen auf neurophysiologischer grundlage
Vielen DanK!
Welche Methoden sind denn 'auf neurophysiologischer Grundlage' anerkannt ( außer Bobath, Vojta und PNF) und was bedeutet das eigentlich?
Ist die Fußreflexzonentherapie als Behandlungsform immer noch nicht anerkannt?
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APM
Hallo Sabeena,
der leistungskatalog der gesetzl. KVs enthält:
1. KG (auch auf neurophys. Grundlage)
2. KG (auch auf neurophys. Grundlage) bei nach Abschluß der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen - zur Abrechnung dieser Position sind nur Fobis von mindestens 120 Stunden nach Bobath, Voita, PNF anerkannt.
3. KG auf neurophys. Grundlage bei angeborenen oder frühkindlich erworbenen zentralen Bewegungsstörungen - zur Abrechnung dieser Position sind nur Fobis von mindestens 300 Stunden nach Bobath und Voita anerkannt.
4. Manuelle Therapie - zur Abrechnung dieser Position sind nur Fobis von mindestens 260 Stunden in Manueller Therapie anerkannt.
5. Chirogymnastik - zur Abrechnung dieser Position sind nur Fobis von mindestens 160 Stunden mit Abschlussprüfung anerkannt.
Fußreflex wird weder von den gesetzlichen KVs, noch von den Beihilfestellen, noch von den Privaten KVs erstattet.
Gruß von susn
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Gast1697
Vielen Dank für die Antwort.
Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob ich ein Rezept annehmen kann, welches auf neurophysiologischer Grundlage ausgestellt ist, da mir immer noch nicht klar ist, was es eigentlich bedeutet, wo der Unterschied zur 'normelen Krankengymnastik' liegt. Bitte erkläre mir das doch noch einmal, damit ich da auch rechtlich abgesichert bin.
Mein Zugang ist einfach die MNT(Manuelle Neurotherapie nach Froneberg, ist so etwas wie Fußrelextherapie, nur eben sehr detailliert). Darüber habe ih gute Erfolge.
Außerdem, werde ich nur auf Privatrezept behandeln, alles andere lohnt bisher noch nicht.
Einen besonders schönen Tag!
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APM
Hallo,
der Unterschied zwischen normaler KG und KG auf neurophys. Grundlage besteht ausschließlich in der Therapietechnik.
Unter KG auf neurophys. Grundlage fallen nur PNF, Bobath und Voita. Alle anderen Therapieformen (außer Manueller Therapie und Manueller Lymphdrainage) fallen unter normale KG, wobei paramedizinische Techniken wie Fußreflex, Dorn, Shiatsu, etc. weder von den gesetzlichen, noch von den privaten KVs erstattet werden.
Gruß von susn
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tafe84
Eine Frage zu Eurem Theam selbstständig von zu hause aus arbeiten.....
Kann man teilzeitmäßig selbstständig arbeiten meinetwegen zu hause und die andere Teilzeit in einer Praxis als Angestellte?
Müss man dann auch all den Kram anmelden?
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paula768
Hallo,
ich bin derzeit in der gleichen Situation wie die Threaterstellerin.
sind denn die Voraussetzungen für die Gründung einer reinen Privatpraxis/ mobilen Praxis mit Privatabrechnung noch genauso wie 2004, oder hat sich in der zwischenzeit etwas geändert.
Gruß Paula
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APM
Hallo Paula,
geändert hat sich seit 2004, dass Behandlungen ohne Rezept umsatzsteuerpflichtig sind. Diese Umsatzsteuerpflicht gilt ab einem Umsatz von 17.500 Euro pro Jahr.
Behandlungen ohne Rezept dürfen nicht kurativ sein, d.h. ohne Rezept darfst Du keine Krankheiten behandeln, ohne Rezept darfst Du also nur Wellness, Personal Training, etc. machen.
Gruß von Susan
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julphysio
Hallo susn,
ich hätte eine Frage an dich. Ich würde gerne Privatrezepte über mich( privat nicht mit Praxis) abrechnen. Bis jetzt konnt mir keiner weiterhelfen egal wo ich angerufen habe. Da du dich wohl ganz gut auskennst + (soweit ich gelesen habe) auch privat HB gemacht hast und abgrechnet hoffe ich dass du mir weiterhelfen kannst. Was brauch ich denn alles. Muss ich mich irgendwo melden.
Ich würde mich freuen wenn du mir weiterhelfen kannst und antwortest
Grüßle julphysio
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