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Gast3493
Kürzung AOK HH
Ich habe eine Kürzung durch die AOK HH.
Mir wurde 10xKG um 4x gekürzt, weil die HMR nur 6xKG für diese Indikation vorsehen.
Nach meinen Infos habe ich hier als ZVK-Member keine Prüfungspflicht. Oder liege ich hier falsch? Wo finde ich den diesbezüglichen Rahmenvertrag?
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Hans-Heinrich
Herr Magnat,
den Rahmenvertrag finden Sie ganz bestimmt in Ihrem Ordner "Zulassungsunterlagen"....
Sollte dieser "Ordner" infolge Feuer, Wasser, oder anderer höherer Gewalt...nicht mehr zur Verfügung stehen, fordern Sie doch den Rahmenvertrag bei Ihrem Verband an.
Das dürfte ja wohl kein Problem sein.
Evtl. ist der Vertrag sogar auf der HomePage Ihres Verbandes hinterlegt (im sog. Mitgliederbereich).
Sofern in HH der RVO-Rahmenvertrag keine Prüfpflicht des Heilmittelerbringers vorsieht, empfehle ich Ihnen nach dem ersten (und vermutlich erfolglosen) Schriftwechsel, eine sofortige Klageerhebung vor dem zuständigen Sozialgericht.
Grüße:
Hans-Heinrich
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Gast3493
Moin Hans-Heinrich,
der Ordner liegt wohlverwahrt im Tresor... ist jedoch bereits einige Jahre alt und somit nicht ergänzt um irgendwelche Dinge bzgl. HMR.
Im Mitgliederbereicht ist nichts zu finden und der ZVK schweigt sich mal wieder aus (vielleicht sollten wir mal gegen die klagen).
Ansonsten liegt es ja im Rahmen des Möglichen, dass irgendwelche anderen Leidtragen mal das gleich Problem gelöst hatten.
Also warum das Rad zweimal erfinden?
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Hans-HeinrichAnsonsten liegt es ja im Rahmen des Möglichen, dass irgendwelche anderen Leidtragen mal das gleich Problem gelöst hatten.
Also warum das Rad zweimal erfinden?
In BaWü hatten und haben wir massenhaft Rechnungsabsetzungen durch die AOK.
Dann gibt es da Kollegen die machen halt dicke Backen und sind recht traurig über den Verlust (wäre ich auch). Andere haben scheinbar Gefallen am ewigen hin und her eiern gefunden. Und dann gibt es noch welche die sich das eben nicht bieten lassen wollen.
Ich persönlich bin überzeugtes Mitglied im Verein für "kurzes fackeln", was unserem Anwalt große Freude bereitet....und unserer Buchhaltung ebenso.
Kohle per Schriftwechsel einfordern -> bei Nichterfolg: Kalgeerhebung -> Basta (Zitat: G. Schröder, Bundekanzler a.D.)
Hans-Heinrich
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Gast3493
Jahaaa... diesem Club will ich auch betreten. Jedoch bin ich ebenso Mitglied im Verein gegen sinnfreies Klagen, der sich zum Ziel gesetzt hat, vor Einschaltung eine RAs die Rahmenbedingungen zu eruieren.
Ansonsten fährt mein Mercedes mit Vollgummi- und auch Hohlmantelreifen. Apropro Hohlmantel... da fällt mir noch eine andere Lösungsalterantive hinsichtlich der AOK HH ein.
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Hans-HeinrichJedoch bin ich ebenso Mitglied im Verein gegen sinnfreies Klagen
Sofern der RVO-Rahmenvertrag in HH ähnlich gestaltet ist, wie der gekündigte BaWü Vertrag es war, ist eine Klage nicht sinnfrei sondern bitter notwendig.
Außer natürlich es würde ersatzweise Ihre "andere Lösungsalternative" zur Anwendung kommen.
In dem Fall dürfte sich dann eine Klage - schon mangels "Beklagter" - erübrigen
Hans-Heinrich
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