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Karin1973
KG Praxis im Keller erlaubt ??
Hallo hoffe jemand kann mir weiterhelfen,
ich will mich selbständig machen und weiß nicht ob meine Räumlichkeiten bei mir zuhause für die Kassenzulassung ausreichend sind.
Der Keller ist durch eine Tür zum Privatbereich noch oben abgeschlossen, außerdem ist ein separater Zugang von außen durch eine Treppe möglich. Ein WC ist zudem im Keller auch vorhanden. Ich habe einen großen Raum mit 32qm einen weiteren Raum mit 13qm.
Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen????
Danke für eure Hilfe!!
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Gast2196
Hol dir die Zulassungsrichtlinien z.B bei www.physio.de unter Infothek, aber leider wirst du feststellen es gibt einen Mindestgröße von 50qm die du leider mit deinem Keller nicht erfüllen kannst.
Für eine Privatpraxis sieht die Sache allerdings deutlich besser aus, dem sollte nichts entgegenstehen.
MfG
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Karin1973
Hallo nett, dass du mir gleich geschrieben hast.
Mein Keller hat eine Gesamtgröße mit WC, Gang etc. ca. 60qm.
Was zählt alles zu den vorgeschrieben 50qm?
Vielen dank und liebe Grüße
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Gast2196
60qm ist ausreichend wenn die anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Viel Glück
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Physia
Zuzahlungsübersichtsliste
Hallo kannst du mir bitte helfen?! wo bekomme ich eine Zuzahlungsübersichtsliste für eine Physiotherapie praxis in MV her? wo aufgelistet ist von allen Kassen was der Pat. bei KG,MT,ETH,Fango..... noch zuzahlen muss
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Mobby1
Abrechnungsbüro, Berufsverband oder selbst erstellen. Ist bei 10% kein Rechenkunststück. Dazu kommen natürlich dann noch die 10 € Rezeptgebühr.
Grüße von Mobby1
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Gast3539
also:
wenn du eine kassenzulassung haben möchtest, dann muss du folgende räumlichkeiten vorweisen!
Raumhöhe 2,50m!!
behindertengerechter Zugang.
1 KG Raum mit mindesten 20 m² therapiefläche
2 Räume mit je mind. 6 m² therapiefläche(kann 1 großer raum sein, wo 2 kabinen mit feten Wänden angetrennt sind.)
jeder raum mit Bank von 3 Seiten begehbar.
warteraum mit ausreichen sitzgelegenheiten.
das ist jedoch auch alles nur für Praxisinhaber plus 1 angestellten!
anmeldung, patientendokumentation sollte voraussetzung sein, und auch alle notwendigen geräte die vorschrift sind, wie zb. traktionsgerät, eisanwendung, wärmeanwendung!!
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Mobby1
Oder hier: http://www.physio.de/zulassung/physio.htm
Punkt 2 Praxisausstattung.
Grüße von Mobby1
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Morpheus
@ Caro25
behindertengerechter Zugang............
Stimmt für die Zulassung schon mal nicht,
auch die "feten" Wände stehen nicht in allen Rahmenverträgen,
immer dieses Halbwissen das Kollegen verunsichert.
TzTzTz
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Karin1973
Danke für die Beiträge, aber momentan bin ich total verwirrt. Welche Zulassungsvorraussetzungen sind nun richtig. Feste Stellwände oder genügen Vorhänge, Raumhöhe 2,50m oder kann´s auch ein bischen weniger sein, denn bei mir im Keller sind es so knapp 2,40m. Kann´s daran scheitern?. Ist es in jedem Bundesland gleich oder gibt es da Unterschiede? Wie kulant ist die AOK was die Raumhöhe anbetrifft wenn die anderen Zulassungsbestimmungen erfüllt sind.
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Mobby1
Am besten ist, wenn Du direkt bei der AOK nachfragst. Bei knapp 2,40 habe ich allerdings Bedenken, daß es durchgeht (knapp 2,50 würde eventuell reichen).
Grüße von Mobby1
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Karin1973
Glaubst du tatsächlich dass es daran scheitern kann? Warum gerade 2,50m ich hab doch keinen so großen Patienten!
Hoffe doch dass die AOK da ne Ausnahme macht!!!!
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Karin1973
Hallo Mobby 1
vielen dank nochmal für deinen Beitrag. Werd nächste Woche mal zur AOK gehen, mal schaun was sie sagen!!!!
Grüße von Karin
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JotEm
Eigentlich kannst Du Dir das Fragen sparen. Auch wenn, was unwahrscheinlich ist, die AOK ihr okey gibt, tun das die anderen Kassen nicht. Bei der Praxisbegehung werden die Maße notiert. Diese Unterlagen gehen zu allen Kassenverbänden. Und da wird es einige geben die keine Zulassung erteilen.
Es gibt keinen Versorgungsenpass mehr. Schon zum Schutz der bestehenden Praxen währe Deine Zulassung von den Mitbewerbern anfechtbar.
Auf so einer unsicheren Basis macht man sich nicht selbstständig.
mfg: Jochen
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Morpheus
Es gilt der Rahmenvertrag incl. Einrichtungsrichtlinien RVO der in deinem Bundesland Gültigkeit hat sowie der VdAK Rahmenvertrag.
Bis 2,45m Deckenhöhe können die Kassen kulant sein, müssen aber nicht. Oft wird alles was unter 2,50m ist abgelehnt.
Auch muss die Baubehörde/Bauamt zustimmen und die können die Praxis im Keller in den meisten Bundesländern ablehnen da nicht barrierefrei.
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j-pro
hey,
weiß net ob das jetzt noch jemand ließt oder net.
Naja, ich hab zwar net so ein Wissen wie die andern hier, aber bei mir in der Gegend gibt es auch eine Physiotherapeutin, die ihr Praxis im Keller hat, und da ist auch nix mit Behindertenzugang oder ähnliches. Also ich glaub, dass es auch n bissl Glückssache ist und der Ort wo man es machen will.
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Hans-Heinrich
Ob eine KG-Praxis im Keller zulassungsfähig ist oder nicht, das ist die eine Sache.
Eine ganz andere Sache ist daß es hochkompetente Therapeuten/innen in Hülle und Fülle gibt, die ihr Tagwerk in schönen, behindertengerechten Praxen mit ansprechendem Ambiente vollbringen.
Wenn sich angesichts dieser Tatsache ein Patient nun ausgerechet eine "Kellerpraxis" aussucht ist derjenige entweder verwandt mit dem "Kellermeister" oder nicht ganz dicht!
Hans-HeinrichGeändert von Hans-Heinrich (20.04.2007 um 19:33 Uhr)
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