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KatharinaB
nebenbei freiberuflich
Hallo zusammen,
ich bin in einer Praxis 40 Std fest angestellt. Jetzt habe ich das Angebot bekommen, in einer anderen Institution freiberuflich, erstmal 5 Std in der Woche, zu arbeiten.
Was muss ich beachten? Wo muss ich was anmelden?
Hab mich mit dem Thema bis jetzt noch garnicht beschäftigt und das Angebot kam jetzt eigentlich unerwartet. Es geht um Sportlerbetreuung und das ist genau mein Ding
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und danke Euch schonmal.
lg Kathi
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JürgenK
Hallo Kathi,
hier ein par Erklärungen aus dem Forum physio.de :
Die häufigsten Fragen zur Freien Mitarbeiterschaft (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen "Freier Mitarbeiter" und "freiberuflich"?
"Freie Mitarbeiter" sind selbstständige Unternehmer, die ohne eigene Räume für eine fremde Praxis Behandlungen durchführen.
"Freiberuflich" hingegen ist eine steuerliche Klassifizierung. Leider wird der Begriff häufig im Sinne von "selbstständig" verwendet. Das ist aber falsch, da es freiberufliche Mitarbeiter geben kann, die nicht-selbstständig arbeiten, und Selbstständige die gewerblich arbeiten.
Eine Bitte: Verwenden Sie den Begriff "selbstständig" statt "freiberuflich", es sei denn es geht um steuerliche Fragen.
Wie viel verdient man als Freier Mitarbeiter?
In der Regel erhält der Freie Mitarbeiter 60-70% des erwirtschafteten Umsatzes.
Muss man für Freie Mitarbeiter Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer bezahlen?
Diese Problematik wird hier ausführlich erläutert.
Muss der Freie Mitarbeiter sich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern?
Ja, solange er keine eigenen Angestellten hat und eine Befreiung beantragt.
Welche Anmeldungen und Versicherungen muss/ sollte ein Freier Mitarbeiter abschließen?
Steuernummer vom Finanzamt
Anmeldung bei der BGW
Berufshaftpflicht
Krankenversicherung
gesetzliche Rentenversicherung bei der BfA
Statusfeststellung der BfA (Scheinselbständigkeit)
Gesundheitsamt (in einigen Bundesländern)
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständig ist, wer als Selbstständiger auftritt, obwohl die Art des Beschäftigungsverhältnisses wie das eines Angestellten ist.
Folgende Merkmale sprechen für eine Scheinselbstständigkeit:
Der Freie Mitarbeiter beschäftigt keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
Die Tätigkeit erfolgt regelmäßig und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber.
Es liegt eine Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber vor.
Es erfolgt eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers.
Es liegt keine unternehmerische Tätigkeit am Markt vor.
Andere Angestellte der Praxis verrichten eine ähnliche Arbeit.
Der Freie Mitarbeiter hat einen festen zugewiesenen Arbeitsplatz und feste Arbeitszeiten.
Je mehr Merkmale zutreffen, desto wahrscheinlicher ist eine Scheinselbstständigkeit. Endgültige Klärung kann nur eine Statusfeststellung der BfA geben.
Ansonsten blätter doch mal die Seiten hier unten durch, da wird auch viel geschrieben.
MfG
JürgenK
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JürgenK
...auch hier fragt man sich mal wieder, warum man sich die Mühe macht überhaupt zu antworten, wenn der Fragesteller nach der Fragestellung überhaupt nicht mehr ins Forum schaut.
JürgenKGeändert von JürgenK (30.10.2010 um 11:01 Uhr)
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