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vonnimausi1Fußreflexzonenmassage ist nihct abrechnungsfähig. Die Patienten müssen die Kosten selber tragen.
Gruß Vonnimausi
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Gast1041
Abrechnung mit den Kassen
Hallo,
kann man Fussreflex mit den Kassen abrechnen? Bzw. erstatten die den Patienten etwas dafür zurück?
Welche Behandlungsmethoden sind eigentlich abrechnungsfähig?
mfG
Romi
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Hans-Heinrich
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Gast15313
Abrechnung
Folgende Massageanwendungen sind abrechenbar: klassische M., BGM Unterwassermass., Segment-Periost, Colonmass. sowie manuelle Lymphdrainage.
Du findest weiteres im Heimittelkatalog, in den Preislisten bzw. in den Rahmenverträgen.
Fußreflexmassage gehört nicht zu den abrechenbaren Leistungen. Ob manch einer sie bei der Verordnung Segmentmassage dann doch durchführt, vermag ich allerdings nicht zu sagen Grüße Shaky
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