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just_me
examen trotz eintrag im Führungszeugnis?!
moin moin alle zusammen,
hab n riesiges problem, hab leider das examen nicht beim ersten anlauf geschafft, das heisst wegen nur einem fach, egal...
meine nachprüfung steht an und ich hab alles veranlasst was nötig ist, jetzt bekomm ich mein führungszeugnis und da is jetzt n eintrag drin...
kurzer abschweif, irgendwann im frühjahr fahr ich nichts ahnend zu nem bekannten und werd routine mässig von den zivi-cops angehalten, die ham dann auf blöd in meinem auto herum gesucht und finden unter einem berg von müll und zettel ein klappmesser an das ich überhaupt nicht mehr gedacht hab (hab das irgendwann vor ein/zwei jahren da reingeschmissen nach ner lagerfeueraktion), da erzählt mir der nette herr das es da so ein neues gesetz gibt wonach dieses messer unter das waffengesetz fällt... usw...
jetz hab ich wegen dieser ******* aktion nen eintrag und hab jetzt schiss um mein examen, is ja nur noch eine prüfung, ansonsten sind die letzten 3jahre fürn arsch...
kann mir irgendjemand helfen?!
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schlesi18
Hallo du!
Unser PT-Leiter hat uns zu Beginn der Ausbildung gesagt, dass man keine Einträge in Führungszeugnis haben darf, weil man ansonsten grundsätzlich nicht zum Examen zugelassen wird.
Hier im Forum gibt es allerdings noch eine ältere Disskusion darüber vielleicht versuchst du es mal damit :
https://www.physiotherapie.de/archive/topic/1013.html
Drück dir die Daumen!
Grüßle!
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APM
§3, Absatz 1. des Gesetzes über "die Ausübung des Berufes des Masseurs, ..., und des Krankengymnasten, und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung" besagt:
dass die Erlaubnis zu versagen ist, wenn sich der Bewerber schwerer Verfehlungen schuldig gemacht hat, aus denen sich seine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Der Bewerber ist vorher zu hören !!!!
In den Erläuterungen zum Gesetz steht zu §3:
Verfehlungen, aus denen sich die "Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berfues" ergibt, beziehen sich nur auf ein ganz bestimmtes, mit dem Beruf im engen Zusammenhang stehendes Verhalten.
So wird eine Trunkenheitsfahrt, wiederholtes Schwarzfahren, Diebstahl, oder wie bei dir die Messergeschichte mit Sicherheit kein Grund zur Verweigerung der Teilnahme am Examen sein.
Drogenmissbrauch wäre aber z.b. sehr wohl ein Grund jemanden nicht zuzulassen, ebenso sexueller Missbrauch.
Sollte deine Schule dich wider Erwarten nicht zum Examen zulassen nimm dir einen Anwalt.
Gruß von susn
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just_me
...fettes merci, habt mir echt weiter geholfen...
mfg
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pt17
also wenn jemand einen eintrag wegen schlägerei und körperverletzung hat, dann hat man schlechte karten?
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GothicMoonlight
hi
uns wurde damals gesagt, das alles was auf den beruf zurückzuführen ist nicht von vorteil wäre:
z.b. Drogengebrauch --> Autofahren --> unfall --> Verletzung --> evtl Physiotherapie
damnach fällt auch die sache mit deinem messer rein:
Mann unterstelle dir ne messerstecherei --> Verletzung --> physiotherapie
aber rede mir deinen prüfungslehrern die können dich doch einschätzen, ob du der messerstecher von nebenan bist oder nicht
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