1. Selbständigkeit # 1
    Gast3558

    Selbständigkeit

    Hey,

    ich möchte mich nebenbei selbständig machen mit mobilen Massagen und PT.
    Nun habe ich mehrere Fragen:


    Darf ich auf meine Visitenkarte Therapiemethoden angeben, obwohl ich deren Fortbildungen nicht habe?

    Was muss ich beim Abrechnen mit Privatkassen beachten?

    Welches ist die beste Berufshaftpflicht?

    Dankbar bin ich natürlich auch über jeden weiteren Tip.

    MFG

  2. Selbständigkeit # 2
    APM
    Hallo Lars,
    Darf ich auf meine Visitenkarte Therapiemethoden angeben, obwohl ich deren Fortbildungen nicht habe?
    Nein, natürlich nicht! Nachzulesen im Heilmittelwerbegesetz unter §3:
    Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, ...wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben ... über die Person, Vorbildung, Befähigung ...gemacht werden.
    Was muss ich beim Abrechnen mit Privatkassen beachten?
    1. Du darfst auch bei Privatpatienten nur Leistungen erbringen und abrechnen zu denen du die notwendigen Fortbildungen hast.
    2. Du solltest dir vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung unterschreiben lassen.
    3. Kurative Behandlungen sind nur mit ärztlicher Verordnung möglich (Physiotherapie, manuelle Therapie, medizinische Massagen, etc.).
    4. Rechnung mit Rechnungsnummer, Adresse, Steuernummer, Angabe über Leistung, Einzelpreis, Gesamtpreis, Kontoverbindung.
    Welches ist die beste Berufshaftpflicht?
    Ich finde die NAV sehr gut: www.nav-widi.de
    Dankbar bin ich natürlich auch über jeden weiteren Tipp.
    - Meldung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt.
    - Meldung Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beim Gesundheitsamt.
    - Meldung deiner Einnahmen bei der gesetzl. KV und der BfA, wenn du denn gesetzl. versichert bist
    - Meldung bei der Berufsgenossenschaft

    Ansonsten kann ich dir nur wärmstens das Buch "Die eigene Praxis" von Peter Appuhn und Friedrich Bothner empfehlen, kostet 20 € und da steht alles Wichtige über die selbständige Tätigkeit drin.
    Gruß von susn

  3. Selbständigkeit # 3
    Gast3558
    Hi susn,

    danke für die zahlreichen Tips. Ich dachte bei der Visitenkarte würde eine Ausnahme gemacht

    Das mit dem Finanzamt habe ich alles schon hinter mir. Beim Gesundheitsamt hat die Dame mir nur eine Bescheinigung ausgestellt, auf der Name und Berufsbezeichnung, Adresse usw. vermerkt sind. Reicht das?

    Wie ist das mit Massagetechniken? Dürfen diese auf der Visitenkarte stehen?

    MFG

  4. Selbständigkeit # 4
    APM
    Hallo Lars,
    Ich dachte bei der Visitenkarte würde eine Ausnahme gemacht
    Warum sollte es, Visitenkarten gehören zum öffentlichen Auftreten und unterliegen damit dem Heilmittelwerbegesetz. Und davon mal ganz abgesehen, warum solltest du dich mit einer Befähigungen schmücken, die du nicht besitzt? Das würde nicht gerade zum Vertrauen der Patienten in deine Kompetenz beitragen, oder?

    Beim Gesundheitsamt hat die Dame mir nur eine Bescheinigung ausgestellt, auf der Name und Berufsbezeichnung, Adresse usw. vermerkt sind. Reicht das?
    Reichen wofür?

    Wie ist das mit Massagetechniken? Dürfen diese auf der Visitenkarte stehen?
    Klar, Entspannungsmassage, Sportmassage, energetische Massage, Bindegewebsmassage, darf alles auf der Visitenkarte draufstehen, denn das hast du in der Physiotherapieausbildung gelernt (und dafür bedarf es keiner weiteren Qualifikation). Nur solltest du diese Techniken dann auch beherrschen...
    Im Zweifelsfall macht es sich besser nur das zu bewerben, worin man auch wirklich gut ist.
    Gruß von susn

  5. Selbständigkeit # 5
    Gast3558
    Hallo susn,

    also PNF und Manuelle hatte ich sehr umfangreich in der Schule und beherrsche ich wenigstens genauso gut wie z.B Massage nach Dr. Marnitz. Falls ein Arzt einem P. KG verordnet und nicht explizit manuelle oder ä. könnte ich ihn aber mit z.B PNF behandeln oder auch das nicht?

    Danke für Deine schnellen Anworten

  6. Selbständigkeit # 6
    APM
    Hallo Lars,
    Manuelle Therapie, PNF und Massage nach Dr. Marnitz sind Zusatzqualifikationen, die nicht in der schulischen Ausbildung erworben werden können. Die Grifftechniken darfst du benutzen, da dir aber die Zusatzqualifikationen dazu fehlen darft du nicht damit werben und auch deinen Patienten nicht sagen, dass du mit ihnen jetzt Manuelle Therapie, PNF, etc. machst. Du darfst höchstens sagen, dass diese Grifftechnik aus der und der Therapie stammt.
    Wenn dem anders wäre, welcher Therapeut würde dann noch eine zeit-, lern- und kostenintensive Zusatzausbildung machen? In den Zusatzausbildungen werden Dinge gelehrt, die in der schulischen Ausbildung lediglich angeschnitten wurden. Du wirst den Unterschied spätestens dann merken wenn du dich auf eine solche Zusatzausbildung einlässt.
    Gruß von susn

  7. Selbständigkeit # 7
    Gast3558
    Hi susn,

    das mit dem"stammt" aus der Therapie, so etwas habe ich gesucht. Natürlich weiss ich das meine PNF Kenntnisse nicht dieselben sind wie bei zertifizierten. Hört sich auch spannend an , was ich gehört hab, was noch kommt.

    Die zweite Frage: zur Zeit habe ich nur Kunden/Patienten die Massagen in Anspruch nehmen. Kürzlich habe ich aber jemandem eine Technik zur Eigendehnung gezeigt. Da er ja kein Rezept hatte war es also nicht erlaubt? Wo genau ist die Grenze?

    Gruss Lars

  8. Selbständigkeit # 8
    APM
    Hallo Lars,
    keep cool, es war erlaubt!
    Jeder Leiter einer Sportgruppe darf Kräftigungs- und Dehnungsübungen zeigen.
    Du darfst alles ohne Rezept machen, außer Krankheiten zu behandeln.
    Du darfst z.B. einem NPP-Patienten ohne Rezept selbstverständlich Dehnübungen zeigen. Allerdings immer nur unter der Maßgabe, dass du nicht seine Erkrankung, sprich den Bandscheibenvorfall behandeln willst.
    Gruß von susn

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