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FrauKatz
Brauche Hilfe KG Rezept
Hallo,
ich bin 30 und habe seit 23 Jahren eine Hemiparese. Lange lief die KG über die Privatversicherung meiner Eltern, dann habe ich einige Jahre mit der Behandlung ausgesetzt und noch mal länger nach einem gutem Physiotherapeuten gesucht, wo ich mich wohl fühle. Und glücklicherweise jetzt gefunden. Das Problem: Er hat keine Zusatzausbildung und darf rezepte mit dem Schlüssel "ZNS" nicht abrechnen. Das Rezept mit dem anderen Schlüssel darf aber nur sehr begerenzt verschrieben werden. ich hab grad versucht mich auf der Homepage der AOK schlau zu machen und nichts gefunden. Wisst ihr da mehr drüber? Kann die KK auch mal Ausnahmen oder Sondergenehmigungen verteilen? Weiß jemand, wo ich genauere, unabhängige Infos bekomme? Würde mich sehr freuen! Lieben Dank schon mal!
LG
die FrauKatz
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Hans-Heinrich
Hallo Frau Katz,
zunächts müssen Sie halbwegs sortieren, was ist Indikationsschlüssel und was ist Heilmittel....
Die eine Sache ist der Indikationsschlüssel. In Ihrem Fall ZN2 und nicht ZNS.
Fälschlicherweise wird von vielen Ärzten dieser Schlüssel als ZNS, oder ZNS2 notiert.
Die andere Sache ist die Zuordnung der vorrangigen und ergänzenden Heilmittel zum jeweiligen Indikationsschlüssel.
Für den Indikationsschlüssel ZN2 wären die vorrangigen Heilmittel "KG-ZNS / KG" möglich, - das bedeutet "KG-ZNS oder(!) KG".
So jetzt kommt's: verordnet Ihr Arzt "KG-ZNS" (was Sinn macht), darf diese Therapie nur von Therapeuten verabreicht werden die über eine einschlägige Fortbildung (Bobath, Vojta oder PNF) verfügen und diese Fortbildung mit bestandener Zertifikatsprüfung abgeschlossen haben.
Ausnahmen können keine gemacht werden und das ist auch gut so - Punkt!
Wenn Sie jedoch - weshalb auch immer - von einem Therapeuten behandelt werden wollen der diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist dies nur dann möglich, wenn Ihr Arzt anstatt "KG-ZNS", "KG" verordnet.
Laut Heilmittelkatalog ist dies für den Indikationsschlüssel ZN2 völlig problemlos machbar, denn mögliche vorrangige Heilmittel sind ja (wie bereits erwähnt) "KG-ZNS oder(!) KG".
Ob Sie sich damit aber einen Gefallen erweisen - das steht auf einem anderen Blatt!
Hans-Heinrich
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FrauKatz
Lieben Dank Ihnen, Hans-Heinrich, für die schnelle Antwort! Langsam verstehe ich die Sache.
Von ZNS haben die Sprechstundenhilfen gesprochen....
Also, da meine Physiotherapeut nur KG abechnen kann, wirds dabei bleiben. Aber damit ist die Anzahl der KG Stunden irgendwie ebschränkt, auf 6 mal pro......Quartal? Pro Diagnose?
Darf ich fragen, wie das meinen: " Ob Sie sich damit aber einen Gefallen erweisen - das steht auf einem anderen Blatt! "
LG
FrauKatz
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Mobby1
Beim Indikationsschlüssel ZN2 können sowohl bis zu 30 Behandlungen KG-ZNS, als auch bis zu 30 Behandlungen KG verschrieben werden. Sollten diese 30 Behandlungen nicht ausreichen, kann der Arzt ohne weiteres weitere Verordnungen "außerhalb des Regelfalles" verschreiben, die dann allerdings von manchen Krankenkassen genehmigt werden müssen.
Hier ein link zum besseren Verständnis:
http://www.heilmittelkatalog.de/physio/zn2.htm
Wenn Sie noch Fragen haben, wir antworten gerne
Grüße von MobbyGeändert von Mobby1 (25.09.2007 um 18:19 Uhr) Grund: Tippfehler
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FrauKatz
Danke Mobby, für die Antwort!
