1. Arbeisbstätigung verweigert # 1
    femur

    Arbeisbstätigung verweigert

    Hallo Zusammen

    eine ehemalige Arbeitgeberin von mir bei der ich 20 Std die Woche freiberuflich gearbeitet (Vertraglich festgehalten) habe verweigert diese Wochenstundenanzahl in der Arbeitsbestätigung aufzuführen...!

    Was kann ich tun? Inwiefern ist sie dazu verpflichtet???

    Das Problem ist dass ich zwecks Anerkennung in der Schweiz aber genau diese Angabe brauche!

    Gruss Und Danke

  2. Arbeisbstätigung verweigert # 2
    JürgenK
    Hallo femur,
    Ihr seit beide selbständig; schon die Bemerkung >>meine ehemalige Arbeitgeberin<< zeigt ganz eindeutig eine Scheinselständigkeit dar!!
    Ein FM ist wie der Praxisinhaber selbständig, er (FM) arbeitet Aufträge für den PI ab.
    Aber es dürfte Kein Problem sein, Dir eine Schreiben an die Hand zu geben, in der steht, das Du für seine Praxis Aufträge als FM ausgefüht hast. Sprich noch mal mit IHR
    MfG
    JürgenK

  3. Arbeisbstätigung verweigert # 3
    Mario Schmid
    Hallo Femur,
    Du kannst, und sollst auch, ganz klar auf einer schriftlichen Bestätigung Deines Arbeitsaufwandes bestehen. Für die Registrierung, vor allem aber auch für eine spätere Anstellung, wärst Du mit einem ArbeitsZEUGNIS, das auch die Stundenzahl enthält viel besser beraten.
    Wenn Du hier in der Schweiz eine Bewerbung machst, wollen die eventuellen Arbeitgeber ein Zeugnis, und nicht blos eine Arbeitsbestätigung sehen.
    Sollte Sie Dir, nach nochmaligem Anfragen, keines ausstellen wollen, schalte den Rechtsschutz ein.
    Hast Du ja evtl beim TCS abgeschlossen

    Viel Glück beim Lösen dieser Situation.
    Mario

  4. Arbeisbstätigung verweigert # 4
    JürgenK
    Hallo Mario,
    als AN hat man einen Anspruch auf ein Arbeits- Zeugnis, aber nicht als "Selbständiger - FM". Femur ist FM - selbständig ohne eigene Praxis.
    MfG
    JürgenK

  5. Arbeisbstätigung verweigert # 5
    femur
    hallo Jürgen

    dass ist ja nun n bisschen an den Haaren herbei gezogen "nur" weil ich von Arbeitgeberin und das umgangssprachlich gesprochen habe..ich hatte zu der Zeit 4 Arbeitgeber...und somit nicht Scheinselbständig.
    @ Mario auf jeden Fall entscheidet hier in Deutschland der Arbeitgeber welche Art von Zeugnis er austellt. Es gib ein grosses dh incl Beurteilung und ein sog kleines auf dem nur die Eckdaten aufgeführt werden. Drum gibt's ja das ganze Problem (ich möchte Anerkennung beantragen)weil das SRK dh "Schweizer Rote Kreuz" explizit die Wochenstundenzahl haben will aber in D ist das nicht Usus. Somit muss ich ale Praxen in denen ich seit 2000 gearbeitet habe abklappern. Mal davon abgesehen die Arbeitszeugnisse in D eh eigtl keinen wert haben...keine versteht sie jeder kann sie selbst schreiben und unterschreiben lassen jeder unterschreibt weil er Angst vor Konsequenzen hat.

    gruss

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