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Ina A
Kündigungsfrist
Hallo!
Ich hab ein ganz großes Problem.
Hab jetzt knapp ein Jahr in einer Praxis gearbeitet, möchte jetzt aber in einer neuen Praxis anfangen.
In meinem Arbeitsvertrag ist keine Kündigungsfrist genannt. Laut BAT ist die gesetzliche Kündigungsfrist 1 Monat.
Stimmt das?
Wo kann ich mich genauer informieren?
LG
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Hans-HeinrichWo kann ich mich genauer informieren?
Hans-Heinrich
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Gast15313
Kündigungsfristen
Da hat der Großmeister Hans Heinrich wohl recht. Trotzdem ein paar hoffentliche helfende Sätze dazu:
Der BAT ist ein Tarifvertrag. Die dort genannten Kündigungsfristen sind nur dann verbindlich wenn du in einer Praxis arbeitest in deren Arbeitsverträgen explizit steht, dass sie sich an diesem BAT orientieren. In Praxen werden aber in der Regel Einzelverträge abgeschlossen, in denen die Arbeitsbedingungen individuell vereinbart werden, sie unterliegen also keinem Tarifvertrag. In deinem Fall, wo keine KF genannt wurden gelten dann für dich die gesetzlichen Kündigungsfristen (4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monates). Wenn du im Net google'st, muß du also erst einmal klären, ob für dich die BAT Bedingungen überhaupt gelten (z.B.Suchbegriff BAT Kündigungsfrist) oder die gesetzlichen KF (Suchbegriffe z.B. Arbeitsrecht gesetzliche Kündigungsfrist). Alles klar? Gruß Shaky
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