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Hendrik
zusätzliche freiberufliche Tätigkeit
Hallo,
ich haette einmal eine Frage, die ich mir trotz der zahlreichen Forumseinträge nicht beantworten konnte:
Ich arbeite in einem Angestelltenverhältnis in einer Praxis (40Std/Woche). Seit einem Jahr arbeite ich zusaetzlich auf 400€ Basis bei einem Fussballverein.
"Leider" erwirtschafte ich im Monat mehr als 400€ und hinzu kommen ca 700-800km/Monat, die ich bei drei Trainingseinheiten/Woche verfahre.
Ich bin jetzt am überlegen, ob ich eine freiberufliche Tätigkeit "anmelden" soll.
Ein paar Informationen zu meinen Rahmenbedingungen:
- meine Chefin gestattet mir die zusaetzliche
Tätigkeit
- mein Einkommen beim Fussballverein übersteigt
nicht mein Einkommen in der Praxis und
nicht die Grenze von 17.500€/Jahr
Was muss ich den jetzt beachten?
Wie sieht es aus mit Rentenversicherung?Sozialversicherung?Krankenversi cherung?Einkommenssteuer?Umsatzsteuer?
Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen!
Gruss
Hendrik
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JotEm
Du machst dort Therapie, also fällt keine Umsatzsteuer an. Bleibst ja zusätzlich noch unter der Grenze. Sozielversicherung fällt nicht an. Steuererklärung ans Finanzamt.
mfg: Jochen
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Hendrik
Heißt das, dass ich jetzt lediglich beim Finanzamt mir eine Steuernummer besorgen muesste und dann dem Verein monatliche Rechnungen stellen könnte?
Und dies dann bei der Steuererklärung nächstes Jahr angeben müsste!Oder muss ich sonst noch etwas beachten? Gesundheitsamt?
Ich will nämlich nicht feststellen müssen, dass ich dann zusätzlich Rentenversicherung und Umsatzsteuer bzw noch andere Abgaben anfallen.
Ist eine Berufsunfall/Haftpflicht-versicherung notwendig?
vielen Dank nochmals für die Hilfe
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Hendrik
Würde das nicht unter die Scheinselbstständigkeit fallen?
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clubfan
Hallo Hendrik,
am besten, Du fragst mal einen Steuerberater. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Gruß
vom clubfan
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JotEm
Berufsgenossenschaft weiß ich nicht. Berufshaftpflich ist sinnvoll. So eine Selbstständigkeit gibt es nicht kostenlos. Ein Steuerberater ist auf jeden Fall sinnvoll.
mfg: Jochen
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Hendrik
Vielen dank, werde mich auf jeden Fall an einen Steuerberater wenden!
Aber wie sieht es denn mit Erfahrungswerten bzgl der Scheinselbstständigkeit aus?
Gruss
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clubfan
Hallo Hendrik,
Scheinselbstständigkeit besteht dann, wenn Du nur einen Auftraggeber hast. Ich denke, da hat sich in den letzten Jahren nichts geändert.
Gruß
vom clubfan
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Hendrik
Die Hauptanstellung in der Praxis zählt ja dann nicht mit dazu?
Wenn ich nur für den Fussballverein arbeite, wäre das ja nur ein Arbeitgeber!
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JotEm
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clubfan
Hallo Jochen,
was hat sich geändert? Mein freier Mitarbeiter hatte zwei Auftraggeber und die Sache war o.k.
Kannst Du mir bitte sagen, was Du meinst?
Danke und Gruß
vom clubfan
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JotEm
Du brauchst nicht unbedingt mindestens 2 Auftraggeber. Das war eine Zeit lang mal eine Variante, mit der man auf der sicheren Seite sein konnte. Ist jetzt auch nicht falsch, muss aber nicht, wenn das mit der Sozialverischerung und dem Vertrag stimmt.
mfg: Jochen
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clubfan
Na, dann war ja alles richtig. Danke noch mal.
Nun hoffen wir mal, dass Hendrik einen guten Tipp vom Steuerberater bekommt.
Gruß
vom clubfan
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Hendrik
Hi,
vielen Dank für eure ganzen Antworten, die steuerberaterin konnte mir weiterhelfen. Leider konnte mir bisher niemand sagen, ob meine nebenberufliche Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist. Wird die nicht über das Gelhalt in der Praxis abgedeckt?
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JotEm
Ist nicht sozialversicherungspflichtig.
Jochen
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Hendrik
und auf welcher Grundlage basiert das?Ich will nämlich nicht nach 3 Jahren plötzlich eine Forderung der rentenversicherung erhalten,in der sie letzten Jahre rentenversicherungsbeiträge verlangen!
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JotEm
Ruf einfach mal bei Deiner Krankenkasse an. Die kennen auch die Grundlagen dazu.
mfg: Jochen
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