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spoony
Dokumentation
Hallo, ich bin erst kurz im Beruf und arbeite in einer Praxis in der wirklich NULL dokumentiert (Befund, Therapieverlauf...)wird. Auf einer Fortbildung hab eich mich mit anderen Physios unterhalten und die haben gemeint das wäre strafbar. Stimmt das? Und wenn ja wird dann mein Chef oder ich auch bestraft und wer überprüft überhaupt so etwas? Hoffe es kann mir jemaand weiterhelfen...
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Madita
Hey Spoony!
Kleine Frage am Anfang. Was war das denn für eine Fortbildung?
Also wenn ich ganz ehrlich bin, finde ich es super das man keine ellenlangen Berichte mehr verfassen muss (von einigen Notizen zum Pat. mal ganz abgesehen). Man hat im stressigen Behandlungsalltag dafür gar keine Zeit.
Oder möchte jemand die Berichte nach der Arbeitszeit schreiben??
Im Praktikum, o.k, da musste wahrscheinlich jeder Kurzbefunde schreiben um die wesentlichen Behandlungsschwerpunkte festzusetzen und zu verstehen aber in der Praxis sieht das meistens anders aus.(Im Krankenhausalltag weiß ich es nicht).
Ausgenommen auch hier der Arztbericht, der allerdings angefordert werden muss, od. Berichte für die Krankenkasse zu Weiterführung der jeweiligen Behandlung od. zur Genehmigung, (diese werden auch nur auf Anforderung erstellt )
Wenn die fehlende Berichterstattung strafbar wäre, mußte ich schon längst hinter schwedischen Gardinen sitzen.
Viele Grüße
Madita
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JotEm
Kann es sein, dass Du schon länger nicht die Rahmenverträge gelesen hast?
Der Heilmittelerbringer hat für jeden behandelten Versicherten eine Verlaufsdokumentation gemäß Anlage 1 Ziffer 8 der Leistungsbeschreibung zu führen und kontinuierlich je Behandlungseinheit fortzuschreiben. Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachten therapeutischen Leistungen, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten (z. B. Abweichen von der Regelbehandlungszeit) bei der Behandlungsdurchführung.
http://www.physio.de/zulassung/vdak-...oraussetzungen
mfg: Jochen
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Madita
Hey Jotem!
Ich bin Deinem Rat befolgt und mich bei den Rahmenverträgen eingelesen wobei ich bis dato nicht von der Existenz wusste.(Traurig ich weiß)
Aber ich gelobe Besserung.Daher meine ergänzende Frage zum Thema
Gilt das auch für RVO-Kassen? (die Rahmenverträge sind nur für VDEK-Kassen ausgeschrieben)
Viele Grüße
Madita
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JotEm
Gibt es auch für RVO. Nur nicht Bundeseinheitlich, sondern regional unterschiedlich. Aber der Teil dürfte in allen Verträgen so stehen.
Strafbar ist es sicherlich nicht das zu unterlassen. Nur es ist auch für uns als Therapeuten ein Stück Sicherheit, da es im Ernstfall unser einziges Beweismittel ist, was wir in der Behandlung gemacht haben. Wir sind ja in der Regel mit dem Patienten allein.
mfg: Jochen
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JotEm
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Madita
Danke für die Antwort !
Madita
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katja-
hallo zusammen,
keine Doku zu schreiben wäre für mich undenkbar, weil ich ein etwas schlechtes Gedächtnis habe. Wenn Patienten also nach einer evtl. längeren Pause wieder kommen muß ich nicht dumm nachfragen, sondern kann sogar Pluspunkte sammeln wenn ich mich gezielt nach dem Befinden erkundige.
Zeitaufwändig ist ja erst mal ein guter Befund am Anfang, welchen ich oft in der Pause ausarbeite (Stichpunkte ausführen). Die Doku in den folgenden Behandlungen sind dann ja mit vielen Abkürzungen und Stichpunkten zu schaffen.
LG Katja
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