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  1. Bezahlung Freiberufler # 1
    anandi71

    Bezahlung Freiberufler

    Hallo, wollt mal fragen wie hoch so im Schnitt die prozentuale Bezahlung von Freiberuflern aussieht?
    Habe selbst die letzten 2 Jahre 70% bekommen. Jetzt soll ich auf 65% runter, obwohl wir voll ausgelastet sind. Muss jetzt sogar noch Samstags arbeiten weil wir sonst Patienten wegschicken müssten... Trotzdem sagt der Praxisinhaber er könne die 70% nicht mehr zahlen und es wären sowieso nur 60% üblich.

  2. Bezahlung Freiberufler # 2
    Mobby1
    Du meinst sicher "freier Mitarbeiter", Freiberufler sind alle Physiotherapeuten.

    Die Prozentregelung bewegt sich tatsächlich so zwischen 60 - 70 % für den FM, wobei Unterschiede gemacht werden. So geben manche Praxisinhaber für HB's auch 80%. Kann sein, daß Dein Auftraggeber die allgemein gestiegenen Energiekosten etc. jetzt auch irgendwie einrechnet, da diese ja durch die Tariferhöhungen der Krankenkassen keineswegs aufgefangen werden und er auch immer weniger Gewinn erwirtschaften kann.

    Grüße von Mobby

  3. Bezahlung Freiberufler # 3
    pepper
    hallo, meine kollegin bekommt 80 % und das schon seit 4 jahren.

    LG

  4. Bezahlung Freiberufler # 4
    The German
    Zitat Zitat von pepper Beitrag anzeigen
    hallo, meine kollegin bekommt 80 % und das schon seit 4 jahren.

    LG
    könnte ich mir heutzutage nicht mehr leisten

  5. Bezahlung Freiberufler # 5
    pepper
    wir haben eine sehr sozial eingestellte chefin, die weniger geschäftsfrau als freundin ist.

    ich kenne es auch nur mit 70%.

  6. Bezahlung Freiberufler # 6
    easyrider
    Hallo Mobby1,

    werde demnächst wohl als FM anfangen (bei meinem ehemaligen AG). Arbeite aber zusätzlich in anderer Praxis vollzeit auf 38,5 Std.
    Wir hatten ursprünglich ausgemacht 70/30. Ich dachte, das gilt auch für passive Massnahmen und ich schlug ihm zu seinen Gunsten für diese passiven 30/70 bzw 50/50 vor.
    Eigentlich wollte er dafür nix bezahlen. Nun möchte er für aktive Massnahmen entweder 70/30 machen, mir dafür aber anteilig Heizung, Wasser, Strom,... etc in Rechnung stellen, oder gleich nur 60/40 machen.
    Was sagst Du als PI dazu?

    Gruß easyrider

  7. Bezahlung Freiberufler # 7
    Praxis Hipp
    Mir ist es schleierhaft, wie so viele Inhaber 70 % und teils mehr bezahlen können und tun.

    Ich finde, daß die meisten viel zu wenig ihre fixkosten mit einbeziehen, ihre aufwandskosten für bearbeitung von rechnungen, buchhaltung, abrechnung.
    Es wird dem Freien Mitarbeiter ja eine komplette praxis meist mit Kassenzulassung zur verfügung gestellt inclusive Kundenstamm, Ruf, etc.

    Gerade Kundenstamm ist ein wichtiges Thema.
    Das vielleicht wertvollste einer Praxis.

    Ein Selbständiger Mitarbeiter, welcher die Kundschaft mitbringt sollte dann auch besser rückvergütet werden.

    Als win - win für Auftragsnehmer finde ich bei noch woanders Angestellten (wo Krankenkasse, Arbeitslosengeld, Pflege, etc bereits geleistet wird) 55 %.

    Anderes Thema ist, das wir generell zu wenig von den Kassen vergütet bekommen wodurch die Spitzenfähigkeiten die ein Physiotherapeut im Allgemeinen hat gar nicht wertschätzend vergütet werden können. Ich finde es traurig, wenn man seinen Physiotherapeuten nicht das zahlen kann, was sie für ihre persönliche Leistung teils wert sind. Aber da müssen alle Physiotherapeuten "halt mal" was tun.


