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Gast1328
Darf ich für meine Massagen Werben ??
Hallo,
habe eine Frage an meine lieben Kollegen !!!
Ich habe Seit einem Monat ein Gewerbe für mobile Massagen und Personal Training angemeldet, darf ich für dieses Gewerbe Werbung betreiben ???
Mir wurde letztens gesagt, dass dies untersagt sei, da ich ansonsten meine Zulassung verlieren würde !!!
Klingt aber irgendwie unlogisch, oder ??
Eine weitere Frage habe ich bezüglich der Ausdrucksweise meiner Werbung, da ich mit meiner "mobilen Physiotherapie" keine Kassenzulassung habe, dürfte ich auch nicht , wenn ich werben würde, angeben, dass ich "medizinische" oder "professionelle" Massagen anbiete.
Also, darf ich überhaupt werben und falls "ja", darf ich angeben, dass ich "medizinische Massagen" bzw "professionelle Massagen anbiete" ??
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Gast1343
Hallo!
Als Physiotherapeut darf man ohne ärztliche Verordnung(Rezept) keine curativen(heilende) Maßnahmen durchführen(offiziell) . Also nur prophylaktische Maßnahmen darfst Du durchführen. Und meines Wissens gibt es dafür keine Werbeeinschränkung, da Du nur Deine Kassenzulassung, nicht Deine Berufszulassung, verlieren könntest.
MfG
fraest
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APM
Hallo Calibra,
medizinische Massagen darfst du, wie fraest schon geschrieben hat, NUR auf ärztliche Verordnung abgeben. Und dann auch nur mit entsprechender Ausbildung (Masseur, PT, etc.).
Auch wenn deine Patienten Selbstzahler sind, darfst du selbstverständlich damit werben, dass du "mediz. Massagen" anbietest. Denn dafür hast du ja auch eine staatliche Erlaubnis.
Nur darfst du den Selbstzahlern die Massage nicht unter dem Begriff "Medizinische Massage" verkaufen, sondern unter z.b. "Entspannungsmassage". Du darfst dann aber nicht ein Symptom (LWS-Syndrom, Epicondylitis, ...) behandeln, eben weil du das NUR auf ärztliche Anordnung machen darfst.
An Patienten mit einem Privatrezept darfst du selbstverständlich auch "mediz. Massagen" abgeben und Symptome mit Massage behandeln.
Wegen deiner Frage zur Werbung würde ich dir das Buch "Die eigene Praxis" (Kapitel 11) empfehlen. Das Buch ist auch ansonsten super informativ und seine ca. 20 Euro absolut wert.
Gruß von susn
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Gast1388
für Praxis werben
Es ist völlig legitim zu werben. Vor allem wenn du mir deinem Gewerbe noch ganz frisch bist, ist es ja wichtig um sich etwas bekannt zu machen.
Sinnvoll ist beispielweise ein Flyer, der neben der Info, wie, wo und wann du erreichbar bist, auch noch konkrete Leistungsangebote enthält. So etwas kann man dann auslegen oder mitgeben.
ich hab nir mal soetwas drucken lassen, damit es auch gleich richtig professionell aussieht. Das ist gar nicht so teuer, z.B. bei der Internetdruckerei www.flyer24,de
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sagitta
Hallo mora,
der Hinweis auf die HP vonflyer24 ist nicht korrekt. Du hast vor "de" ein Komma gesetzt, daher kann diese Seite nicht aufgerufen werden. Also: www.flyer24.de
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