1. Notwendigkeit Honorarvertrag bei Physiotherapie/Beihilfeberechtigt # 1
    adele

    Notwendigkeit Honorarvertrag bei Physiotherapie/Beihilfeberechtigt

    Ich habe nach einer Hüft-OP 16 x Krankengymnastik verordnet bekommen. Die Rezepte wurden alle durch den Orthopäden ausgestellt und direkt an die Physiotherapeutin weitergereicht. Die Vermittlung an diese Physiotherapeutin erfolgte auf Anraten des Orthopäden. Nach der Hüft-OP waren Hausbesuche der Physiotherapeutin notwendig, so dass ich auch nicht die Praxis betreten habe. Lediglich bei den letzten 3 Behandlungen bin ich in die Praxis. Eine Honorarvereinbarung wurde nicht gemacht. Ich wurde auch über keine Preise informiert und in der Praxis habe ich keinen Aushang über die Preise gesehen. Nun kam die Abrechnung der Beihilfe, die auf max. 19,50 € pro Behandlung und 9,20 € für den Hausbesuch gekürzt wurde. Abgerechnet wurden durch die Physiotherapeutin 26,27 € pro Behandlung und 14,02 € für den Hausbesuch.
    Ich bin mit 70 % in der Beihilfe und 30 % privatversichert. Es ergibt sich also eine erhebliche Differenz.
    Ich habe in der Vergangenheit bereits bei verschiedenen Physiotherapeuten Behandlungen gehabt und dort gab es nie Differenzen in der Erstattung.
    Nun meine Frage: Ist der Physiotherapeut verpflichtet, vor Behandlungsbeginn seine Preise mitzuteilen und welche Form ist hierfür ausreichend?
    Vielen Dank für Ihre Antworten!

  2. Notwendigkeit Honorarvertrag bei Physiotherapie/Beihilfeberechtigt # 2
    JürgenK
    Hallo adele,
    ein Aushang in der Praxis reicht. Eine schriftliche Honorarvereinbarung wäre noch besser.
    Jede Praxis kalkuliert seine Behandlungspreise selber, was dann die Beihilfe und die PKV erstattet wissen wir nicht, da jeder Vertrag anders aussieht.
    Denn der Patient ist unser Vertragspartner und nicht die Beihilfe bzw die PKV.
    Warum hast Du nicht nach dem Preis gefragt , Du hast zusätzliche freie Therapeutenwahl.
    Ich hoffe, dass ich Dir mit diesen Hinweisen schon einmal helfen konnte.
    MfG
    JürgenK

  3. Notwendigkeit Honorarvertrag bei Physiotherapie/Beihilfeberechtigt # 3
    APM
    Hallo Adele,
    um Differenzen zwischen Patient und Praxis(inhaber) zu vermeiden sollte ein Honorarvertrag vor der Behandlung abgeschlossen werden.
    Prinzipiell sind - wie Jürgen schon schrieb - die Behandlungshonorare nicht festgelegt. Die Beihilfe Bund seit hat in den letzten 20 Jahren ihre Erstattungen nur um ca. 1,60 Euro auf das Niveau der Beihilfe Land angehoben, die Beihilfe Land um ganze 7 Cent! Die Beihilfesätze werden selbst vom BMI in einer Pressemitteilung vom Februar 2004 als nicht kostendeckend beurteilt:
    „Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt“.
    Es dürfte jedem klar sein, dass wir Physiotherapeuten heute nicht mehr zu den Preisen von 1991 arbeiten können. In meiner Pizzeria bezahle ich im Vergleich zu 1991 mal locker das Doppelte.
    Zudem ist auch die Behandlungszeit entscheidend. Wie lange bist Du behandelt worden? 15 Minuten (zu mehr wäre der Therapeut/die Therapeutin nicht verpflichtet gewesen)? 20 Minuten? 30 Minuten?
    Warst Du mit der Behandlung und dem Therapeuten, bzw. der Therapeutin zufrieden? Gestehst Du Deinem Therapeuten, bzw. Deiner Therapeutin einen ausreichenden Verdienst zu, von dem er, bzw. sie leben kann?
    Ich selbst arbeite seit 1992 als Physiotherapeutin, bin seit 1998 selbständig, habe in den letzten 19 Jahren gut 45.000 Euro in meine Fortbildungen investiert um gute und zeitgemäße Behandlungen machen zu können. Das geht leider nur mit entsprechenden Honoraren. Unsere phyiotherapeutischen Leistungen werden von den Krankenkassen und Beihilfestellen leider nicht nach Qualifikation, sondern nur nach Behandlungsziffern erstattet.
    Solltest Du Dich gut behandelt gefühlt haben, sollten Dir das die 130 Euro private Zuzahlung wert sein.
    Gruß von Susan

