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fortyna
Kündigung private Schule bei Wechsel an öffentliche Schule
Hallo allerseits,
ich habe vor, eine Physiotherapieausbildung zu machen, nach dem Fachabi. Jetzt habe ich von einer Privatschule den Vertrag bekommen. Von dem kann ich 14 Tage zurücktreten, aber dann muss ich wenigstens für ein Semester bezahlen. Ich habe aber noch andere Bewerbungen an staatlichen Schulen laufen. Aber bis da das Einstellungsverfahren rum ist, ist die 14-Tage-Frist vorbei.
Das ist halt ein gewisses Dilemma: Nehme ich den Platz nicht und bekomme keinen an einer staatlichen Schule, ist es Essig mit der Ausbildung. Nehme ich den Platz und bekomme ich dann doch einen staatlichen, komme ich nur mit hohen Kosten da raus. Ich habe aber ein massives Interesse an einer dieser staatlichen Schulen, weil dort auch mein Freund ist - und da möchte ich schon hin. Kennt sich da jemand mit aus?
Danke schon mal für Antwort,
fortyna
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Fl0
einfach Anfragen ob sie die Frist verlängern. Habs damals auch so gemacht....
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annak
Hi, bei mir war es auch so..musste 150,- Euro bezahlen....
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Chili
Bei mir ist die Rücktritttsfrist schon rum, ich hab vor drei Tagen die Zusage für die staatliche erhalten und will natürlich nun von der privaten loskommen.
(Übrigens genau dieselbe Situation- wenns doof kommt, muss ich ein halbes Jahr lang zahlen.)
Wenn sich die private Schule weigern sollte (im Vertrag steht drin, dass ich nach Verstreichen der Rücktrittsfrist erst ein halbes Jahr später kündigen kann), bin ich dann aber nicht verpflichtet, dort hinzugehen, oder?
Die staatliche Schule fängt nämlich auch ein halbes Jahr später an als die private.Geändert von Chili (01.02.2011 um 19:59 Uhr)
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Polarstern
Hi, dieses Problem kenn ich auch.
Ich habe auch bei einer privaten Schule unterschrieben, hoffe aber auch noch auf die staatliche Schule. Man kann es sich ja wohl kaum leisten, einen Ausbildungsplatz sausen zu lassen. Meine Rücktrittsfrist ist ebenfalls vorbei - ich muss sogar, wenn wirs richtig verstehen, ein ganzes Jahr zahlen!Meine Eltern wollen sich da jetzt mal einen Rat beim Anwalt holen - vielleicht kann man sich ja einigen. Das Nachrückverfahren geht nämlich noch einige Monate und den frei werdenden Platz würde sicher noch jemand nehmen.
Man kann aber auch während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Dazu gibts bezüglich Zahlungsverpflichtung in meinem Vertrag keine separaten Hinweise. Weiß jemand, ob man dann am 1. Tag zumindest angetreten sein muss - oder reicht es vielleicht, dafür zu sorgen, dass die Kündigung am 1. Tag der Probezeit vorliegt?
Trotzdem zahlen?
Ich versteh ja, dass sich die Schulen absichern, aber die Höhe der Zahlungen find ich ganz schön happig.
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