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Sylvi
Terminversäumnis
Hallo, wie händelt Ihr in Euren Praxen das zu kurzfristige Absagen oder Nichteinhalten von Termine durch Patienten? Gibt es da rechtliche Bestimmungen oä ?
Wenn ja, wo kann man das nachlesen?Geändert von Sylvi (30.01.2008 um 02:56 Uhr)
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pepper
kurzfristig absagen aufgrund krankheit oder der beruflichen situation ist ok und der patient bekommt einen ersatztermin.
unentschuldigte termine müssen unterschrieben werden und er bekommt keinen ersatz.
wir waren sonst immer sehr kulant und haben immer neue termine vergeben, aber wenn dann an einem vormittag mehrere pat. wegbleiben und das öfters machen, können wir die praxis dichtmachen.
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JotEm
Wenn Du nicht eingehaltene Termine unterschreiben lässt nennt man das Versicherungsbetrug!
Du darfst den Termin in Rechnung stellen, aber dem Patienten und nicht der Kasse.
BGB § 615 Annahmeverzug
mfg: Jochen
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pepper
und warum macht das dann jeder? also ich kenne keine praxis die das anders regelt.
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JotEm
Ne gewisse kriminelle Energie gehört dazu. Ich kenne auch andere.
Du verschaffst Dir gegenüber mir einen Vorteil. Patienten unterschreiben lieber, als dass sie zahlen. Verboten bleibt es aber trotzdem.
Und ich würde bei der Taskforce der Kassen anrufen wenn ich so etwas beweisen könnte.
mfg: Jochen
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Morpheus
und warum macht das dann jeder?????
Ich kenne kaum eine Praxis die das so macht. Es bleibt Betrug.Geändert von Morpheus (30.01.2008 um 17:15 Uhr)
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pepper
davon abgesehen dass es nicht legal ist(werde meine chefin auf den richtigen weg führen), wie regelt ihr das?
meldet ihr das der kasse, wie kommt ihr an euer geld?
es ist ja schon ein riesiger aufwand, wenn ein patient seine zuzahlung nicht leistet, bis man dann ansatzweise kohle sieht........
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Mobby1
Wenn ein Patient seine Zuzahlung nicht leistet bekommt er eine Mahnung. Zahlt er immer noch nicht, geht eine Kopie der Mahnung an die KK - ich bekomme mein Geld und die KK holt sich die Zuzahlung vom Patienten.
Unentschuldigt versäumte Termine werden privat in Rechnung gestellt, was den Patienten zu Beginn der Behandlung ausdrücklich gesagt wird. Dann entscheiden wir aber immer noch im Einzelfall, ob wir uns den Ausfall bezahlen lassen oder nicht. Wenn z. B. ein Kind plötzlich krank wird oder dgl. gibt es natürlich einen Ersatztermin.
Grüße von Mobby
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JotEm
Mit meinem Praxisverwaltungsprogramm ist das sehr einfach. Mit dem Curser auf den versäumten Termin. Ausfallrechnung anklicken, eintüten, abschicken, fertig. Beim zweiten Mal in Folge handschriftlich unter die Rechnung - "restliche Termine gestrichen" und Rezept in die Abrechnung.
Früher als ich noch mit einem anderen Programm gearbeitet habe, hatte ich dafür einen Vordruck im PC unter word erstellt. War ein wenig mehr Aufwand.
Mit dem Bezahlen ist das dann schon etwas schwieriger. 1te Mahnung, 2te Mahnung und dann gerichtlicher Mahnbescheid. Den kauft man für ca. 1,50 € im Schreibwarengeschäft und füllt ihn dann aus und schickt ihn zu zuständigen Mahngericht.
Die nicht bezahlte Zuzahlung ist ja noch einfacher! Die Krankenkassen sind für das Eintreiben selbst zuständig. Wir müssen nur beweisen, dass wir die Zuzahlung schriftlich eingefordert haben, mit Terminsetzung.
Wenn der Patient dann nicht bezahlt, hat er die Gebühr der Krankenkassen nicht bezahlt. Da müssen die dann selbst für sorgen, wie sie das Geld kriegen. Notfalls muss man den Kassen die schon abgezogene Gebühr nachberechnen. Dafür gibt es Vordrucke. Beim IFK für Mitglieder, bei den Abrechenfirmen, z.B. Optica.
Ist natürlich alles mehr Aufwand als unterschreiben zu lassen. Aber ohne Gefahr, dass die Praxis geschlossen wird.
mfg: Jochen
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Sylvi
Hallo alle zusammen, ich habe es bisher auch so gehandhabt wie Ihr. Manche legen es voll drauf an.
Ich habe auch im Wartebereich ein Schreiben auggehängt, wie ich das regele.
Aber es scheint ja richtig unrechtlich zu sein.
Deshalb habe ich jetzt zu diesem Thema die AOK, den VDAK, die IKK und den Rechtsanwalt Dr. Boxberg vom VPT angeschrieben, um genaue Antworten zu erhalten.
Mal sehen, was die so schreiben.Ich gebe es dann an Euch weiter.
MfG. Sylvi
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