Also ganz aussichtlos scheint die Sache nicht zu sein, ich wurschtle mich mal durch den Urwald an verordungen, Schlüsseln, Indikatoren und Ähnlichem. Der link ist nützlich, danke.
Aber verstehen tue ich immer noch net viel
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Mobby1
Der Indikationsschlüssel sagt lediglich aus, zu welcher "Gruppe" die Erkrankung des Patienten gehört und somit auch, wieviele und welche Behandlungen im Regelfall verordnet werden können. Es kann also bei dem Ind. Schlüssel ZN2 eine "Spezialbehandlung" wie Bobath, PNF, Vojta (ist Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage / KG-ZNS), aber auch allgemeine KG verordnet werden. Wenn Sie keinen Therapeuten in Ihrer Nähe haben, der diese Zusatzausbildung hat, geht also allgemeine KG selbstverständlich auch.
Grüße von Mobby
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Hans-Heinrich
Servus Frau Katz,
Ihre Diagnose ist ja nicht unbedingt vergleichbar mit einer Erkältung, die mal locker flockig nach 14 Tagen Gesichte ist....
Wenn Sie jetzt und in Zukunft das fragwürdige Vergnügen haben Zwangsmitglied einer GKV zu sein (in welcher übrigens?), würde ich Ihnen dringend empfehlen sich mit der Materie Heilmittelkatalog und insbesondere mit den Heilmittelrichtlinien selbst zu beschäftigen.
In Letztgenanntem steht zwar nichts Konkretes von wegen Indikationsschlüssel, Höchstverordnungsmenge und dem ganzen anderen Murks - nichtsdestotrotz halte ich persönlich den Richtlinientext für wesentlich(!) wichtiger wie die Heilmittelkatalog selbst.
Ich habe Ihnen nachfolgend ein paar Links zusammengestellt:
http://www.rta.de/Service/Service_2.html
Hier können Sie 2 PDF's herunterladen.
Die Erste ist eine kompakte Übersicht des Heilmittelkatalogs für die Physiotherapie.
Die Zweite ist der offizielle "Fragen und Antwortenkatolog" für Grenzfälle wie z.B.: können Doppelbehandlungen verordnet werden?, wie muß was sepzifiziert werden? etc., etc.
Beides ist eigentlich gedacht für Ärzte.....
http://www.rta.de/Downloads/hmr-2004-text.pdf
Hier können Sie den eigentlichen (Heilmittel-)Richtlinientext herunterladen. Für Sie von besonderem Interesse dürfte sein:
Abschnitt: II Grundsätze der Heilmittelverordnung, Absatz 11 und hier insbesondere die Absätze 11.2 bis 11.5.
Hans-HeinrichGeändert von Hans-Heinrich (25.09.2007 um 20:56 Uhr)
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FrauKatz
Vielen Dank, Hans-heinrich, für die Links. Ich werde sie mir gleich mal durchlesen.
Ich bin bei der AOK versichert.
Komme grad von der KG und mein linker Fuß fühlt sich richtig gut an, bzw. ich bin auf dem Heimweg nicht seltsam herumgestolpert .Werde wirklich versuchen, weiter dort in Behandlung zu gehen.
LG
FrauKatz
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Hans-Heinrich
AOK die Gesundheitskasse....je nach Bundesland macht diese Kasse ihrem Namen alle Ehre. BaWü ist z.B. so ein Bundesland - da ist man dann als Mitglied ganz gut beraten wenn man gesund bleibt....
Komme grad von der KG und mein linker Fuß fühlt sich richtig gut an, bzw. ich bin auf dem Heimweg nicht seltsam herumgestolpert .
Da Ihre Erkrankung einen "prognostisch längerfistigen Verlauf" hat - da chronisch, rate ich Ihnen wirklich sich bzgl. Ihrer Patientenrechte schlau zu machen.
Lesen Sie die Schriftsätze und wenn Sie dann noch Fragen haben - fragen Sie.
Hans-HeinrichGeändert von Hans-Heinrich (26.09.2007 um 19:40 Uhr)
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