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ranela
nebenberufliche Behandlung von Privatpatienten
Hallo,
bin halbtags angestellt in einer Klinik und möchte nun in einem mir zur Verfügung stehenden Raum
stundenweise Privatpatienten behandeln.
Muss ich auch wenn ich wirklich nur 2 Patienten die Woche behandle ein Gewerbe anmelden..was muss ich versicherungstechnisch beachten?
Hab noch ein paar Fragen... wär schön wenn jemand mit mir korrespondieren würde!
Grüße
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JürgenK
Hallo ranela,
Steuernummer besorgen, BG anmelden - pflicht (Klinik kann nicht für Dein "Privatvergnügen" gerade stehen),Berufshaftpflicht bei KK und RV nachfragen, da oft erst nach bestimmter Einkommenshöhe Pflichtig wird, in einigen BL beim Gesundheitsamt melden und wenn in Privaträumen (z.B. eigenes Haus)
Nutzungsänderungsantrag beim örtlichen Bauamt stellen; oder in einer Eigentumswohnung die Miteigentümer befragen
Das ist ersteinmal das "Grobe"
MfG
JürgenK
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ranela
Danke!
Hallo Jürgen,
danke für deine detaillierte Antwort! Gewerbe hab ich heute schon angemeldet...Steuernummer werde ich dann wohl automatisch vom Finanzamt geschickt bekommen!
Weißt du welche KK günstig versichert...RV hoffe ich nicht zahlen zu müssen...das ganze soll sich ja noch etwas lohnen!
Meine Frage noch zu den Privatpatienten die in einer privaten KV sind...sie wollen meine Rechnung ja Ihrer Kasse einreichen...denke ich jedenfalls...muss ich da irgendetwas "Förmliches"beachten!?
Und was soll ich beim Eigentümer des Raumes nachfragen...hab ich nicht ganz kapiert?
Grüße ranela
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JürgenK
Hallo ranela,
kauf Dir mal das Buch "Die eigene Praxis" (Aphuhn und Bothner), dort findest Du viele Tipps, auch wenn man keine Praxis eröffnen will.
ISBN: 9783000225833 €24,80
Du wirst doch jetzt wohl auch in einer KK sein? Behalte sie doch und mit der mußt Du sprechen ob Du mehr Beitrag zahlen mußt.
Die "förmlichen" Sachen bei Privatrechnungen stehen in dem Buch.
Ich habe nicht geschrieben, dass Du den Eigentümer des Raumes etwas fragen sollst/mußt.
Da Du nicht gesagt hast, wo Du einen Raum nutzen kannst, habe ich zwei Möglichkeiten genannt, die dann beachtet werden müssen, wenn Du nicht in einer Praxis oder in einem KHaus einen Raum nutzen kannst.
1. in privat Wohnungen - Nutzungsänderungsantrag beim örtlichen Bauamt stellen. Hier wird aus Wohnraum ein gewerblicher Raum.
2. In einer Eigentumswohnung müssen neben Nutzungsänderung die restlichen Miteigentümer befragt werde, ob sie dem "Gewerbe" mit mehr Publikumsverkehr im Haus zustimmen
Übrigens in der Berufshaftpflicht sollten auch Behandlungen ohne VO aufgenommen werden.
MfG und viel Erfolg
JürgenK
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GelsenPT
Wie ist das denn mit dem Arbeitgeber ( sprich Klinik )? Muß er nicht auch sein OK für den ,,Zweitjob"geben?
Gruß
GelsenPT
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JotEm
bei halbtags hat der AG nur die halbe Arbeitskraft gekauft. Wenn er ganz darüber verfügen möchte, muss er ganztags anstellen.
mfg: Jochen
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