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Isenom
Physiotherapie Verordnung
Hallo,
ich habe von meinem Zahnarzt verschriebe) bekommen (mandibuläre irgendwas ..... Kiefergelenk, keine Ahnung) Physiotherapie mit 6x Lymphdrainage und 6x Manuelle Therapie.
Jetzt war ich bei einem Physiotherapeut und soll 32,08 € Zuzahlungen bezahlen.
Bei der ersten Behandlung musste ich 2 x unterschreiben, mit der Begründung, dass es beim ersten mal immer länger dauert. Was ich dann bekommen habe, war eine ostheopathische Behandlung (Kiefergelenke), die ich aber nie wollte. Dass es eine solche war wurde mir auch erst nach der Behandlung mitgeteilt. Der Therapeut hat mir danach freigestellt weiterhin von ihm osteopathisch behandelt zu werden (je Behandlung nochmal zusätzlich 10€, außer bei der ersten) oder von einer Angestellten Physiotherapeutin (ohne 10 € zusätzlich zur Rezeptgebühr von 32,08 €).
Jetzt frage ich mich, war das rechtens, dass ich gleich zweimal unterschreiben musste (wohlgemerkt vor der Behandlung, davon ausgehend, dass ich manuelle Therapie und Lymphdrainage bekomme)? Die Physiotherapeutin meiner Mutter meinte, dass ich bei dieser Zuzahlungshöhe 45 min Lymphdrainage und 30 min manuelle Therapie bekomme. Diese doppelt unterschriebene Behandlung hat insgesamt jedoch nur 45 min gedauert.
Ich würde gerne wissen was ich fordern darf für das was ich verschrieben bekam. Ab sofort werde ich zu seiner Angestellten gehen.
Schon mal Danke im Vorraus
Isenom
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JotEm
Der Preis müsste die Zuzahlung für 20 Minuten MT und 45 Minuten Lymphdrainage gewesen sein. Die Preise sind regional und von Kasse zu Kasse etwas unterschiedlich, deswegen kann man das nicht so genau sagen.
45 Minuten MLD sind dabei aber sehr hoch angesetzt. Müsste auch dann so auf dem Rezept stehen.
Zuzahlung zur Behandlung sind nicht erlaubt, außer den gesetzlich vorgeschriebenen. Steht so in den Verträgen mit den Krankenkassen.
Lass Dich lieber nicht verarschen und wechsel die Praxis. Fordere Dein Rezept und die Zuzahlung zurück, wegen nicht Einhaltung der Kassenverträge.
mfg: Jochen
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JürgenK
Hallo Isenom,
in Hamburg z.B. AOK, BKK,IKK ist die Zuzahlung bei
6x Manuelle Therapie 10,08€ und für
6 x Manuelle Lymphdrainage 45Min. 12,72€
zusätzlich kommen 10€ je Verordnungsblatt (Rezept) dazu.
2 Unterschriften auf einer VO für eine Behandlungseinheit(6x dies und 6x das) sind nicht (immer) normal, nur bei einer verodneten "Doppelbehandlung"!
MfG
JürgenK
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JotEm
Das mit den 2 Unterschriften würde sich ja über die MLD und die MT erklären.
mfg: Jochen
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Mobby1
Bei dieser Verordnung hast Du sicher zwei Rezepte bekommen (eines für die Lymphdrainage und eines für die MT). Bei uns müssen Patienten mit dieser Verordnung, wenn sie in der AOK versichert sind insgesamt 40,34 € an Zuzahlung leisten. Dies teilt sich folgendermaßen auf:
für 6x MLD 45 € 21,70
für 6x MT € 18,64
Und wie Jochen schon schrieb, mußt Du für jede Behandlung eine Unterschrift leisten, d.h. für die MLD eine und für die MT natürlich auch.
Grüße von Mobby
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Mobby1
Oh, halt, ich habe übersehen, daß die Verordnung von einem Zahnarzt war! Dieser kann selbstverständlich beide Behandlungen auf ein Rezept schreiben - also kannst Du von meiner Zuzahlungsberechnung 10 € wieder abziehen, Zuzahlung also insgesamt € 30,34.
Grüße von Mobby
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JürgenK
Hallo Mobby, da bekommt Ihr ja in eurer Region ein Vemögen gegenüber RVO in Hamburg!
MT= 16,83(Zuz. 6x 10,08) und
MLD 45Min.= 21,15(Zuz. 6x 12,72)
MfG
JürgenK
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Mobby1
Hi Jürgen,
Tarifliste RVO Westf.-Lippe:
MLD 45 Min. Einzelpreis € 19,45 / Zuz. + Rp. Geb. bei 6x € 21,70
MT Einzelpreis € 14,35 / Zuz. + Rp. Geb. bei 6x € 18,64.
