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nicki1
Freier Mitarbeiter
Hallo!
Kann ich eigentlich, wenn ich Freier Mitarbeiter in einer Praxis bin, Kassenpatienten auch ohne verordneten Hausbesuch in Ihren Haus/Wohnung behandeln (auf Wunsch des Patienten weil dieser bzw. einen zu großen Anfahrtsweg hätte) und diese Rezepte über die Praxis abrechnen oder muß der Patient in der Praxis behandelt werden?
Habe nämlich ein Angebot als Freier Mitarbeiter jedoch 25 km von meiner ehemaligen (noch) Arbeitsstelle entfernt und ein paar Anfragen von alten Pateinten diesbezüglich?
Gruß
Nicki1
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Axel
hallo nicki1,
eine sehr interressante Frage! Leider kann ich dir auch keine konkrete Antwort darauf geben. Verordnete Hausbesuch kann man machen. Bei "freiwilligen" stellt sich die Frage was die KK dazu sagt. Die fachliche Behandlung ist ja gegeben?!
Trotzdem ist mein Wissen hierüber begrenzt. Hoffe dir kann jemand anders diese Frage beantworten.
Gruß
Axel
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nicki1
Die Patienten müssen also in die Praxis meines PI kommen um von mir als FM behandelt zu werden. Eine freiwillige Abgabe dieser Leistung auch beim Patienten im Haus ist also meinerseits nicht möglich.Kann man zwar nicht wirklich nachvollziehen trotzdem muß man es wohl akzeptieren.
Wie ist es dann wenn ich in der Praxis sagen wir mal die KG anstatt 20 min 30min anbiete. Ist ja eigentlich auch eine freiwillige "Mehrleistung" meinerseits.
Nicki1
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clubfan
Hallo Nicki,
es werden nur 20 Minuten von den Kassen bezahlt.
Wenn Du einen freiwilligen Hausbesuch machst, bist Du nicht versichert. Sollte Dir oder Deinem Pat. beim HB etwas passieren, kann der Arzt sagen: Wie kommen Sie dazu, zum Pat. zu fahren, wenn ich es nicht verordnet habe.
Schönes Wochenende und Gruß
vom clubfan
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nicki1
Hallo clubfan,
das mit der Versicherungspflicht wusste ich nicht. Ist es widerrechtlich, sprich gesetzwidrig und somit strafbar bzw. bekomme ich probleme mit der KK wenn ich es machen würde?
Handelt sich um 3 ältere Patienten die ich schon seit Jahren behandle! Liegen mir sehr am Herzen und tun sich wahrscheinlich seh schwer mit einer Umstellung (Therapeutenwechsel).
Deshalb meine Fragen!
Gruß
nicki1
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clubfan
Hallo Nicki,
sprech doch mal mit dem Arzt, vielleicht verschreibt er den HB. Somit wäre alles geregelt.
Gruß vom
clubfan
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JotEm
Die Zulassung ist an die Räume und die zugelassene Person gebunden. Der verordnete Hausbesuch ist eine Ausnahmeregelung.
Eine Verordnung als Hausbesuch, der gar nicht nötig ist wird der Arzt schon deswegen nicht machen, weil es seine Richtgröße bei der Verordnungsmenge schmälert.
Ich hatte schon einige Mitarbeiter, die meinten, die Patienten würden bei ihnen bleiben wollen. Die Bindung an die Praxis war aber größer.
mfg: Jochen
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nicki1
Die Patienten haben mich von sich aus angesprochen. Für mich stellt sich die Frage der rechtlichen Situation ( Sollte ich das FM tätig werden). Ist wohl nicht so einfach!
Vielleicht weis noch jemand Rat?! Freue mich über jeden Beitrag und möchte mich dafür einmal bedanken.
Nicki1
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JürgenK
Hallo Nicki,
Du darfst ja noch nicht einmal selber VO eines Patienten der GKV annehmen da Du kei Zulassung zur GKV hast....und wenn kein HB verordnet ist hat die Behandlung nach den Rahmenverträgen in den Räumen einer zugelassenen Praxis zu erfolgen.
Deine Berufahftpflichtversicherung und die Berufsgenossenschaft würden für keinen Schaden aufkommen
Du bekommst als FM Aufträge einer zugelassenen Praxis und nur dieser Inhaber kann diese VO mit der KK abrechnen.
Jetzt alles klar?
MfG
JürgenK
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nicki1
Hallo Jürgen K!
Das ich keine VO annehmen darf wusste ich bereits. Meine Patienten würden sich ja auch mit der VO an den PI wenden. Und dieser würde mir dann als FM den Auftrag erteilen diese VO auszuführen. Wenn ich dann freiwillig ins Haus der Patienten komme um besagte VO auszuführen, ist es "nur" zwecks der Haftung ein Problem oder würde man auch mit der KK Probleme bekommen (weil es gesetzeswidrig oder ähnliches ist)?!
Möchte hier keine Schwierigkeiten mit KK bekommen. Dann müssen sich meine (noch) Patienten nach einer anderen Praxis umsehen, wenn Ihnen der Weg zu weit ist.
Nicki1
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JotEm
Mit dem Gesetz kommst Du nicht in Konflikt, aber mit den Krankenkassenverträgen.
Aber wenn Du als freier Mitarbeiter arbeitest, kannst Du ja für diese Patienten bei Deinem vorherigen Arbeitgeber, oder Auftraggeber bleiben. Solltest ja ohnehin mehrere Auftraggeber haben.
mfg: Jochen
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nicki1
Danke für die Info! Der Tipp ist super.
Viele Grüße
Nicki1
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JürgenK
Hallo Jochen
wenn ich den ersten Beitrag richtig verstanden habe, dann ist Nicki noch AN in der anderen Praxis. Dort als AN aufhören und dann als FM anfangen...das sieht arg nach "Scheinselbständigkeit" aus.
MfG
JürgenK
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JotEm
Ja, da hast Du recht. Ich habe das aber so verstanden, dass er wechseln will und bei der neuen Stelle als FM. Dann kann er zusätzlich bei der alten als FM arbeiten.
Jochen
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