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Gast2117
Wiedereingliederung
Hallo zusammen......
ich habe mal ein ganz anderes Anliegen an Euch und würde mich freuen, wenn der ein oder andere sich Zeit dafür nehmen könnte.
Meine Geschichte
ich habe mein Examen im Jan 99 gemacht. Habe danach 3 Jahre in einer Praxis gearbeitet und bin seit 03/2002 in meiner jetzigen Praxis angestellt.
Habe dort mit 30 Std/Woche angefangen und habe diese Zeit zwischen Hausbesuchen und Praxis aufgeteilt.
Am 30.07.04 hatte ich einen schweren Motorradunfall. Milzruptur, 6 frakturierte Rippen, die meine rechte Lunge kolabieren ließen und BWK 8,9 und 11 Frakturen, die mit zwei Fixateur interna versorgt wurden.
Im März 2005 ließ ich diese entfernen und versuche seitdem meine WS zu stabilisieren. Im August war ich nunmehr 5 Wochen zur Reha in der ich hart gearbeitet habe und möchte nun eine Wiedereingliederung vornehmen.
Jetzt kommt hinzu, dass ich in meiner derzeitigen Wohnstadt aus persönlichen Gründen schwer bleiben kann. Die WE soll mit Absprache meines Orthopädens zum 7.11. mit 3Std/Tag 2 WOchen beginnen und weitere 2 Wochen mit 4 Std/Tag bis zum 5.12. auf volles Niveau gebracht werden. Meine Chefs tun sich ein wenig schwer, zumal sie mir jetzt gesagt haben, dass sie sich bei Gesundschreibung offiziell von mir aus wirtschaftlichen Gründen trennen müssen. Aber sie waren sehr wohl bereit mir die Chance zu geben, zu testen ob ich der Belastung überhaupt gewachsen bin.
Nun meine Frage: weiss jemand ob es möglich wäre diese WE eventuell in einer fremden ( womöglich 2ookm entfernten) Stadt zu machen.
Ist jemand von Euch Praxisinhaber und würde so etwas ggf. mitmachen ( rein informativ) ? Ich bin da zur Zeit ein wenig verunsichert.
Wie gesagt es ist zur Zeit eher sehr schwer für mich in dieser Stadt zu bleiben, eine persönliche Notsituation, sonst würde ich das Angebot meiner Chefs natürlich allem anderen vorziehen.
Würde mich über Antwort freuen
Vielen Dank
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Hans-Heinrich
Die Wiedereingliederung je nach Kostenträgerschaft, nach § 28 SGB IX, bzw. § 74 SGB V, gestaltet sich formal und inhaltlich jeweils gleich, und setzt in beiden Fällen das Einverständnis des Arbeitgebers voraus.
Dieses Einverständnis darf Seitens des Arbeitgebers nicht per Hand- oder Rauchzeichen abgegeben werden, sondern muß schriftlich auf dem entsprechenden Formular dokumentiert werden (der gelebte Bürokratieabbau läßt schön grüßen).
Daraus folgernd wird abgeleitet, daß für das Zustandekommen einer Wiedereingliederung, zum Zeitpunkt der Wiedereingliederung, ein Arbeitsverhältnis bestehen muß.
Ob Sie in einer, wie Sie sagen "fremden, womöglich 200km entfernten Stadt" einen Arbeitsvertrag aus dem Hut zaubern können, das müßen Sie selbst beurteilen.
Wenn ja, wäre eine Wiedereingliederung andern Orts formal möglich, wenn nicht, dann nicht !
Ach ja: Aus reinster Nächstenliebe gewähren die Arbeitgeber (ich bin auch einer...) das Einverständnis zur Wiedereingliederung in der Regel nicht. Auf dem entsprechenden Antragsformular kann nämlich angekreuzt werden, ob sich der Arbeitgeber an den (Lohn-)Kosten während der Wiedereingliederung beiteiligt, "JA" - oder "NEIN".
Wird "NEIN" angekreuzt werden die Kosten der Wiedereingliederung vom zuständigen Träger der Sozialversicherung übernommen.
Also mir ist bis dato ein Antrag mit dem Kreuzchen bei "JA" noch nie untergekommen....
Hans-Heinrich
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