1. Kosten bei der Berufsgenossenschaft # 1
    Steffi1978

    Kosten bei der Berufsgenossenschaft

    Hallo!!

    Hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage helfen.
    Zur Zeit bin ich arbeitslos und auf der suche nach einem neuen Job.
    Da ich junge Mama bin kann ich, auch aus perivaten Gründen, nicht länger als 20 Stunden/ Woche arbeiten.
    Trotzdem habe ich überlegt ob ich alternativ noch mobile private Massagen anbiete.
    Ich dachte auch schon an eine frei Mitarbeit, aber das ist mir zu unsicher, kostenintensiv und in meiner Situation nicht tragbar.

    Wenn ich so etwas mache will mit der privaten Massage, wo muß ich mich überall melden?
    Natürlich bei der BG, und wo noch?
    Bei der BG kostet das was im Jahr? Kann da einer von euch Zahlen nennen?

    Hoffe auf viel Antworten von euch.

    LG Steffi

  2. Kosten bei der Berufsgenossenschaft # 2
    JürgenK
    Hallo Steffi,
    Dein Vorhaben ist aber sowas wie FM - zumindestens von den Kosten und Meldungen....denn Du willst "Selbständig" sein, das ist auch ein FM.
    Und vielleicht so ein wenig in der eigenen Wohnung ist auch nicht möglich z.B. ist der Vermieter damit einverstanden, ist ein Nutzungsänderungsantrag beim örtlichen Bauamt gestellt worden.
    Man sollte so einen Schritt in die Selbständigkeit sich sehr genau überlegen.
    die BG ist Pflicht und kostet cirka 120€ im Jahr.
    Natürlich muß man sich auch bei der DRV Bund (Rente), KK, Finanzamt und in einigen BL auch beim Gesundheitsamt melden, ein Berufshaftpflichtversivcherung ist auch Pflicht....und natürlich beim AA.
    Wenn man als FM in anderen Praxen Aufträge abarbeitet sollte man bei der DRV eine Statusfeststellung machen lassen (Scheinselbständigkeit)
    MfOstergrüßen
    JürgenK
    Ich hoffe ich habe nichts vergessen

  3. Kosten bei der Berufsgenossenschaft # 3
    Steffi1978
    Zitat Zitat von JürgenK Beitrag anzeigen
    Hallo Steffi,
    Dein Vorhaben ist aber sowas wie FM - zumindestens von den Kosten und Meldungen....denn Du willst "Selbständig" sein, das ist auch ein FM.
    Und vielleicht so ein wenig in der eigenen Wohnung ist auch nicht möglich z.B. ist der Vermieter damit einverstanden, ist ein Nutzungsänderungsantrag beim örtlichen Bauamt gestellt worden.
    Man sollte so einen Schritt in die Selbständigkeit sich sehr genau überlegen.
    die BG ist Pflicht und kostet cirka 120€ im Jahr.
    Natürlich muß man sich auch bei der DRV Bund (Rente), KK, Finanzamt und in einigen BL auch beim Gesundheitsamt melden, ein Berufshaftpflichtversivcherung ist auch Pflicht....und natürlich beim AA.
    Wenn man als FM in anderen Praxen Aufträge abarbeitet sollte man bei der DRV eine Statusfeststellung machen lassen (Scheinselbständigkeit)
    MfOstergrüßen
    JürgenK
    Ich hoffe ich habe nichts vergessen
    Ich glaube es ist etwas falsch verstanden worden. Laut meines Steuerberaters wäre das eine Nebentätigkeit.
    Das heißt ein fester sozialversicherungspflichtiger Job 20/Woche, und dann meine eigene Arbeit. Natürlich ist das auch eine selbständige Tätigkeit aber in diesem Fall eine Nebentätigkeit, so mein Steuerberater.
    Ne Berufshaftpflicht kann ich verstehen, aber private Rente?????
    Brauche ich in diesem Fall auch ne private Krankenversicherung???

    LG

  4. Kosten bei der Berufsgenossenschaft # 4
    JürgenK
    Hallo Steffi,
    ich habe mit keine Wort etwas von privater KV oder RV gesagt...und da Du arbeitslos bist ist es eben keine Nebentätigkeit auch sonst nicht. Du must diese "Selbständigkeit" in/auf freiberuflicher Weise dem AA melden. Du schreibst ja, das Du nicht mehr als 20 Std. arbeiten kannst ....wenn Du weniger als 400€ im Monat = 4800 im Jahr verdienst, dann brauchst Du es nicht bei der DRV Bund (früher BfA) melden...auch mit Deiner KK mußt Du sprechen...abe wenn Dein Steuerberate alles weiß, warum fragst Du hier????????
    MfG
    JürgenK

  5. Kosten bei der Berufsgenossenschaft # 5
    Steffi1978
    Zitat Zitat von JürgenK Beitrag anzeigen
    Hallo Steffi,
    ich habe mit keine Wort etwas von privater KV oder RV gesagt...und da Du arbeitslos bist ist es eben keine Nebentätigkeit auch sonst nicht. Du must diese "Selbständigkeit" in/auf freiberuflicher Weise dem AA melden. Du schreibst ja, das Du nicht mehr als 20 Std. arbeiten kannst ....wenn Du weniger als 400€ im Monat = 4800 im Jahr verdienst, dann brauchst Du es nicht bei der DRV Bund (früher BfA) melden...auch mit Deiner KK mußt Du sprechen...abe wenn Dein Steuerberate alles weiß, warum fragst Du hier????????
    MfG
    JürgenK

    Ich weiß gar nicht warum du mit deinem letzten Satz so reagierst.
    Ich darf doch mal Fragen stellen.
    Ich habe nur geschrieben was ich mal über meinem Steuerberater erfahren habe, und wollte somit mal wissen was ihr wißt. Aber leider bekomme ja keine anderen Kommentare. Du bist wohl der einzige der hier immer irgendwas schreibt.