    Daniel Hipp
    -----------------------------------------------


    http://www.hipp-fit.de

  8. Bezahlung Freiberufler # 8
    easyrider

    Bezahlung FM

    Nunja Praxis Hipp

    Es ist ja so, dass etliche Patienten in der alten Praxis (bei meinem Noch AG und zukünftigen PI) Praxis bleiben, weil sie wissen, dass ich dort als FM anfangen werde. Ansonsten wären ein paar Langzeitpatienten weg.
    Ich kenne den Ablauf der Praxis, bin diejenige, die richtig fit in Rezeptkontrolle ist,... und dazu bisher noch die rechte Hand des Chefs.
    55% finde ich viel zu wenig, und dazu noch die Begründung, weil ich ja woanders schon versichert bin. Da hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Sollte ich auf über 400.-€ im Monat kommen (das zu verhindern ist aber ne andere Geschichte), muss ich genauso meine Abgaben an RV, KK, PV zahlen.
    Gruß Katrin

  9. Bezahlung Freiberufler # 9
    Hans-Heinrich
    werde demnächst wohl als FM anfangen (bei meinem ehemaligen AG). Arbeite aber zusätzlich in anderer Praxis vollzeit auf 38,5 Std.
    Sollte ich auf über 400.-€ im Monat kommen (das zu verhindern ist aber ne andere Geschichte), muss ich genauso meine Abgaben an RV, KK, PV zahlen.
    Wohl dem der weiß was er ist, was er will und wohin die Reise gehen soll!

    Hans-Heinrich

  10. Bezahlung Freiberufler # 10
    easyrider
    Zitat Zitat von Hans-Heinrich Beitrag anzeigen
    Wohl dem der weiß was er ist, was er will und wohin die Reise gehen soll!

    Hans-Heinrich
    Klar weiss ich was und wohin ich will Hans-Heinrich.

    Habe mich gestern endlich mit meinem Chef/neuen PI aussprechen können und sämtliche Missverständnisse aus dem Weg geräumt.

    Jetzt steht einer guten Zusammenarbeit nichts mehr im Weg!

  11. Bezahlung Freiberufler # 11
    JotEm
    Das mit den 400,- € als Freier Mitarbeiter habe ich nicht verstanden!

    Gehst Du davon aus, dass Du 400,- € nicht versteuern musst?
    Wenn die 400,- nicht pauschaliert vom AG versteuert werden passt da wohl was nicht.

    mfg: Jochen

  12. Bezahlung Freiberufler # 12
    easyrider

    Bezahlung FM

    Nein, die Sache ist die; als FM bist Du selbstständig und musst normalerweise von Deinen Einnahmen 19,9 % RV (in Ausnahmefällen für 3 Jahre nur die Hälfte), Deine KK und PV-Beiträge bezahlen.
    Wenn Du aber bis zu 400,-€ zu versteuerndes Einkommen im Monat hast, entspricht also 4800€ zu versteuerndes Einkommen im Jahr - und nur das interessiert die RV - dann kannst Du Dich von all diesen Zahlungen befreien lassen.
    Man meldet sich bei diesen Versicherungsträgern an und schreibt z.B. nach 2-3 Monaten einen Brief mit Einnahmen und Ausgaben grob aufgelistet, damit sie sehen, dass Du nicht über 400,-€ kommst und kannst Dich von diesen Zahlungen befreien lassen.

    Bei der KK ist das so, die gehen ab 400,-€ von einem Mindesteinkommen von über 800,-€ aus, die dann die Bemessungsgrundlage für die Beiträge sind. Somit rentiert es sich erst ab knapp über 800,-€ Gewinn mehr zu verdienen.

    Umsatz minus Ausgaben, wie z.B. Fobis, Büromaterial, etc. = zu versteuerndess Einkommen

    So, das war sehr ausführlich, aber hat Dir hoffentlich Deine Frage zufriedenstellend beantwortet.

    Gruß Katrin

  13. Bezahlung Freiberufler # 13
    JotEm
    Kann ich als ausschließlich Selbstständiger auch 400,- € pro Monat von der Zahlungspflicht rausnehmen? Oder geht das nur wenn ich als Angestellter arbeite?

    Ich kann das nicht ganz nachvollziehen. Habe aber auch keinen Grund Dir nicht zu glauben. Für mich hört sich das nur so nach einer Mischung aus 400,-€ pauschaliert an, aber ohne "Pauschalbesteuerung."

    mfg: Jochen

    PS:
    Bei meiner gesetzlichen Krankenkasse muss ich immer alles angeben. Die ziehen mir dann sogar die Mieteinnahmen von der Lohnfortzahlung ab.

