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Jule GmbH
Neurobehandlung auf Rezept spezifisch definieren????
KÖNNTE MIR BITTE EINER MEINE FRAGE BEANTWORTEN?????
Mir ist bekannt, dass bei einem Rezept mit KG-ZNS auch speziefisch vermerkt werden muss, welche Neurobehandlung stattfinden soll, wie z.B. Bobath??? Ansonsten kann man das Rezept nicht richtig abrechnen. Entspricht das der Wahrheit???? Oder haben sich hier die Richtlinien wieder geändert und KG-ZNS reicht, um z.B. Bobath abrechnen zu können?????
Vielen Dank vorab!Geändert von Jule GmbH (26.07.2011 um 13:52 Uhr)
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