    Ich bin nun mal irrtiert was du erzählst und was der Steuerberater erzählt.

    Z. B. mußte ich mich mit meiner Nebentätigkeit als Ostopathin für Pferde auch nur bei der BG (auch Finazamt) melden. Die sagten es sei erst kostenpflichtig wenn meine Arbeitsvergütung und Arbeitszeit mehr in Anspruch nimmt als meine 1/2 Tagsstelle.
    Und so müßte es doch in diesem fall auch sein, wenn ich das für Menschen in Form von Massagen machen. Voraussetzung ist nur dass ich wieder ein Job finde für 20-25 Stunden.

    Gruß

  6. Kosten bei der Berufsgenossenschaft # 6
    JürgenK
    Hallo Steffi,
    das sind keine Nebentätigkeiten ( in meinen Augen sind ein 400€ Job eine Nebentätigkeit, aber nicht die Selbständigkeit; Du bist wie Dein StBerater ein Freiberufler.. Du bist damit Selbständig und mußt dies natürlich beim Finanzamt mit/bei Deiner Steuererklärung melden..Du macht doch Einnahmen aus einer selbständiger Tätigkeit.
    Vielleicht solltest Du "Deinen" StBer wechseln und zu einem gehen, der sich in unserem beruflichen Bereich auskennt ;-)
    MfG
    JürgenK

  7. Kosten bei der Berufsgenossenschaft # 7
    Steffi1978
    Zitat Zitat von JürgenK Beitrag anzeigen
    Hallo Steffi,
    das sind keine Nebentätigkeiten ( in meinen Augen sind ein 400€ Job eine Nebentätigkeit, aber nicht die Selbständigkeit; Du bist wie Dein StBerater ein Freiberufler.. Du bist damit Selbständig und mußt dies natürlich beim Finanzamt mit/bei Deiner Steuererklärung melden..Du macht doch Einnahmen aus einer selbständiger Tätigkeit.
    Vielleicht solltest Du "Deinen" StBer wechseln und zu einem gehen, der sich in unserem beruflichen Bereich auskennt ;-)
    MfG
    JürgenK
    Bohhhh, ich habe nicht gesagt, das ich das nicht beim Finazamt melden muß. Davon war nie die rede sondern nur wegen der BG!!!!!!!!
    Natürlich läuft die Osteo für Pferde über das Finanzamt und somit über die Steuererklärung.
    Aber es läuft unter dem Begiff, so steht es auf meiner Steuererklärung "Nebentätigkeit auf Selbständigenbasis"
    Und bei der BG muß ich eben nichts zahlen. Ich rufe morgen bei der BG an, dann bin ich echt schlauer.

  8. Kosten bei der Berufsgenossenschaft # 8
    JürgenK
    Hallo Steffi,
    ok, mach es so wie Du es für richtig hälst..
    Ich gebs auf...ich muß in meiner über 40 jährigen Tätigkeit und davon 34 sebständigen Tätigkeit irgend was falsch gemacht haben....ebenso bei der Beratung während meiner Tätigkeit in einem BV???
    Ich wünsch Dir für die Zukunft alles Gute.
    JürgenK
    Geändert von JürgenK (06.04.2010 um 09:44 Uhr)

  9. Kosten bei der Berufsgenossenschaft # 9
    Knochenfreak
    Ich gebe mal hier das schreiben der BG weiter:

    Alle Beschäftigten (auch bei geringfügiger Beschäftigung), Lernenden sowie die im Gesundheitsdienst selbstständig Tätigen haben bei Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten einen Anspruch auf die im SGB VII vorgesehenen Entschädigungsleistungen. Diese bestehen vor allem in Aufwendungen für Heilbehandlungen, Verletztengeld, Berufshilfe, Verletztenrente, Sterbegeld und Rente an Hinterbliebene. Die im Gesundheitswesen selbstständig Tätigen sind durch unsere Berufsgenossenschaft gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten zu versichern. Da Ihre Tätigkeit zum Gesundheitswesen zählt, sind Sie für diese Tätigkeit pflichtversichert.


    Ausgenommen von der persönlichen Pflichtversicherung sind selbstständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker.

    Außerdem sind folgende selbstständig Tätige nicht persönlich gesetzlich unfallversichert:

    Kosmetiker, Visagisten, Unternehmer von Schlankheits-, Sonnen-, Tätowier- und Piercingstudios. Dieser Personenkreis hat lediglich die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern.


    Alle Unternehmen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege gehören unserer Berufsgenossenschaft kraft Gesetzes an; auch wenn Sie keine Arbeitnehmer beschäftigen.

    Solange eine Eintragung in unserem Zuständigkeitsverzeichnis besteht, muss uns der Entgeltnachweis für das abgelaufene Kalenderjahr eingereicht werden, ggf. als „Fehlanzeige“.

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