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Gast1348
Selbstständigkeit
Hallo!
Wenn man sich nur auf Hausbesuche beschränken will, welche Vorraussetzungen benötigt man?
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APM
Hallo Mirella,
das kommt darauf an ob du auch Hausbesuche bei gesetzlich versicherten Patienten oder nur bei Privatpatienten machen willst.
Die Voraussetzungen sind nämlich in entscheidenen Punkten ganz unterschiedlich.
Gruß von susn
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Gast1348
Selbstständigkeit nur Hausbesuche
Ich habe an priv. als auch an gesetzlich versicherte gedacht! Im Prinzip alles was der Arzt verschreibt!Einfach eine Dienstleistung von mir, zu meinen Patienten zu fahren.
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APM
Hallo,
um Hausbesuche auch mit den gesetzl. KVs abtrechnen zu können brauchst du eigene Paraxisräume mit Kassenzulassung.
Oder du machst die Hausbesuche als Freie Mitarbeiterin für eine Praxis und erhälst dafür Umsatzprozente.
Du brauchst auf jeden Fall eine Berufshaftpflichtversicherung.
Und du musst deine Tätigkeit melden bei:
- BfA (Beiträge zu zahlen)
- KV (falls du gestzlich versichert bist) (Beiträge zu zahlen)
- Berufsgenossenschaft (Beiträge zu zahlen)
- Gesundheitsamt (kostenfrei)
- Finanzamt
Empfehle dir das Buch "Die eigene Praxis" von Peter Appuhn und Frieder Bothner, kostet ca. 20 €.
Gruß von susn
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Gast1348
Selbstständigkeit nur Hausbesuche
Hallo Susn
danke für deine Antwort, hilft mir auf jeden Fall weiter, aber ich verstehe nicht warum man eine Praxis braucht, wenn man doch direkt zu den Patienten fährt!
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APM
Hallo,
weil nach §124 Abs.2 SGB V die Zulassung für die gesetzl. Krankenkassen an drei Kriterien gebunden ist:
1. die erforderliche Ausbildung
2. das Vorhandensein von Praxisräumen
3. Anerkennung der geltenden Vereinbarungen
Gruß von susn
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Gast1383
Hey mirella,
bis vor 8 jahren haben die leistungsträger der gesetzlichen KV auch Physiotherapie ohne Bestallung bezahlt.
Das heißt, daß bis zu diesem Zeitpunkt Krankengymnastik ohne eigene Praxisräumlichkeiten bei Hausbesuchen erstattet wurden. Dies ist seit obigen zeitpunkt nicht mehr ermöglicht.
Du erhältst nur noch einen Kassenzulassung, wenn Du über eigene Praxisräumlichkeiten verfügst und die vorausgesetzen Auflagen erfüllst.
Sorry... aber Hausbesuche ohne eigene Praxis bei gesetzlichen Krankenversicherten ist somit nicht mehr abrechenbar.
Alles Liebe
Robert
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