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Kniepatient
Fragen bzgl. der Austellung von Rezepten
Guten Morgen ihr Lieben!
Eine kleine Frage an euch Physiotherapeuten, da ihr euch bzgl der Abrechnung wahrscheinlich um einiges besser auskennt, als die Ärzte (wie auch in vielen anderen Gebieten...)
Mir wurde mal gesagt, dass ich , wenn meine Verordnungsmenge "ausgeschöpft" sei, drei Monate Pause machen muss, um wieder auf dieselbe Diagnose therapiert werden zu können.
Nun meine Frage: Diese drei Monate - ab wann beginnen die?
Heißt drei Monate in diesem Falle ein Quartal, oder drei Monate für mich selber?
Wenn ich also im Februar aufhöre, muss ich dann nur bis April (neuer Quartalsanfang) oder bis Mai warten (3 Monate für mich)...
Hoffe ihr könnt mir diese Frage beantworten...
LG
PS: @ physiopath: Tut mir leid, dass ich deine PN nicht vorher gesehen habe. Werde dir heute oder spätestens morgen antworten. Danke für deine Interesse.
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JürgenK
Hallo Kniepatient,
wenn der Regelfall ausgeschöpft ist, muß eine Pause von 12 Wochen sein, wenn auf die gleiche Diagn. und dem gleichen Indikationsschlüssel ein neuer Regelfall entstehen soll. Diese Pause von 12 Wochen beginnt nach den letzten Behandlung auf der letzten Verordnung. (die Quartalsregelung gibt es nicht mehr, auch wenn sie in den Köpfen von vielen Ärzten noch fest sitzt!!)
Es gibt natürlich auch die V.a.d.R. (Verordnung außerhalb des Regelfalls). Die bekommt man meistens , wenn man kronisch krank ist bzw. wenn die Behandlung im Regelfall noch nicht zum vollen Erfolg geführt hat und eine Weiterbehandlung sinnvoll ist. Da kann dann der Arzt auch bis cirka 20 x verordnen. Diese VO müssen aber vei vielen KK zur Genehmigung gebracht werden.
Auch hier kann ein Regelfall erst wieder eintreten, wenn nach 12 Wo...........s.oben...
Da weiß aber der Behandler gut Bescheid.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
MfG
JürgenK
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Kniepatient
Danke für deine Antwort.
Habe dir eine PN geschickt
LG
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