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Tobias.adams
Freiberuflich arbeiten?
hallo, vielleicht kann mir jemand helfen!?
ich arbeite derzeit in einer praxis als fest angestellter (40 std. die woche) nun habe ich aber noch das angebot bekommen,nebenbei in einer anderen praxis als freiberufler zu arbeiten.was muß ich jetzt alles beachten?versicherung?brauche ich jetzt noch extra eine krankenversicherung?
wer kann mir da weiter helfen?
außerdem wieviel prozent darf man in anspruch nehmen und wieviel bekommt die praxis in der ich dann als freiberufler arbeiten möchte??
grüße
schönes we!
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JotEm
Zunächst einmal brauchst Du die Erlaubnis Deines Arbeitgebers, bei dem Du Vollzeit beschäftigt bist.
Die Einnahmen musst Du bei der Krankenversicherung und Rentenversicherung und Finanzamt angeben.
Eine Berufshaftpflicht ist notwendig.
Mit den Prozenten ist das wie mit dem Gehalt. Da kann man pauschal nicht viel zu sagen. 2 oder 3 Behandlungen die Stunde? Feste Behandlungsräume oder Kabinen? Praxisausstattung? Verwaltungspersonal? Eben alle Praxis-Grundkosten, wie Miete usw. Es ist eben ein Unterschied, ob das Büro zu den Öffnungszeiten besetzt ist, oder ob Du die Rezeptionsarbeit mit erledigen musst. Ob die Praxis 5 Euro pro qm Miete zahlt oder 15 Euro.
mfg: Jochen
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Tobias.adams
danke für die infos jochen.
ich bin doch nicht verpflichtet diese nebentätigkeit als freiberufler meinem arbeitgeber mitzuteilen wenn es nicht in meinem arbeitsvertrag verklausoliert ist?oder?
die praxis in der ich dann freiberuflich tätig wär, würde den ganzen büroaufwand für mich übernehmen,(rezepte etc.)
ich hätte eine behandlungskabine.ich hätte 2 behandlungen je stunde.
gibt es da nicht eine c.a. proentzahl denn ich muß ihnen dienstag etwas vorschlagen und ich möchte nicht unverschämt sein(und das auch noch unbewußt da ich keine relation dafür hab)
grüße an alle die mir helfen
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JotEm
Zwischen 60 und 75 Prozent.
Ob das gesetzlich vorgeschrieben ist, weiß ich nicht, aber ich glaube es ist besser wenn Du es Deinem Arbeitgeber mitteilst. Er hat Deine volle Arbeitskraft gekauft. Bei Teilzeit wäre das anders, da hätte er nur einen Teil Deiner Arbeitskraft gekauft.
mfg: Jochen
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Gast2310
Nebentätigkeiten MUßT du deinem Arbeitgeber mitteilen, die Arbeit bei einem Konkurrenzunternehmen darf er dir verbieten.
Außerdem darfst du während deines Urlaubs nicht arbeiten, deine Arbeitskraft darf nicht unter dem Nebenerwerb leiden (indem du z.B. bei deinem Chef ne Stunde früher gehst, weil du in der anderen Praxis zu tun hast)
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magicman29
Zwecks Bescheid geben
Zwecks Arbeitgeber Bescheid geben gillt:
Erstens, wenn nix im Arbeitsvertrag vereinbart wurde mir nebenberuflicher Tätigkeit ist es erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmen. Diese sind:
Wenn Du schlechte Leistungen bringst bei Deinem normalen Arbeitgeber, der Dich angestellt hat. Das geht aber noch , der Punkt.
Viel wichtiger aber nun die zweite Ausnahme:
Du darfst keine direkt Konkurrenz zu Deinem Chef im selben Gewerbe sein.
So, nun haben wir den Salat.
Er darf Dir eine Mahnung schreiben und sogar Schadenersatz fodern über den Gewinn, der ihm entgangen ist.
So ist das Ganze.
Also gut überlen, ob er ihm Patienten abhanden kommen dadurch...
MFG
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