1. Festangestellt und nebenbei freiberuflich # 1
    Gast1884

    Festangestellt und nebenbei freiberuflich

    Hallo,

    ich bin als PT in einer Praxis festangestellt und möchte nebenbei in
    meiner Freizeit einen mobilen Massageservice anbieten.
    Meine Chefin hat nichts dagegen.(Schriftliche Erlaubnis liegt vor)

    Nun habe ich sämtliche Artikel des Forums zu diesem Thema gelesen
    und bin trotzdem nicht wirklich schlauer.

    Ich möchte vorerst nicht auf Rezept (weder gesetzlich noch privat)
    arbeiten, sondern nur gegen "normale" Bezahlung.
    Natürlich möchte ich den Registrierungs- bzw.Kostenaufwand
    möglichst gering halten.

    Jetzt meine Fragen:
    - Kann ich das auch "freiberuflich" ausüben oder muss es ein Gewerbe sein?
    - Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus?(muss ich diese nun abführen, oder nicht?)

    Ich habe auch das Buch "die eigene Praxis" gelesen.
    Aber das bezieht sich alles nicht auf meinen "Sonderfall", also
    festangestellt und selbstständig "nebenbei".

    Ich bin wirklich ratlos nund für jede Hilfe dankbar.

    Gruesse
    Katja

  2. Festangestellt und nebenbei freiberuflich # 2
    APM
    Hallo Katja,
    eigentlich steht alles im Buch "Die eigene Praxis" drin...
    Kann ich das auch "freiberuflich" ausüben oder muss es ein Gewerbe sein?
    Deine mobile Massage übst du freiberuflich aus (Auf Seite 99 ist der Unterschied "Freier Beruf" und "Gewerbe" erläutert).
    Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus?(muss ich diese nun abführen, oder nicht?
    Alle Behandlungen ohne ärztliche Verordnung sind umsatzsteuerpflichtig, wenn 17.500 € (inkl. 7% Umsatzsteuer) Umsatz pro Jahr erzielt werden (auf den Seiten 97, 100, 103, 180ff steht alles ausführlich über Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen). Eindeutig Umsatzsteuerfrei sind nur Heilbehandlungen, also Behandlungen mit ärztlicher Verordnung.
    Natürlich möchte ich den Registrierungs- bzw.Kostenaufwand
    möglichst gering halten
    Wenn du keine verordnungspflichtigen Heilbehandlungen abgibst brauchst du dich nicht beim Gesundheitsamt zu melden. Eine Berufshaftpflicht wäre aber empfehlenswert, ebenso die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
    Zwingend bleibt aber die Einnahmen dem Finanzamt zu melden und der gesetzlichen Krankenversicherung, falls du nicht rein privat krankenversichert bist. Ansonsten würdest du Schwarzarbeit betreiben, was mit hohen Strafen belegt wird
    Gruß von susn aus dem sonnigen Süden

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