  14. Bezahlung Freiberufler # 14
    easyrider
    [QUOTE=JotEm;104174]Kann ich als ausschließlich Selbstständiger auch 400,- € pro Monat von der Zahlungspflicht rausnehmen?

    Das ist wie beim 400.-€ Job. Da hat man auch keine Abzüge. Aber sobald Du über 400,-€ kommst, musst Du zahlen. 400,-€ raus nehmen kannst Du natürlich nicht.
    Erkundige Dich doch notfalls mal bei Deiner KK und/oder bei der RV.

    Gruß Katrin

  15. Bezahlung Freiberufler # 15
    JotEm
    Beim 400,- € Job zahlt der Arbeitgeber aber einen pauschalierten Betrag. Fällt der weg, wenn der Arbeitnehmer behauptet er wäre nebenher selbständig?

    mfg: Jochen

  16. Bezahlung Freiberufler # 16
    easyrider
    Ich hatte damals der Krankenkassen bescheid gegeben, oder besser gesagt nachgefragt - und die meinten bis 400,-€ interessiert es sie nicht.
    Bei der RV am besten melden und bescheid geben, dass die zu versteuernden Einnahmen nicht über 400,-€ liegen werden und daher Befreiung von der RV beantragt wird.
    So ist es bei mir gelaufen und ich hatte an den jeweiligen Stellen nachgefragt.

    Klar. dass Du das ganze aber versteuern musst, auch unter 400,-€.
    Beim 400,-€-Job interessiert sich das Fin-amt dafür nicht.

  17. Bezahlung Freiberufler # 17
    Ker66
    Mit welcher Begründung soll dein Vertrag geändert werden?
    Habe selbst eine freie Mitarbeiterin, die nur für ihre eigenen Patienten die Abrechnung meist selbst erstellt (privat) und ihre Kassenrezepte selbst prüfen muss (schaue aber auch noch mal drüber, da sie über THEORG geprüft werden).
    Auch wenn man die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt - als Praxisinhaber sehe ich eine FM als Bereicherung - die Angestellten müssen die laufenden Kosten decken.

    Hoffe auf eine pos. Einigung für dich!!!

  18. Bezahlung Freiberufler # 18
    easyrider
    Zitat Zitat von JotEm Beitrag anzeigen
    Beim 400,- € Job zahlt der Arbeitgeber aber einen pauschalierten Betrag. Fällt der weg, wenn der Arbeitnehmer behauptet er wäre nebenher selbständig?

    mfg: Jochen
    Wenn Du auf 400,- Job angemeldet bist, dann sind die Pauschalsteuern zu zahlen.

    Es kommt drauf an, was Du willst, d.h. in welcher Form Du beschäftigt sein willst. Du darfst das nicht alles durcheinander hauen.

    Gruß Katrin

  19. Bezahlung Freiberufler # 19
    easyrider
    @Ker66

    Wir hatten zwischenzeitlich ne Aussprache, um die ich gebeten hatte.
    Er war , als ich ihm den Vorschlag machte, dass ich mit 30% einverstanden sei, sauer, weil er das von den FM s, die er vor meiner Zeit hatte nicht gewohnt war, dass passive Massnahmen in Rechnung gestellt werden. Deshalb dachte er, ich würde ihn über den Tisch ziehen.
    Er suchte dann das Gespräch mit ner anderen FM, die ihm dann die Augen öffnete. Daraufhin merkte er dann ENDLICH, dass ich ihm eigentlich entgegenkam.

    Nunja, den Vertrag haben wir gemeinsam ausgefüllt und sind jetzt beide zufrieden und die Welt ist wieder in Ordnung.

  20. Bezahlung Freiberufler # 20
    Hans-Heinrich
    ch hatte damals der Krankenkassen bescheid gegeben, oder besser gesagt nachgefragt - und die meinten bis 400,-€ interessiert es sie nicht.
    Bei der RV am besten melden und bescheid geben, dass die zu versteuernden Einnahmen nicht über 400,-€ liegen werden und daher Befreiung von der RV beantragt wird.
    So ist es bei mir gelaufen und ich hatte an den jeweiligen Stellen nachgefragt.
    Haben Sie diese Aussagen etwa schriftlich bekommen, oder nur mündlich am Telefon?

    Soviel vorab, sie sind grottenfalsch - diese Aussagen!

    Hans-Heinrich

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