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Gast2487
Arbeitsvertrag auf Provisionsbasis
Hallo Ihr Masseure oder Physiotherapeuten,
Wer besitzt auch einen Arbeitsvertrag, bei dem sich die monatliche Vergütung nach der tatsächlichen nur abrechnungsfähigen Rezeptverrechnung richtet?
Dabei geschieht es, dass sich jeden Monat eine völlig andere Auszahlung ergibt. Wie geht Ihr damit um? Bei mir reduziert zur Zeit mein Arbeitgeber -zum Vorteil der anderen Kollegen- meine Arbeit und ich habe am Ende des Monats das Problem meine Miete etc. zu bezahlen. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? .
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Gast2310
Ich habe damit keine besonders guten Erfahrungen gemacht - dein Problem wird sich kaum bessern.
Ich habe nach einiger Zeit eine neue Arbeitsstelle gesucht.
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JotEm
Als Arbeitgeber habe ich sehr gute Erfahrungen mit solchen Arbeitsverträgen gemacht.
Das was Du da erlebst ist einer der Schwachpunkte eines solchen Vertrages. Zumal die Lohnfortzahlung (Arbeitslosengeld) sich nach dem vorheriger Verdienst richtet. Versuch mit dem Chef zu sprechen, dass auf alle Verteilt wird, wenn es mal ruhiger ist. Ist er dazu nicht bereit, weißt Du sehr deutlich, dass er auf Dich verzichten wird, wenn es noch weniger wird.
mfg: Jochen
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Gast3493
Wer sich als AN auf solche Verträge einläßt, der ist bald verlassen.
Hier wälzt der AG sein Risko auf seine ANs ab... sowas halte ich für unlauter.
Ach ja... ich bin AG... damit hier keine Mißverständnisse entstehen.
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APM
Hallo,
da gebe ich (auch AG) Magnat völlig recht.
Elvira, darf man fragen wieviel du jeweils für eine KG-, MT, Massage-Behandlung bekommst und wie lange jeweils die Behandlungszeit einer KG-, MT, Massage-Behandlung ist?
Gruß von susn
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JotEm
@APM
@Magnat
Was genau ist Eure Kritik an solchen Verträgen? Was findet Ihr daran verwerflich?
mfg: Jochen
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Gast2487
Hallo Apm- ja es gibt sage und schreibe 35% pro effektiv geleistete Arbeit z. B. Massage meist 20 min oder mehr wenn es sich um MLD 30/45/60 handelt. Ist ziemlich wenig, da ich natürlich keine KG mache, da es hierfür Kollegen gibt, die den Bereich der Physiotherapie abgleichen.
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Gast2487
Die allergrößte Kritik besteht in der vollständigen Sicherheit der Arbeitgeber, die sich in Fällen von Auftragseinbußen ohne Extraausgaben wegstehlen können. Hier wäre es ratsam auch einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen um das Problem als Sozialhilfefall zu enden entgegezuwirken.
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APM
Hallo Jotem,
bei einem Angestelltenverhältnis wird normalerweise ein Festlohn für eine bestimmte zu leistende Arbeitszeit vom AG an den AN gezahlt.
Der AN ist abhängig beim AG beschäftigt. Das unternehmerische Risiko trägt alleine der AG, d.h. auch im Fall, dass der Terminplan nicht voll ausgelastet ist, wird das volle Gehalt gezahlt.
Elvira bekommt 35% vom erzielten Umsatz, das sind bei GK-Versicherten für 20 Minuten Massage ca. 3,40 €, für 30 Min MLD 4,95 €, für 45 Min MDL 7,38 €. Pro Zeitstunde kommt Elvira also auf ca. 10 €. Das entspricht ungefähr einem normalen Bruttostundenlohn eines angestellten Physios. Nur mit dem kleinen Unterschied, dass der angestellte Physio dabei keinerlei unternehmerisches Risiko trägt. Bei der Ermittlung des Bruttostundenlohnes eines AN mit Festgehalt hat der AG nämlich schon sein unternehmerisches Risiko bei Krankheitsausfall des AN, Patientenabsagen, Urlaub, etc. berücksichtigt. Elvira aber trägt das unternehmerische Risiko für Krankheitsausfall und Patientenabsagen voll selbst und erhält dafür keinen finanziellen Ausgleich. Und genau das finde ich unlauter.
Gruß von susn
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Gast3493
Also da muß ich gar nichts ergänzen. Sehr schöne Erklärung.
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JotEm
Hab ich es mir doch gedacht.
Ihr kennt den Unterschied zur "Freien Mitarbeiterschaft" nicht!
Der Anteil, den Elvira bekommt ist natürlich unter aller Würde. Andererseits ist sie Masseurin und nicht Physiotherapeutin.
Also: Wenn sich Ihr Arbeitgeber an die gesetzlichen Grundlagen auch für solche Angestelltenverträge hält, bekommt sie bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Fall von Krankheit, Feiertag usw. Sie bekommt ihren Anteil an Rentenversicherung, Krankenversicherung und ist voll Arbeitslosenversichert.
Der Arbeitgeber verkauft also einen Teil des Risikos. Der Preis dafür ist verhandlungsfähig. Im Gegenzug lohnt sich Leistung. Wer viele Patienten hat, die Termine bei einem bestimmten Behandler haben möchten, verdient mehr als die anderen.
