-
Gast3388
Fortbildungspflicht - Gesetz?
Hallo,
ich weiß dieses Thema wurde schon des öfteren angesprochen. Dennoch bin ich im Moment ziemlich wütend und drucheinander. Steht das Gesetz nun ab 1.1.07 ? Ich frage mich jetzt schon, wie ich das schaffen soll? Nach meiner Elternzeit bin ich froh, wieder für paar Stunden im Berufsleben zu sein. Wer soll denn die Kurse bezahlen? Ich kann es jedenfalls finanziell nicht. Und wer bezahlt mir zuzätzlich die Kinderbetreuung, wenn die Kurse am WE sind? Wenn man schon paar Jahre im Beruf ist, hat man außerdem schon mehrere Fortbildungen. Heutztage bekommt man auch nur noch einen Job, wenn man paar Fobi´s nachweisen kann, oder?! Also ich ärgere mich wirklich so sehr darüber, dass mir fast der Kragen platzt!!!! Wieso muss es immer in unseren Berufszweig solche "schönen" Gesetze geben? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand etwas Genaueres über dieses Gesetz sagen könnte- Vielen Dank
Viele Grüße
DaniS
-
Mobby1
Hallo Dani,
die Fortbildungspflicht gilt nur für Selbständige, nicht für Angestellte.
Gruß Evi
-
JotEm
-
Gast3388
Hallo,
vielen Dank
Grüßeani
-
Hans-Heinrich
Tja zum Ginsen ist es noch etwas zu früh - Herr oder Frau DaniS.
Eckpunkte sind die eine Sache. Was dann aber bundes- oder landesweit beschlossen wird, ist eine völlig andere Geschichte.
Wir haben in unserem Bundesland eine Primärkasse, deren Hauptverwaltung die komplette Mann-/Frauschaft einer Praxis unter die Fortbildungsverpflichtung stellen möchte.
Sollten die Herrschaften mit Ihren abstrusen Forderungen erfolgreich sein (was ich nicht hoffe - und auch nicht glaube), dann gute Nacht.
Dann wird es wohl richtig spannend werden.
Denn dann trifft "Richtlinie" in Gestalt von Rahmenvertrag als vertragliche Regelung, auf Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz.
Wer verpflichtet wen zu was, wer muß was gegen wessen Willen und Absicht bezahlen oder nicht, und so weiter und so fort....
Also: Grinsen zunächst auf Eis legen und abwarten.
Hans-Heinrich
-
Gast3039
Ich hätte dazu auch mal noch eine Frage.
Wie ich es gehört habe zählt die Weiterbildungspflicht für Selbstständige oder Leiterin/Leiterpositionen.Stimmt das?
Wenn ja hab ich ein Problem. Ich bin zwar Angestellte, da ich aber allein in der Praxis anfange, bin ich in der Position der Leiterin. Chef sitzt wo anders.
Kann mir jemand sagen ob diese Pflicht nun für mich gelten würde oder nicht...?
Ich werd mir da nicht einig *g*
lg Groovemaus
-
JotEm
http://www.ifk.de/fortbildung/fortbildungspflicht.htm
wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Ja!!
mfg: Jochen
-
Gast3039
danke! ich wollte es ja nur nochmal bestätigt haben, das ich es richtig verstanden habe.
Kein Grund patzig zu werden!
-
Gast2196
Also die Fortbildungspflicht für Praxisinhaber/innen oder Leiter/innen ist mit min. 15 Unterrichtstunden pro Jahr doch nicht so erheblich, außerdem muss sie so viel ich weiß erst noch in den Rahmenverträgen verankert werden, was in sehr vielen Bundesländern noch gar nicht geschehen ist.
MfG
PS: 60 Unterrichtstunden in vier Jahren.
-
algroe
Fortbildungspflicht. Na Bravo. Was soll der Blödsinn? Es ist doch überall das Selbe.
Zuerst heißt es nur für "Leitende" und "Selbstständige". Hat man da ersteimal abkassiert, dann heißt es "für alle". Die Lehrer und Dozenten wollen sich die Geldröllchen gegenseitig in den Anus schieben. Und so schaffen sie die idealen Voraussetzungen.
Das muss man sich mal überlegen. Fortbildungs p f l i c h t. Wenn jemand seit 20 Jahren im Beruf ist, und alle möglichen Kurse (Manuelle, Lymphe, Bobath, usw.) bereits gemacht hat, dann muss er sich irgendwelche Kurse antun, die ihn evtl. gar nicht interessieren, nur um seine Punkte zu sammeln.
Frage: Was passiert wenn er keinen Bock hat auf diese Abzocke und keine Punkte sammelt? Wird ihm dann die Berufsbezeichnung entzogen? Seit mehr als 20 Jahren behandelt man und dann heißt es "du darfst nicht mehr arbeiten, du hast keine Kurse gemacht, du hast keine Punkte gesammelt, du bist nicht qualifiziert genug, um in diesen Job zu arbeiten".
Antwortet man dann mit "ich hab ja bereits die Kurse alle gemacht, und sogar mehrfach gemacht die mich interessieren", dann bekommt man zur Antwort "dann mach die Kurse nochmal oder belege Kurse die dich nicht interessieren". Was soll denn das???
Was ist mit all denen, die sich die Kurse nicht bezahlen können? Einfach irgendwelche Vorträge besuchen und Punkte sammeln? Was bringt dann das wieder? Verdient man eigentlich dann mehr? Nein. Wenn man sich überlegt, das meine Schwester als Metzgereiverkäuferin und Teilzeit bereits 800 € netto verdient. Zugegeben sie ist stellvertretende Chefin, deshalb hat sie ein höhers Gehalt, aber trotzdem. Habe gehört ein Physio verdient in manchen Praxen für Vollzeit netto gerademal 900 €. Und dann noch eine Ausbildungspflicht.
Wann werden die Physios endlich aufwachen, wie man an ihnen die Mörderkohle verdient und sie verarscht bis zum geht nicht mehr. Irgendwann ist man dann so ein Top-physio, ein Bacholor oder Master, verdient nicht einen Cent mehr. Und nach der Behandlung gehen die Patienten nach Hause und fressen sich die Bäuche voll, um beim nächsten Termin auch schön wieder jammern zu können. Und auf Anweisung sich zu bewegen und einen Sport anzufangen, hört man von den Patienten ein herzhaftes "Nö - weil ich nicht mag". Und ich soll mich fortbilden bis ich in die Kiste flieg, während die Patienten nach Arizona fliegen und Urlaub machen mit ihrem Geld und sich am Arsch lecken lassen.
Nein Danke
-
Hans-Heinrich
Ui, ui, ui.....
Und - hat's gut getan?
Hans-Heinrich
Ähnliche Themen zu Fortbildungspflicht - Gesetz?
-
Von Paulchen Panter im Forum Physiotherapie - AktuellAntworten: 10Letzter Beitrag: 02.04.2007, 15:55
-
Antworten: 3Letzter Beitrag: 04.08.2008, 12:04
-
Antworten: 0Letzter Beitrag: 18.02.2008, 13:13
-
Antworten: 2Letzter Beitrag: 24.01.2008, 13:28
-
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, in meiner...von martina.hauschildAntworten: 2Letzter Beitrag: 06.11.2007, 22:35
-
Antworten: 2Letzter Beitrag: 12.04.2007, 12:55
Liebe Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, ich schreibe derzeit meine Bachelorarbeit zum Thema „Autonomieerleben und Burnout bei Physiotherapeut*innen in Deutschland“ im Studiengang...