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Waldkauz
Erhöhter Satz bei Rechnung
Moin allerseits,
da ich hier neu bin und zu dem Thema nichts gefunden habe, frage ich halt alle hier. Bei einem Chiropraktiker habe ich für die Behandlung erhöhte Sätze für KG und Massage bezahlt, dies fiel allerdings erst auf, als meine Beihilfe mir die Erstattung gekürzt hatte. Auf Nachfrage erfuhr ich durch die Sekretärin, dass dies in der Praxis üblich sei, geringfügig mehr zu nehmen (jeweils ca. 2€ ), dazu würden am Pinbrett im Hausflur und in der Praxis auch Merkzettel hängen. Auf meinen Hinweis, dass man neue Patienten darauf ja wohl direkt hinweisen müsse, erwiderte sie, dass dies allgemein auch in anderen Praxen nicht üblich sei und es sei ja auch nur ein geringer Betrag. Der Betrag ist natürlich gering, aber da liegt m.E. genau der Haken, wer macht sich schon die Mühe dagegen vorzugehen, wegen 20€.
Meine Fragen nun, ist dies wirklich üblich und wie kann ich diese Praxis dazu bringen dieses Verhalten aufzugeben bzw. bei wem kann ich mich über diese Praxis beschweren?
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JotEm
War das bei einem Arzt oder bei einem Physio?
Über die ärztlichen Abrechnungen wirst Du hier nichts erfahren.
Bei der physiotherapeutischen Abrechnung ist das anders als bei den Ärzten. Bei den Physiotherapeuten ist der Beihilfesatz, der Satz, bis zu dessen Höchsgrenze die Beihilfe zu den Kosten "Beihilft".
Das ist ein Phantasiebetrag. Der Betrag stammt aus dem Jahr 1996. Der Innenminister, der diese Beträge allein festlegt, gibt bei Anfrage die Auskunft, dass diese Sätze nichts mit den tatsächlichen Kosten zu tun haben.
Als normal gilt der 2,3 fache VDAK Satz. Das heißt, (bei Krankengymnastik) 32,- € bis 33,- € pro Behandlung. Bei MT ca. 37,- € pro Behandlung.
Da zeigen sich die Schwächen des Systems. Eigentlich ist das mit der Beihilfe schon lange überholt. Es rechnet sich für den Staat, weil dieser so Kosten auf seine Beamten abwälzt.
mfg: Jochen
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JürgenK
Hallo Waldkauz, ja ein Aushang reicht (leider) aus.
Die "Beihilfe" ist für uns unwichtig, da wir die nicht kennen müssen und keine Verträge mit IHR haben.
Hier ein Link:
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_66...94165__de.html
und
www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=1773
Leider will dieser Link hier nicht auf die richtige Seite springen
Schau mal auf meine HP www.juergenkrummrei.de hier dann unter hilfreiche links und dann bei "Private Honorare....
MfG
JürgenGeändert von JürgenK (22.05.2008 um 17:22 Uhr)
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JotEm
Warum leider?
In meiner Kneipe schaue ich auch in den Aushang oder die Getränkekarte. Beim Frisör in den Aushang.
Ich käme doch nicht annähernd auf die Idee nachdem ich mein Bier getrunken habe mich zu beschweren, dass meine Frau mir nicht genügend Taschengeld gibt um 2,70 € fürs Bier zu bezahlen.
mfg: Jochen
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JürgenK
...nur in der Kneipe und beim Frisör hängen diese Preislisten schon vor der Tür. Die schaue ich mir vorher an und gehe dann vielleicht hinein.
Ich hatte auch früher einen Aushang in meiner Praxis habe aber vor der Behandlung einen Honorarvertrag gemacht und der Aushang hatte sich dadurch erübrigt;-)
MfG
Jürgen
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JotEm
Nichts gegen einen Vertrag, nur ist dieser nicht nötig. Als Physios sind wir Aushangpflichtig, das reicht also. Macht nur zusätzliche Arbeit einen Vertrag zu machen, diesen zu archivieren usw. Müsste man die Behandlung etwas teurer machen, um diese zusätzlichen Arbeiten bezahlt zu bekommen.
Ich habe jetzt seit einiger Zeit zusätzlich meine Preise auch draußen im Aushang.
Wirkung ist durchaus positiv.
mfg: Jochen
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JotEm
Hallo "Waldkautz"
falsche Antwort?
Kein Danke für die freundlichen und ausführlichen Erklärungen?
mfg: Jochen
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Ker66
Preise für Privatpatienten -> auch Beihilfe
Es gibt ein aktuelles Urteil, dass ein Praxisinhaber für seine Leistung den 2,3fachen VdaK-Satz nehmen kann, da ist die Praxis mit "nur" 2,-€ mehr doch sehr günstig.
Ja, ein Aushang ist ausreichend, sollte aber besser mit einem Vertrag abgesichert werden.
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JotEm
Was ist an einem Vertrag besser? Kann mir das mal einer erklären?
mfg: Jochen
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Hans-Heinrich
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SunSandy
auch an JürgenK
Hallo JürgenK und natürlich auch alle anderen (schön, Dich auch hier zu treffen! Aber ich vermisse den "pfeifenden" Smiley),
Beim 2,3-fachen Satz gehe ich jeweils vom höchsten Kassensatz aus?
