1. Welches Steuerliche Hinweise schreib ich als FM auf meine Rechnungen # 1
    Bernardo

    Welches Steuerliche Hinweise schreib ich als FM auf meine Rechnungen

    Guten Tag erst mal.

    Ich arbeite seit September 2008 als FREIER MITARBEITER für 4 Auftraggeber. Zwei dieser Auftraggeber sind Physiotherapie Praxen und einer ist ein Fitness-Studio angemeldet als GmbH. Als vierter Auftraggeber sehe ich hier und da noch ein paar Hausbesuchspatienten die ich mit Privatrezepten behandle.

    Nun bin ich soweit informiert, dass Physiotherapeutische Leistungen nach §4Nr.14 UStG von der Umsatzseteur befreit sind. So schreibe ich auf die Rechnungen meiner Privaten Hausbesuchpatienten immer unter den Rechnungsbetrag diesen Satz...

    "Steuerfreie Leistungen nach §4Nr.14 UStG"

    Jetzt bin ich mir jedoch beim Schreiben der Rechungen an die Praxen und an das Studio nicht zu 100% sicher ob diese ebenso von der Steuer befreit sind.

    Natürlich ist dies nun abhängig von der erbrachten Leistung an den jeweiligen Auftraggeber.

    In der Praxis 1 arbeite ich ausschliesslich auf Kassenrezepte und schreib dem Auftraggaber eine 70/30 Rechnung.

    In der Praxis 2 leite ich regelmäßige Präventivkurse (Rückenfit Kurse) und schreibe dem Auftraggeber eine Stundenlohn Rechnung.

    Im Studio übernehme ich eine regelmäßige Traingsbetreuung und kümmere mich um die Eingangschecks der Mitglieder ins Studio und schreibe auch hier dem Auftraggeber eine Stundenlohn Rechnung.

    Ich weiss ich müsste genauere Details über meinen Steuerberater klären... ich möchte dennoch hier mal diese Frage in den Raum stellen und Eure Meinung dazu hören.

    Kann ich auf die Rechnungen an die beiden Praxen und an das Studio ebenso den Steuerbefreiungssatz des UStG schreiben oder sollte ich eher nichts auf die Rechungen dieser Art schreiben und nur hoffen, dass ich nicht über die 17500 Euro Grenze hinaus Umsatzsteuerpflichte Umsätze erziele?

    Gruss Bernado

  2. Welches Steuerliche Hinweise schreib ich als FM auf meine Rechnungen # 2
    JotEm
    Präventionskurse sind Mehrwertsteuerpflichtig. Fitness ist Mehrwertsteuerpflichtig.
    Aber erst wenn Dein Umsatz 17500,- € übersteigt.

    mfg: Jochen

  3. Welches Steuerliche Hinweise schreib ich als FM auf meine Rechnungen # 3
    Bernardo

    danke

    Vielen Dank für die flotte Antwort.

    Was müsste ich genau auf die Rechnung schreiben wenn ich die Kleinunternehmer Regelung bis 17500 Euro nutzen möchte?

    Sprich ich schreibe einen Rechnungsbetrag über die gesamte erbrachte Leistung, jedoch ohne die Angaben der MWSt... da ich jetzt schon vorraussichtlich sagen kann, dass ich nicht über die 17500 Euro hinaus kommen werden.

    Doch wie formuliert man das auf einer Rechung am besten, damit das Finanzamt nicht meckern kann.

    Gruss Bernardo

  4. Welches Steuerliche Hinweise schreib ich als FM auf meine Rechnungen # 4
    JotEm
    Man formuliert es eben gar nicht.

    mfg: Jochen

  5. Welches Steuerliche Hinweise schreib ich als FM auf meine Rechnungen # 5
    Bernardo

    Perfekt

    SUPER! Also hab ich es die ganze Zeit richtig gemacht... Tausend Dank für Ratschläge.

    Noch eine Frage würde ich zu diesem Thema gerne stellen, falls ich darf

    Die Steuerberaterin meines Auftraggebers meinte, dass die Leistungen in der Praxis und damit sind die Präventionskurse gemeint... von der Steuer befreit sind, da sie ebenso zu dem Berufbild des Physiotherapeuten gehören.

    Kann das sein? Oder gibt es evtl zwischen den einzelnen Bundesländern sogar gestzlich unterschiedliche Regelungen? Ich arbeite in Rheinland-Pfalz sei hiebei erwähnt!

    Gruss Bernardo

  6. Welches Steuerliche Hinweise schreib ich als FM auf meine Rechnungen # 6
    JotEm
    Nein, Präventionsleistungen sind Mehrwertsteuerpflichtig. Denn sie gehören genauso zum Berufsbild der Gymnastiklehrerin oder des Diplomsportlehrers. Ein wenig strittig ist, wenn dazu eine Verodnung vorliegt.

    mfg: Jochen

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