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physio35
ausschlussklausel im arbeitsvertrag
hallo , habe folgendes problem :
ein kollege will eine praxis eröffnen und ich möchte da arbeiten. nun steht in meinem av das ich nicht für konkurrenzunternehmen im umkreis von 15 km arbeiten darf . ist das rechtlich ok ??? wer hat erfahrung und kann man diese klausel umgehen ????
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belter
Hallo,
eine sog. "Konkurrenzklausel" ist das: so etwas ist nicht unüblich, damit man nicht später Patienten mitnehmen kann bzw. in die nächste Praxis "umlenkt", jedoch im Steitfall ist eine solche Regelung im AV schlichtweg unwirksam!
Grüße - Ileo
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Gast2196
Die Klausel ist sehr wohl wirksam, nur müssen dafür Voraussetzungen geschaffen werden. Der Umkreis dürfte wohl nie größer als 2-3km im ländlichen und ein paar hundert Meter im städtischen Bereich betragen, außerden muß dein AG dir eine Endschädigung für diese Einhaltung bezahlen z.B. halber Lohn für 6 Monate, auch muß eine Vertragstrafe festgelegt sein.
Zahlt der AG nicht - ist die Klausel auch nichts wert und du kannst arbeiten wo du willst.
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belter
Konkurrenzklausel
Eine Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag ist "gegen die guten Sitten", also unwirksam. Wenn jedoch die Vertragsparteien überein kommen, eine solche Regelung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und gegen Entgelt zu treffen, käme es bei einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht darauf an, wie der Richter entscheidet. Meist eben für den (ehemaligen) Arbeitnehmer und unter Berücksichtigung der Zulässigkeit und ggf. Zumutbarkeit einer solchen Vertragsklausel. Da spielen Entfernungen von Praxen innerhalb von Stadt- und Landgebieten überhaupt keine Rolle.
(Eine einfache Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag von abhängig Beschäftigten, wie manchmal üblich, gilt seit vielen Jahren - und zwar unabhägig von der jeweiligen Branche - ohnehin als nicht geschrieben.)
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Gast2196
Nun da haben einige Verbandsjuristen schon abweichende Meinungen
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Hans-Heinrich
Richtig ist: Wer einigermaßen klug ist, verzichtet auf die Konkurrenzklausel !
Ein vertraglich geregelter Konkurrenzausschluß ist grundsätzlich möglich und hat rechtlich bindende Wirkung.
Die Konkurrenzklausel - oder Konkurrenzverbotsklausel - sollte enthalten:
1. Angaben zur Dauer
2. Angaben zum örtlichen Geltungsbereich
3. Angaben über Art und Höhe der Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung
4. Zusicherung der sogenannten Karenzentschädigung
Problematisch sind die Punkte 1 und 2.
Und das Problematischste von allem: Bei bauernschlauer Anwendung durch den Arbeitnehmer(!), kann sich das Teil zum finanziellen Rohrkrepierer der Extraklasse entwickeln - und zwar für den Arbeitgeber(!).
Hans-Heinrich
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