Wie schon oben gesagt, es gibt da sicherlich ein paar Gefahren, die in solch einem Vertrag nicht aufzufangen sind. Siehe Ausgangspunkt dieses Themas.
mfg: Jochen
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Gast3493
Lieber Jochen,
natürlich kennen wir AGs den Unterschied zu einem freien MitarbeiterIn. Hier ist aber explizit ein ARBEITSvertrag angefragt worden und somit handelt es sich um abhängige Beschäftigung.
Hier kommt es also regelmäßig auf jedes einzelne Wort an. Und diesbezüglich müßte Elvira Stellung nehmen, welchen Status sie denn nun hat?
Kann Sie machen, was sie will? Kann sie Urlaub nehmen, wann sie will? Hat sie mehrere Praxen, für die sie arbeitet? Nimmt der Chef Einfluß auf Ihre Arbeitszeiten usw usw.
Also vermute nicht immer "Keine Ahnung", wenn die AGs etwas von sich geben.
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JotEm
Nein, ich glaube Du hast da was nicht verstanden. Bei der Ausgangsfrage nicht und bei meiner Anwort auch nicht.
mfg: Jochen
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APM
Hallo Jochen,
ich habe da wohl auch etwas nicht verstanden, denn ich hätte auf deinen vorletzten Beitrag ähnlich wie Magnat geantwortet.
Leider verstehe ich immer weniger...
Deine guten Erfahrungen mit solchen Veträgen, beziehen die sich auf Freie Mitarbeiter oder Angestellte?
Gruß von susn
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KL-GE
wenn ein gewisser Basislohn vorher vereinbart wurde und sowohl die Lohnfortzahlung, als auch der bezahlte Urlaub sich nach d. Durchschnitt der letzten drei Monate richtet, dann ist doch so ein Vertrag nicht schlecht.
MfG
KL-GE
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JotEmZitat von APM
Und so weit ich das verstanden habe, ist auch "Elvira,s" Vertrag ein Angestelltenvertrag.
Und egal was in solch einem Angestelltenvertrag drin steht, es gilt immer die Lohnfortzahlung für Urlaub, Krankheit, Feiertage aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate. Das ist per Gesetz so.
Angestellt, aber keine Lohnfortzahlung, keine Arbeitgeberanteile zur Versicherung, keine Arbeitslosenversicherung, gibt es nicht, bzw. sind diese Verträge ungültig.
Ich hoffe ich konnte Mißverständnisse klären.
mfg: Jochen
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APM
Hallo Jochen,
ich fürchte, dass wir alle aneinander vorbeireden.
Elvira ist offensichtlich angestellt (Arbeitsvertrag mit monatlicher prozentualer Vergütung). Dies impliziert, dass Sie an Feiertagen, bei Urlaub und Krankheit Lohnfortzahlung bekommt.
So weit, so gut, darin sind wir uns wohl alle einig.
Durch die rein prozentuale Entlohnung trägt Elvira aber das unternehmerische Risiko für einen nicht ausgelasteten Terminplan, für Krankheitsausfall (der Patienten) und Patientenabsagen voll selbst. Wie schon dargelegt entspricht ihre Umsatzbeteiligung in etwa dem Normalgehalt eines angestellten Physios, sie erhält also für die Übernahme des unternehmerischen Risikos „Patientenausfall/zu weinig Patienten“ keinen finanziellen Ausgleich. Da sie offensichtlich keinen Basislohn bekommt, kann sie sich auch nicht sicher sein jeden Monat ihre Fixkosten mit ihrem Verdienst zu bestreiten. Der Praxisinhaber ist jedoch fein raus, denn er hat sein unternehmerisches Risiko voll auf Elvira abgewälzt: Krankheit, Urlaub, Feiertage sind durch die niedrige prozentuale Beteiligung abgedeckt, Patientenausfall und nicht ausgelastete Terminpläne gehen ohne finanziellen Ausgleich zu Lasten seiner Angestellten. Was daran fair sein soll weiß ich nicht...
Was deine spöttische Aussage: „Hab ich es mir doch gedacht. Ihr kennt den Unterschied zur "Freien Mitarbeiterschaft" nicht!“ hier zu suchen hat, bleibt mir weiterhin schleierhaft.
Gruß von susn
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Gast3493
Bingo... Ich kann wieder nichts zu diesen Antwort beitragen. Ist ja langsam deprimierend.
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JotEm
@APM
war nicht spöttisch gemeint. Im Beitrag Nr 9 schreibst Du dass Elvira das unternehmerische Risiko für Krankheitsausfall selbst trägt, und das ist eben bei der Freien Mitarbeiterschaft so und nicht bei Angestellten. Deswegen meine Behauptung, ihr würdet den Unterschied nicht kennen.
mfg: Jochen
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Gast2487
Hallo Susn,
Du hast meine Anfrage genau richtig interpretiert und mir mit Deinen Antworten geholfen. Es ist ein Arbeitsvertrag bei dem sich Patienausfälle negativ auf mein mtl. Gehalt auswirken. sämtl. Sozialabgaben werden jeden Monat neu berecnet, je nachdem wieviel Patientin ich behandelt habe.
Ich würde mir wünschen, solche Arbeitsverträge als rechtswidrig zu erklären um einem Menschen nicht zum Sozialfall werden zu lassen. Wenn das so weitergeht, dann sehe ich für den Beruf des Masseurs keine rosigen Zeiten mehr. Villeicht sollten sich Masseure und auch Physiotherapeuten mal zusammensetzten um sich gegen Lohndumping zu wehren.?????
Gruß Elvira
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