Möchte nämlich meine Preise auch anpassen, da ich Halbstundentakt habe und "NUR" 32,- verlange.
PS: Ein Aushang reicht aus, aber ich lasse eine Honorarvereinbarung unterschreiben und weise darauf hin, dass es möglich ist, dass die Kasse nicht alles übernimmt.
Viele Grüße, Sandy
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Ker66
Vertrag für Privatpatienten
Seit Anfang 2008 habe ich die Leistung KG und KMT um je 2,50€ angehoben (über Beihilfe). Rein privatpat. zahlen noch etwas mehr. Um dabei aber rechtlich abgesichert zu sein, sollte man einen Vertrag mit dem Patienten abschließen, indem ich darauf hinweise, dass es sein kann, das seine PKV den Betrag nicht in voller Höhe erstattet. Meine Preise stehen aber fest. So muss ich nachher nicht akzeptieren, wenn der Pat. nur den Erstattungsbetrag an mich weiter leitet.
Erkundige dich doch mal bei deinem Verband - oder einem Rechtsanwalt.
Für mich gilt "Sicher ist Sicher"
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JürgenK
Hallo Ker66,
warum 2 verschiedene Privatpreise?
Ja natürlich hat der PP mit Unterzeichnung der Honorarvereinbarung die geforderten Preise gelesen und akzeptiert und es gibt damit eine gewisse Rechtssicherheit für beide Seiten.
@Hallo Sandy, freu mich auch, Dich hier zu treffen. Ich suche hier überhaupt Smileys bei den Direktantworten??
Schönen Sonntag noch
Jürgen
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JotEm
Na gut, doppelt sicher.
Wie machst Du das mit dem Behandlungsvertrag? Heftest Du den mit der Rechnung ab? Vernichtest Du den nach der Bezahlung? Wieviel Zeit kostet Dich das Archivieren?
mfg: Jochen
PS: Wie erklärst Du den "richtig Privaten" die z.B. die ersten 3000,- € pro Jahr selbst bezahlen, dass Du einen höheren Betrag von ihnen nimmst als von den "Beihilfe" Patienten, die einen geringeren Beitrag für ihre private Versicherung bezahlen, weil sie ja einen Teil der Kosten von der Beihilfe bekommen und sich nur für den Rest privat versichern?
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SunSandy
Alle Privatpatienten zahlen bei mir das gleiche, alles andere wäre nicht fair!
Und er ist für Dich, Jürgen:
Jetzt wirst Du sagen: , wo ist der Smiley denn her?!
Dann komme ich: , schau mal bei den Antworten rechts im Feld...die kann man doch nicht übersehen
Schönen Sonntag!!!
Sandy
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SunSandy
UPS!!!
DIREKT ANTWORTEN Habe ich bisher noch gar nicht gekannt, aber jetzt! Nur sind da keine Smileys...Tatsache, sorry!
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Waldkauz
Moin JotEm
War eine Woche auf Juisturlaub, so nennt man ja im allgemeinen die Studienfahrten, die Lehrer mit wohlerzogenen Jugendlichen unternehmen, daher antworte ich erst jetzt.
Die Idee mit der Kneipe finde ich gut, als insofern eine Physiotherapiepraxis mit ihr gleichgesetzt wird. In die Kneipen, in denen ich drinnen keine vernünftige Karte mit Preisen zur Auswahl erhalte, gehe ich nicht hinein bzw. verlasse sie bei Nichtgefallen. Die Preisliste versteckt hinter der Garderobe oder unten neben den Toiletten auszuhängen, ist glaube ich auch nicht zulässig. Gegenvorschlag: Um die Preissteigerungen aufzufangen, nehme ich in Zukunft von Eltern für beratende Gepräche (denn die fallen gar nicht unter Unterricht) auch den 2,6 fachen Satz von irgendwas, die genauen Preise finden sie in Aushängen auf dem Schulgrundstück oder beim Fotokopierer.
Faire und offene Preisgestaltung ist ja offenichtlich für dich nicht so wichtig.
Gruß Waldkauz
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JotEm
Woher wusste ich vorher dass Du Lehrer bist????
Ob es jetzt gefällt oder nicht, so ist die Rechtslage und das schlechte Versicherungssystem der Beihilfe.
mfg: Jochen
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Waldkauz
Hallo JürgenK!
Herzlichen Dank für die links und Tipps.
Deine Art der Preisoffenheit gefällt mir, ich hätte nichts gegen einen derartigen Vertrag und ich hatte ja schon betont, dass es nicht um diese relativ geringen Beträge, sondern um die Art und Weise geht, in der hier Abrechnungen erfolgen.
Daher auch Dank an alle anderen. Ich glaube es wäre für die ganze Berufsgruppe von Vorteil, wenn hier eine derartig professionelle Art und Weise der Abrechnungsgestaltung Einzug halten würde.
Grüße Waldkauz
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Waldkauz
Woher wusste ich vorher, dass du Lehrer nicht magst???
Übrigens ist da ein Kommafehler!!Grins!!
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