1. nach der kündigung..... # 1
    Millhouse

    nach der kündigung.....

    guten tag.

    ich hätte da ein oder zwei fragen.ich hoffe ich bin hier richtig und jemand kann mir eventuell weiter helfen.

    ich bin in einem angestellten verhältniss,und möchte gerne kündigen.darf ich meine stammpatienten über meine neue arbeitsstelle informieren?um sie dort eventuell weiter zu behandeln.wie weit gehen die rechte des arbeitgebers oder sind sie nach beendigung des arbeitsverhältnisses erloschen.
    wie sieht das aus mit der verschwiegenheitspflicht?

  2. nach der kündigung..... # 2
    JotEm
    Zitat Zitat von Millhouse Beitrag anzeigen
    guten tag.

    ich hätte da ein oder zwei fragen.ich hoffe ich bin hier richtig und jemand kann mir eventuell weiter helfen.

    ich bin in einem angestellten verhältniss,und möchte gerne kündigen.darf ich meine stammpatienten über meine neue arbeitsstelle informieren?um sie dort eventuell weiter zu behandeln.wie weit gehen die rechte des arbeitgebers oder sind sie nach beendigung des arbeitsverhältnisses erloschen.
    wie sieht das aus mit der verschwiegenheitspflicht?
    Du darfst die Patienten nicht informieren.
    Die Verschwiegenheitspflicht geht über das Arbeitsverhältnis hinaus.
    Alles andere kann teuer werden.
    Wie die Rechtsprechung gegebenenfalls aussieht kann man zwar nie vorhersagen, aber wenn Du es darauf anlegst, spar lieber schon mal.

    Es sind nicht Deine Stammpatienten. Es sind Patienten, die Dein AG. von Dir hat behandeln lassen.
    Wenn diese Patienten wirklich zu Dir wollen, dann finden die Dich schon.

    mfg: Jochen

  3. nach der kündigung..... # 3
    Hans-Heinrich
    Zitat Zitat von Millhouse Beitrag anzeigen
    guten tag.

    ich hätte da ein oder zwei fragen.ich hoffe ich bin hier richtig und jemand kann mir eventuell weiter helfen.

    ich bin in einem angestellten verhältniss,und möchte gerne kündigen.darf ich meine stammpatienten über meine neue arbeitsstelle informieren?um sie dort eventuell weiter zu behandeln.wie weit gehen die rechte des arbeitgebers oder sind sie nach beendigung des arbeitsverhältnisses erloschen.
    wie sieht das aus mit der verschwiegenheitspflicht?
    Tja es gibt halt unterschiedliche Sorten Zeitgenossen:

    Geistloses Pack.
    Egozentrisches Pack.
    Größenwahnsinniges Pack.
    Unmoralisches und deshalb unverschämtes Pack.
    Dann gibt es noch illoyales Pack.

    Und Gott sei Dank gibt es auch noch Zeitgenossen mit einem natürlichen Sinn für Recht und Unrecht, Rechte und Pflichten. Mit dieser Art Zeitgenossen macht die Zusammenarbeit Tag für Tag großen Spaß und ist für beide Seiten mehr als erbaulich.

    Hans-Heinrich
    Geändert von Hans-Heinrich (11.02.2008 um 22:46 Uhr)

  4. nach der kündigung..... # 4
    pepper
    gehört zwar nicht so ganz jetzt hier rein, aber willst du millhouse beleidigen? kommt irgendwie so rüber, wenn nicht ,dann vergiss mein geschreibsel.
    ich seh das als normale frage ,aber deine anwort............

  5. nach der kündigung..... # 5
    Millhouse
    danke jochen.

    wie weit geht die verschwiegenheitspflicht über das arbeitsverhältnis hinaus?weil irrgendwo muss es ja auch grenzen geben.ich hab leider nichts konkretes im netz gefunden und wollte mir in nächste zeit mal ein buch über die gesetzlichen rahmenbedingungen zulegen.

    @hans-heirich

    wieder mal eine antwort,die die welt nicht braucht.
    deinen "5 zeiler" musstest du sicher lange auswendig lernen

  6. nach der kündigung..... # 6
    JotEm
    Zitat Zitat von Millhouse Beitrag anzeigen
    danke jochen.

    wie weit geht die verschwiegenheitspflicht über das arbeitsverhältnis hinaus?weil irrgendwo muss es ja auch grenzen geben.ich hab leider nichts konkretes im netz gefunden und wollte mir in nächste zeit mal ein buch über die gesetzlichen rahmenbedingungen zulegen.

    @hans-heirich

    wieder mal eine antwort,die die welt nicht braucht.
    deinen "5 zeiler" musstest du sicher lange auswendig lernen

    Warum sollte es da Grenzen geben?
    Auch wenn ich die Worte freundlicher fasse, so ist die Absicht hinter der Frage deutlich erkennbar. "Ich wechsel in eine andere Praxis, nehme Patienten mit, und bekomme dort ein besseres Gehalt." Und wenn mir dann ein anderer mehr bietet, nehme ich "meine" Patienten und gehe mit denen dort hin. Schöner Plan. Und Betriebgeheimnisse kann man auch Gewinn bringend verkaufen.

    mfg: Jochen

  7. nach der kündigung..... # 7
    pepper
    @millhouse
    was willst du denn genau erzählen?
    was fällt bei dir nicht unter die verschwiegenheitspflicht?
    ich denke man sollte dem alten arbeitgeber so loyal wie möglich sein und dazu gehört eben NICHTS! erzählen.

    wir hatten übrigens mal ne kollegin die wollte auch einige patienten mitnehmen, hat sie am anfang auch geschafft, aber die patienten sind bis auf einen alle wiedergekommen.
    die gute hat sich wohl bissl überschätzt.

  8. nach der kündigung..... # 8
    Millhouse
    zitat
    Die Verschwiegenheitspflicht geht über das Arbeitsverhältnis hinaus.
    zitat

    es geht mir in erster linie um diesen satz.
    wenn ich als angestellter in einer praxis kündige und zu einem anderen arbeitgeber wechsel,darf ich laut gesetz die patienten nicht darüber informieren.
    soweit klar.

    wie verhält sich das jetzt in folgender situation:
    ich kündige bei meinem arbeitgeber und mache mich mit meiner eigenen praxis selbstständig.
    die werbung die ich für meine praxis mache(in örtlichen zeitungen,reklame usw),mache ich ja nicht erst nach dem ich gekündigt habe.es soll ja ein fließender übergang enstehen.
    ergo stecke ich wieder in der zwickmühle.
    auf der einen seite die verschwiegenheitspflicht.(die patienten meiner alten praxis werden mich sicher drauf ansprechen)und auf der anderen will ich auch zusehen das ich werbung für meine eigene praxis mache.

  9. nach der kündigung..... # 9
    JotEm
    Ich bin kein Rechtsexperte, aber meiner Meinung nach meint das Gesetz unter anderem genau diese Situation.
    Du stehst noch in Lohn und Gehalt bei Deinem Chef, machst aber schon Werbung für Dich selbst.

    Nein, Du musst schon warten, bis das Arbeitsverhältnis beendet ist.

    mfg: Jochen

    PS: Stell Dir einfach die gleiche Situation vor, wenn Du selbst als Chef betroffen bist. Ich neige deutlich dazu H-Hs Beitrag als sehr treffend zu bezeichnen.

  10. nach der kündigung..... # 10
    Thorsten
    Genau JotEm, so ist es!!!

    Das kann sehr teuer werden - und die Praxis ist dann geschlossen bevor sie eröffnet wurde.

    Gruß Thorsten

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