Grüße von Mobby
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Isenom
Also, ich war jetzt wieder in dieser Praxis und habe mal höflich gefragt, was es mit dem allen denn auf sich hat und wie lange die Behandlung heute dann dauert (also MLD45 und MT steht auch so auf Rezept, konnte ich nochmal sehen). Zweimal unterschreiben musste ich, weil der liebe Osteopath einen Stundenlohn von 90 € hat, das würde dann so verrechnet. Und die Behandlung heute sollte 30 min gehen. Ich hab dann erst mal vorgerechnet, dass 20 und 45 gleich 65 min sind, worauf hin mir erklärt wurde, dass sie als NUR Physiotherapeutin einen Stundenlohn von 60 € hat (deshalb keine Zuzahlung nochmal) und die Krankenkassen nur eine von bis Zeit (bei MT 15 bis 25 min, sie macht 15 min, denn die Ausbildung hat 3500 € gekostet und da sei das so rentabler) vorschreiben. Bei der Lymphdrainage wäre es allerdings etwas fraglich und auf weitere Rechenversuche, dass die übrigen 15 min ja gerade mal 1/3 von 45 sind kam nur wieder die Ausrede, dass das halt so umgerechnet wird. Zu guter Letzt meinte die dann auch, dass dieses Rezept gar nicht von jeder Physiotherapiepraxis abgerechnet werden könnte.
Unglaublich oder was soll das?
Und vor allem, gibts da was schriftlich, wo genau steht was gemacht werden muss. Wo bekomme ich als Patient das her?
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Mobby1
Die Regelbehandlungszeit der MLD steht ja auf der Verordnung, also 45 Minuten. Die Regelbehandlungszeit für die MT ist 15 - 25 Minuten. Bedenken solltest Du aber, daß diese Zeitangaben auch Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, ev. Hilfe beim An- und Auskleiden des Patienten etc. beinhalten.
Nachzulesen ist dies in den Rahmenverträgen, welche die Krankenkassen mit den Therapeuten abgeschlossen haben.
Grüße von Mobby
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JürgenK
Hallo Isenom,
das mit dem Stundenlohn und den Kosten der Ausbildung sind für dich von keiner Bedeutung.
Du hast eine ordendentliche Verordnung und an die hat sich die Praxis zu halten.
Das bedeutet 45 Min für die MLD und mindestens 15 Min für die MT.
Dafür hast Du zubezahlt.
Ich gehe weiter davon aus, dass Du nur ein Rezept abgegeben hast.
Da das Gespräch mit den Mitarbeitern in der Praxis nichts zu nutzen scheint, würde ich jetzt den Kontakt mit Deiner Krankenkasse suchen.
Vorher würde ich die Praxis darüber informieren.
MfG
JürgenK
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JotEm
Als Patient bekommt man im Zeitalter des Internt so etwas aus dem Internet.
http://www.aok-gesundheitspartner.de..._1a_011002.pdf
oder von Deiner Krankenkasse.
Die Praxis in der Du gelandet bist arbeitet offensichtlich mit Versicherungsbetrug.
mfg: Jochen
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Isenom
Das ist ja interessant.
Mich würde noch interessieren was es mit der sogenannten Nachruhe auf sich hat (steht bei MT und MLD45 nicht im Rahmenvertrag)? so 20 min lag ich nach der 30 minütigen Behandlungszeit noch. Zählt das dazu? Soweit ich verstanden habe eigentlich nicht. Ich habe die Befürchtung, dass dann in diese Richtung argumentiert wird und da möchte ich mich vorab informieren.
Mein Plan ist jetzt (am Mittwoch beim nächsten Termin) mal diese Richtlinien mitzunehmen und darauf aufmerksam zu machen, ansonsten werde ich darauf hinweisen, dass ich die Krankenkasse informiere.
Mein Problem an der ganzen Sache ist nur, dass ich mich ehrlich gesagt nach einer solchen Auseinandersetzung nicht mehr von der Therapeutin am Kiefergelenk, Hals und Gesicht behandeln lassen möchte. Da gehört doch etwas Vertrauen zu.
Wie kann die Krankenkasse mir denn da weiterhelfen?
LG
Isenom
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Mobby1
>>Mein Problem an der ganzen Sache ist nur, dass ich mich ehrlich gesagt nach einer solchen Auseinandersetzung nicht mehr von der Therapeutin am Kiefergelenk, Hals und Gesicht behandeln lassen möchte. Da gehört doch etwas Vertrauen zu.
Wie kann die Krankenkasse mir denn da weiterhelfen?<<
...indem Du Dir eine neue Verordnung vom Arzt ausstellen läßt und Dir einen anderen Therapeuten suchst. Auskunft über niedergelassene Pts in Deiner Stadt, welche die Zulassungserweiterung für MT und MLD haben, müßte die Krankenkasse wissen, oder Du schaust einfach im Telefonbuch nach und erkundigst Dich telefonisch bei den Praxen.
Grüße von Mobby
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JotEm
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