-
physio35
ausschlussklausel im arbeitsvertrag
hallo , habe folgendes problem :
ein kollege will eine praxis eröffnen und ich möchte da arbeiten. nun steht in meinem av das ich nicht für konkurrenzunternehmen im umkreis von 15 km arbeiten darf . ist das rechtlich ok ??? wer hat erfahrung und kann man diese klausel umgehen ????
-
belter
Hallo,
eine sog. "Konkurrenzklausel" ist das: so etwas ist nicht unüblich, damit man nicht später Patienten mitnehmen kann bzw. in die nächste Praxis "umlenkt", jedoch im Steitfall ist eine solche Regelung im AV schlichtweg unwirksam!
Grüße - Ileo
-
Gast2196
Die Klausel ist sehr wohl wirksam, nur müssen dafür Voraussetzungen geschaffen werden. Der Umkreis dürfte wohl nie größer als 2-3km im ländlichen und ein paar hundert Meter im städtischen Bereich betragen, außerden muß dein AG dir eine Endschädigung für diese Einhaltung bezahlen z.B. halber Lohn für 6 Monate, auch muß eine Vertragstrafe festgelegt sein.
Zahlt der AG nicht - ist die Klausel auch nichts wert und du kannst arbeiten wo du willst.
-
belter
Konkurrenzklausel
Eine Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag ist "gegen die guten Sitten", also unwirksam. Wenn jedoch die Vertragsparteien überein kommen, eine solche Regelung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und gegen Entgelt zu treffen, käme es bei einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht darauf an, wie der Richter entscheidet. Meist eben für den (ehemaligen) Arbeitnehmer und unter Berücksichtigung der Zulässigkeit und ggf. Zumutbarkeit einer solchen Vertragsklausel. Da spielen Entfernungen von Praxen innerhalb von Stadt- und Landgebieten überhaupt keine Rolle.
(Eine einfache Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag von abhängig Beschäftigten, wie manchmal üblich, gilt seit vielen Jahren - und zwar unabhägig von der jeweiligen Branche - ohnehin als nicht geschrieben.)
-
Gast2196
Nun da haben einige Verbandsjuristen schon abweichende Meinungen
-
Hans-Heinrich
Richtig ist: Wer einigermaßen klug ist, verzichtet auf die Konkurrenzklausel !
Ein vertraglich geregelter Konkurrenzausschluß ist grundsätzlich möglich und hat rechtlich bindende Wirkung.
Die Konkurrenzklausel - oder Konkurrenzverbotsklausel - sollte enthalten:
1. Angaben zur Dauer
2. Angaben zum örtlichen Geltungsbereich
3. Angaben über Art und Höhe der Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung
4. Zusicherung der sogenannten Karenzentschädigung
Problematisch sind die Punkte 1 und 2.
Und das Problematischste von allem: Bei bauernschlauer Anwendung durch den Arbeitnehmer(!), kann sich das Teil zum finanziellen Rohrkrepierer der Extraklasse entwickeln - und zwar für den Arbeitgeber(!).
Hans-Heinrich
Ähnliche Themen zu ausschlussklausel im arbeitsvertrag
-
Von Gast2487 im Forum Physiotherapie - AktuellAntworten: 35Letzter Beitrag: 21.01.2011, 19:33
-
Von Gast748 im Forum Physiotherapie - AktuellAntworten: 8Letzter Beitrag: 23.02.2004, 19:12
-
ich suche eine praxis zur pacht und zur späteren...im Forum UnsortiertAntworten: 12Letzter Beitrag: 03.10.2006, 14:23
-
hallo , habe folgendes problem : ein kollege...im Forum Physiotherapie - SonstigesAntworten: 5Letzter Beitrag: 17.11.2005, 20:07
-
suche praxis zur miete oder günstigen übernahme...im Forum UnsortiertAntworten: 3Letzter Beitrag: 27.04.2005, 20:41
-
Hallo, da ich immer häufiger auf Begriffe und...von Gast3542Antworten: 8Letzter Beitrag: 17.01.2007, 09:37
-
Antworten: 1Letzter Beitrag: 18.11.2006, 12:07
-
Antworten: 2Letzter Beitrag: 12.11.2005, 09:22
-
Ich arbeite gerade an einer Studienarbeit zum...von Gast1994Antworten: 0Letzter Beitrag: 03.08.2005, 17:42
-
Antworten: 6Letzter Beitrag: 11.04.2004, 13:53
Liebe Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, ich schreibe derzeit meine Bachelorarbeit zum Thema „Autonomieerleben und Burnout bei Physiotherapeut*innen in Deutschland“ im Studiengang...