  4. Notwendigkeit Honorarvertrag bei Physiotherapie/Beihilfeberechtigt # 4
    kranker
    Hallo,
    wenn Ihr Physiotherapeuten Probleme habt, dass Eure Sätze nicht mehr von der PKV-Beihilfe bezahlt werden, so könnt Ihr nicht uns Patienten in Geiselhaft nehmen. Sollen wir Patienten für mehr Vergütung sorgen? Nein, lasst uns Patiemnten aus dem Spiel, Wenn wir zuviel zu zahlen müssen, dann müsst Ihr bei Eurer Standesorganisation tätig werden. Und die für Euch !!! Wozu zahlt IHR Beitträge in diese Organisation??? Die soll sich mit den PKV´en und dem Innenminister streiten. Nicht wir Patienten sind dafür zuständig !!!!!

  5. Notwendigkeit Honorarvertrag bei Physiotherapie/Beihilfeberechtigt # 5
    APM
    Hallo Kranker,
    wir Physiotherapeuten bekommen unsere Rechnungen nicht von der Beihilfe oder den PKVs bezahlt, da wir mit diesen keinen Behandlungsvertrag haben. Die Privatpatienten sind unsere Vertragspartner und daher bezahlen auch die Privatpatienten unsere Rechnungen. Es ist rechtlich vollkommen nebensächlich, ob unsere Rechnungen von der Beihilfe/PKV erstattet werden.

    Wir Physiotherapeuten müssen/können – wie der Frisör, der Pizzabäcker, die Autowerkstatt – unsere Preise selbst gestalten. Der Patient kann sich überlegen, ob ihm die Leistung den vereinbarten Preis wert ist.

    Wir Physiotherapeuten nehmen niemanden in Geiselhaft, denn wir zwingen niemanden zu uns in Behandlung zu kommen.

    Die Kassen sind leer, noch nicht einmal die Ärzte schaffen es mit deren mächtiger Standesorganisation anständige Vergütungen mit den gesetzlichen KVs zu verhandeln. Und wir Physiotherapeuten sind im Gegensatz zu den Ärzten eine Minirädchen im Gesundheitssystem, wir haben keine Lobby und deshalb bringt es unsere Standesorganisation seit Jahrzehnten nicht fertig uns eine leistungsentsprechende Vergütung bei den gesetzlichen Krankenkassen und den Beihilfen zu erstreiten.

    Und so kann ich abschließend nur sagen: Ja, Ihr Patienten seit die einzigen, die uns eine leistungsentsprechende Vergütung ermöglichen. Und wenn wir Euch zu teuer sind, dann müsst Ihr leider weiter mit Euren Schmerzen oder Problemen leben.

    Die Patienten könnten zur Durchsetzung ihres eigenen Interesses - nämlich den Erhalt ihrer medizinischen Versorgung, der dauerhaft nur mit einer anständige Entlohnung der Leistungserbringer (Ärzte, Krankenschwestern, Physiotherapeuten, etc.) möglich ist - auf die Straße gehen und demonstrieren.

    Schönen Sonntag noch,
    Susan

Ähnliche Themen zu Notwendigkeit Honorarvertrag bei Physiotherapie/Beihilfeberechtigt

Andere Themen im Forum Physiotherapie - Patienten Forum
  1. Hallo, lt. MRT-Befund habe ich einen...
    von marcel4ik
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 19.01.2011, 15:48
  2. Hallo zusammen, bei mir wurde anhand der...
    von grossundstark
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 13.11.2010, 10:41
  3. Ich wurde vor knapp 3 Wochen in die Luft geworfen...
    von proxy
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 06.10.2010, 23:47
  4. Hallo! Ich bin neu hier und habe ein paar...
    von radiusköpfchen
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 20.07.2010, 22:19
  5. Hallo, ich habe seit einigen Monaten während...
    von Jouny
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 10.12.2009, 15:33
Stichworte
Sie betrachten gerade Notwendigkeit Honorarvertrag bei Physiotherapie/Beihilfeberechtigt.