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nicole318
Privatrezpete
Hallo!
Ich bin Angstellte in einer Praxis und habe eine nebenberufliche Tätigkeit als Physiotherapeutin angemeldet. Die Patienten, die ich momentan behandle sind Privatbezahler. Ich habe jedoch auch einige Patienten, die privat versichert sind und mich würde nun interessieren, ob ich ein Privatrezept abrechnen kann ohne eine Praxiszulassung zu haben? Des weiteren habe ich keine Vorstellung über die Preise für solche Privatrezepte. Wie hoch setzte ich eine KMT an bzw. wo kann man Preislisten nachschlagen, denn ich möchte, dass meine Patienten Ihr Geld von ihrer Kasse rückerstattet bekommen!
Ich Danke schon einmal im voraus
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Nicole
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APM
Hallo Nicole,
ja, du kannst Privatrezepte mit deinen Privatpatienten abrechnen. Allerdings nur Therapien, zu denen du berechtigt bist, sprich die entsprechende Fobi vorweisen kannst (z.B. MLD, MT). Ansonsten kann es sein, dass die Private KV deine Rechnung nicht erstattet.
Die Rechnung muss enthalten: Deinen Namen, Adresse, deine Steuernummer, deine Bankverbindung.
Weiterhin den Rechnungsbetrag, die erbrachte Leistung und am besten auch den Hinweis, dass die Leistung von der Umsatzsteuer befreit ist.
Wenn du willst, ich kann dir gerne mal so ein Rechnungsblanko zumailen.
Was die Privaten KVs erstatten ist sehr unterschiedlich. Die allermeisten erstatten auf jeden Fall den Beihilfesatz. Wenn Du Mitgleid im ZVK bist, kannst du auf deren Internetseite die Liste der Beihilfesätze einsehen.
Ansonsten kannst du Einzelpreise auch bei www.physio.de/preislisten/ nachschauen.
Gruß von susn
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Mobby1
Es wäre aber sinnvoll, wenn Dein Privatpatient sich vorher bei seiner Versicherung erkundigt, ob diese auch Rechnungen von Therapeuten bezahlen, die keine Praxis haben. Von einer Bekannten habe ich gehört (sie ist privat versichert), daß ihre Krankenversicherung nur Rechnungen von zugelassenen Physiotherapiepraxen bezahlen will.
Schöne Grüße Mobby
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APM
! ! ! NEIN ! ! ! Private Versicherungen können ihren Versicherungsnehmern nicht vorschreiben, wo sie sich behandeln lassen (auch wenn sie das vielleicht gerne tun würden). Es wird zwar von den Privaten KVs daran gearbeitet Vertragsärzte (und Vertragsphysios) verbindlich festzulegen, aber noch sind wir nicht so weit! Und das müsste dann auch ausdrücklich im Versicherungsvertrag vermekt sein, was wiederum dem Patienten bekannt wäre.
Zugelassene Praxis bedeutet " Kassenzulassung" = Vetrag zwischen Praxis und gesetzlichen Krankenkassen.
Private KVs sind ein vollkommen anderes System, es gibt jede Menge Gerichtsurteile, die es den Privaten Krankenversicherungen untersagen, Privatpatienten und Kassenpatienten in jedweder Richtung gleichzustellen.
Davon abgesehen, was spricht dagegen auf den Briefkopf "Praxis für Physiotherapie - Erika Mustermann" zu schreiben. Auch wenn Du in einem kleinen Kellerraum zuahuse behandelst! Praxis ist nicht gleichzusetzen mit Kassenzulassung!
Gruß von susn
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Mobby1
Hi susn,
danke für diese Antwort, das werde ich meiner Bekannten gleich mal erzählen.
Grüße von Mobby
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Gast2441
! ! ! NEIN ! ! ! Private Versicherungen können ihren Versicherungsnehmern nicht vorschreiben, wo sie sich behandeln....
Das wird kommen und auch zu Recht, der Verband der privaten Krankenversicher arbeitet daran und mit einem Nachtrag zu den Versicherungsverträgen ist es auch ganz einfach.
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Morpheus
Gut so, dann hört es endlich auf mit den nebenberuflichen Selbständigen!
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APM
Hallo LPG,
Das wird kommen und auch zu Recht
Hallo Morpheus,
Gut so, dann hört es endlich auf mit den nebenberuflichen Selbständigen!
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Mobby1
Hallo LPG und Morpheus,
also doch lieber vorher bei der privaten Krankenkasse nachfragen, oder?
Grüße von Mobby
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APM
Hallo Mobby,
nein, ist nicht nötig, da es, wie gesagt, bisher noch keine Vertragsphysios bei den PKVs gibt.
LPG und Morpheus haben lediglich ihren Wunsch danach geäußert. Warum weiß ich nicht, deshalb meine Nachfrage. Ich vermute mal, dass es schlicht und ergreifend um den Wunsch nach Sicherung und Vermehrung ihres eigenen Privatklinentels geht.
Gruß von susn
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