1. Beihilfesatz / Abrechnung bei Privatpatienten # 1
    Ragdoll

    Beihilfesatz / Abrechnung bei Privatpatienten

    Hallo,

    ich bin neu hier und freue mich auf eine schöne und informative Zeit im Forum!
    Hoffentlich habe ich für meine Frage die richtige Rubrik gewählt?!

    Ich leide an Morbus Bechterew und habe starke Probleme am ISG, weshalb ich sehr oft bei der Physiotherapie bin.
    Seit einigen Jahren ist meine Familie privat versichert.
    Nun war ich bei der Massage mit anschließender Fango und habe eine Rechnung erhalten über Massage = 17,06/Termin + Fango= 20,50/Termin.
    Meine Krankenkasse übernimmt aber nur 15,20 Euro für Massagen und 13 Euro für Fango, mit der Begründung, dass sie sich am Beihilfesatz orientieren.
    Ist das denn so richtig? Das 2,3-fache des Regelsatzes bei Massage beträgt nämlich 21,92 Euro und bei Fango 18,15 Euro.
    Gibt es evtl. einen Link, wo man sehen kann, an welche Gebühren/Sätze sich eine private Krankenkasse halten MUSS?

    Ich bedanke mich herzlich im Voraus für Antworten und wünsche noch einen wunderschönen Tag!

  2. Beihilfesatz / Abrechnung bei Privatpatienten # 2
    JürgenK
    Hallo Ragdoll,
    ihre PrivatKrankenkasse hat bestimmt etwas über die Erstattung in Ihrem Vertrag mit ihr stehen. Das ist dann für diese auch bindend.
    Jede Versicherung hat ihre eigenen Verträge und auch entsprechend unterschiedliche Preise für die Erstattung.
    Entscheident ist was Sie ausgehandelt und vereinbart hatten.
    MfG
    JürgenK
    PS. Sollte Ihre Kr.Kasse von diesem Vertrag abweichen, dann durchstöbern Sie mal diesen Link, dort könnte Hilfe sein:
    http://mtk-physio.de/Info-Box/Privat...nten-info.html
    JK
    Geändert von JürgenK (12.01.2011 um 16:41 Uhr)

  3. Beihilfesatz / Abrechnung bei Privatpatienten # 3
    JotEm
    Der Beihilfesatz stammt aus dem Jahr 1996 und ist seit dem nicht angehoben worden.

    mfg: Jochen

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