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Ulli G.
Rückbelastung
Hallo an Alle,
Frage: Hat jemand Ahnung, ob es eine zeitliche Begrenzung für Rückbelastungen gibt? Beispiel: Ein 6KG-Rezept, Ausstellungdatum 10.09.2005, Okt 05 abgerechnet, Nov 05 bez., wird im Aug. 06 mit Abzug des Rezeptwertes zurückgeschickt, weil ein Kreuzchen fehlt... ist das Rechtens? Die Steuer wurde ja schon bezahlt!
Wie geht man am kostengünstigstens mit Rückbelastungen um? Wendet man sich an die DDG-Rechnungsprüfungsstelle (Übrigens: die haben 700 Mitarbeiter, welche die Arbeit von den GKVen machen, die Daten von den Versicherten werden alle 6 Wochen von den KK an die DDG übermittelt...wir wissen nicht, wo die Gelder verschwinden?!) oder direkt an die KK?
Für Hilfe immer dankbar, Ulli G.
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Gast3174
Verbuche es unter "Ausser Spesen nichts gewesen!"
Telefon, Briefe, Nerven etc, solltest du besser schonen! Das nächste mal etwas besser aufpassen. Gruß Cortex
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Morpheus
so einfach würde ich das Feld nicht räumen, entspricht das Rezept dem gültigen Rahmenvertrag muss die Krankenkasse bezahlen. Wende dich direkt an die Krankenkasse und setze ein Zahlungsfrist, nicht über die DDG.
Wenn du es so wie cortex machst, hat die Krankenkasse gewonnen, kämpfst du um dein Recht lassen sie dich in Ruhe. Seit wir gegen die AOK BW wegen unberechtigter Absetzungen Klage vor dem Sozialgricht eingereicht haben, wurde alles bis auf den Cent erstattet und seit ca. 18 Monaten keine Absetzungen, von Rezepten die nicht nach den HMR ausgestellt sind, aber den Anforderungen der gültigen Rahmenverträge entsprechen.
Viele Grüße
M.
PS
Welches Kreuz war falsch oder hat gefehlt?
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Ulli G.
Hallo Cortex und Morpheus,
Zugegeben, ich hatte gepennt... auf dem Rezept war nur zuzahlungspflichtig und kein Hausbesuch angekreuzt... passiert mir sehr selten. Aber Morpheus hat Recht: Resignieren geht nicht! Das Rezept ist jetzt mit der Hand geändert, mit Stempeln und Unterschriften vom Arzt zugepflastert und wird nachberechnet.
Aber darum geht es nicht. Müssen Prüfstellen der GKVen nicht auch "ihre Arbeit" in gewissen Fristen erledigen? Müssen wir fürchten, dass 2007 noch Rezepte aus 2005 rückbelastet werden können? Was ist mit Fehlern von Seiten der KV? Können wir denen unsere Spesen, Porto und Ärger in Rechnung stellen? Nein!
Und bei "Rahmenvertrag" wird mir schlecht... Rechte von uns werden nicht erwähnt...wer unterschreibt sowas von unserer Seite?
(Im Übrigen: Es soll KVen geben, die bei Fristenüberschreitungen die rückbelasteten Rezepte einbehalten, das kann eigentlich nicht rechtens sein.)
Aber danke für Eure Antworten!
Gruß Ulli G.
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APM
Hallo Ulli,
was die KVs können, kann das Finanzamt schon lange:
habe heute meinen dritten Einspruch gegen meinen Einkommensteuerbescheid 2005 eingelegt.
1. Einspruch wegen Nichtberücksichtigung ALLER Sonderausgaben (Beiträge zu Versicherungen, Kosten Steuerberater, Spenden, Kirchensteuer). Einspruch anerkannt, Begründung "Eingabefehler" (umgangssprachlich nennt man das wohl Schlamperei).
2. Einspruch gegen den berichtigten Einkommensteuerbescheid wegen falsch übernommenen Betrag der Steuerberatungskosten. Einspruch anerkannt, Begründung "Zahlendreher" (oder gar wieder Schlamperei?).
3. Einspruch gegen den zweiten berichtigten Einkommensteuerbescheid wegen erneut falsch ausgewiesenem Betrag der Steuerberatungskosten.
Nun bin ich mal gespannt...
Gruß von susn
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Ulli G.
Hi Susn,
Du bist aber schnell... auch wenn das jetzt nicht das Thema war... mir haben vor ca. 5 Jahren einige Anrufe geholfen... ich war richtig pestig, bis ich meinen Sachbearbeiter hatte, der bei Belegen die Rückseiten nicht lesen konnte... Zahlendreher waren normal... und dann nochmal über die Zentrale mit Chef verbinden lassen... toi,toi,toi, bisher klappt es gut.
Gruß Ulli
P.S. Wir machen die Steuererklärung über "Elster", da werden Zahlendreher ausgeschlossen, da das Finanzamt Deine Zahlen direkt übernimmt.
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Ulli G.
Hallo an Alle,
wundert sich denn keiner über die zeitliche Verschiebung der Rückbelastungen?
Ich bin jetzt "erst" seit 3 Jahren selbstständig, aber 1 Jahr warten auf eine RB erscheint mir echt zu lang. War das schon immer so? Ich habe vor einiger Zeit eine Anfrage an "meinen" Pappn... (äh schon wieder) Berufsverband über eine rechtliche Klärung in dieser Frage gemacht. Bisher noch keine Antwort...
Gruß, Ulli
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