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Nicht-Hase
Auslagen
Seit Jahrzehnten bekomme ich KG. Jetzt soll ich plötzlich neben dem Eigenanteil Auslagen (2,50 €) bezahlen. Info erfolgte bei Behandlungsbeginn (neues Rezept) nicht. Hat schon jemand davon gehört? Ist das rechtens und wo ist das geregelt?
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Nassiri
hallo hase
danke auch ne gute idee noch ein bisschen kohle zu machen
aber ne im ernst ist mir fremd habe noch nie davon gehört und ich mache das schon 15 jahre
mein tipp info schriftlich zeigen lassen oder praxis wechseln
gruß
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Morpheus
es dürfen dem Versicherten der GKV keine zusätzlichen Kosten, ausser der Zuzahlung entstehen. Nachzulesen im SGB und den Rahmenverträgen PT. Ich würde das bezahlen und quittieren lassen und ab damit zur Krankenkasse.
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JürgenK
Hallo Nicht-Hase,
dies ist eine ungewöhnliche Forderung, die nicht haltbar ist. Auf Quittung, die spezifiziert sein muß, bestehen und damit zu Deiner KK gehen bzw. nicht zahlen, die Verordnung mit sonstigen Zahlungen zurückvordern und eine andere Praxis aufsuchen und bei Deiner KK melden .
MfG
Jürgen
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desELend
Leicht weltfremd? Wenn das Rezept die Institutsnr. der Praxis hat dann kann nur diese Praxis das Rezept abrechnen, ausserdem darf die Praxis bei Annahme des Rezeptes (SOFORT) 10€ Verordnungsblattgebühr vom Versicherten verlangen, jede angefangene Behandlung muss vom Versicherten mit 10% des Behandlungswertes bezahlt werden diese Gebühr kann die Praxis am ende der Verordnung zusammen oder nach jeder erbrachten Behandlung einzeln einvordern.
Aber ein einmal abgegebenes Rezept wird man nicht mehr zurück bekommen. Also bitte!
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JürgenK
Hallo desElend
Nö, bin nicht "weltfremd", auch nicht leicht!!
Aber vielleicht hat da ja so jeder seine Erfahrungen.
Hatte auch nie Probleme neben den 10€ Verordnungsblattgebühr gleich auch die 10% Behandlungswert zu kassieren und eine ordentliche Quittung auszuhändigen....und die IK Nummer kommt erst mit der Taxierung auf das VO Blatt.
Aber welchen Rat kannst Du Nicht-Hase geben???
Jürgen
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desELend
Keinen Rat ich kann nur sagen welcher Rat ein schlechter ist.
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Mobby1
Nicht-Hase sollte erst einmal genau fragen wofür diese "Auslagen" bestimmt sind. Es gibt Praxen, wo z. B. ein Obulus etwa für Handtücher (bei Verabreichung von Packungen etc.) oder dgl. erhoben wird.
Schöne Woche wünscht Mobby
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Nicht-Hase
Erstmal herzlichen Dank für die bisherigen Antworten.
Wollte Euch kurz den derzeitigen Stand mitteilen. Nachdem ich telefonisch und per eMail vergeblich versucht habe, mit der Inhaberin Kontakt aufzunehmen, habe ich vor einer Woche ihr schriftlich mitgeteilt, dass ich die Zuzahlung überwiesen habe, die Auslagen aber erst begründet werden sollten, ehe ich sie evtl. zahle.
Meinem Bruder, der dort zur KG in die Praxis geht (Ich bekomme Hausbesuch, bin aber z.Zt. krank), wurde gesagt, es sei erledigt. Meine Therapeutin (nicht die Inhaberin) will mir das aber noch erklären.
Bin sehr gespannt und gebe dann Rückmeldung
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Nicht-Hase
Update:
Bei den Auslagen handelt es sich um eine Mahngebühr, die aufgrund eines Programmfehlers in meine Rechnung gerutscht ist.
Vielen Dank für Eure Antworten
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