Hallo liebe Leut,
ich bin Privatpatient mit 50 % Beihilfeberechtigung und hab ein Abrechnungsproblem, was mir Kopfschmerzen bereitet.
Es geht um folgende Leistungen:
Ziffer 747 GOÄ: Setzen von Schröpfköpfen/Blutegeln/Saugapparaten
Ziffer 514 GOÄ: Extensionsbehandlung kombiniert mit Wärmetherapie und Massage mittels Gerät
Beihilfe und Versicherung lehnen die Erstattung der vom Facharzt verschriebenen Behandlungen, durchgeführt in einer zertifizierten Physiopraxis, komplett ab. Sie beziehen sich darauf, dass die Behandlungen in den Katalog der Heilmittel/Heilbehandlungen fallen und es dort keine Gebührenziffern dafür gäbe. In der GOÄ jedoch habe ich sie gefunden.
Was muss veranlasst werden, dass die Rechnungen im Sinne der GOÄ abgerechnet werden und nicht nach dem Katalog der zulässigen Heilbehandlungen?
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ärztliche Sachleistungen delegiert werden können und diese Tätigkeiten auch im eigenen Namen in Rechnung gestellt werden dürfen, so wie bei mir geschehen.
Muss der Arzt das auf seine Rechnung setzen, um eine Erstattbarkeit herzustellen, obwohl dies in der Physiopraxis (seine eigene im übrigen) durchgeführt wurde?
Ich verstehe nicht, wieso man jetzt so eine Haarspalterei betreibt. Ich will auf den Kosten nicht sitzen bleiben, der Arzt ist sich sicher, dass er nur Behandlungen verschrieben hat, die die Versicherung und Beihilfe zu tragen hätten. Jedoch scheint irgendwo ein Formfehler in der Abrechnungserstellung vorzuliegen? Es ist für einen Otto-Normal-Patienten etwas undurchsichtig. Also daher bitte ich mit der Materie Vertraute um Hilfe :-)
LG
Doug
Liebe Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, ich schreibe derzeit meine Bachelorarbeit zum Thema „Autonomieerleben und Burnout bei Physiotherapeut*innen in Deutschland“ im Studiengang...