Das Umsatzsteuergesetz legt fest, dass Heilbehandlungen im Rahmen der Humanmedizin, die durch einen Physiotherapeuten erbracht werden, umsatzsteuerfrei sind. Bis Ende 2011 wurde diese Vorschrift von der Finanzverwaltung großzügig ausgelegt. Diese Steuerfreiheit erstreckte sich grundsätzlich auch auf Behandlungen, die im Nachgang an eine ärztlich verordnete Heilbehandlung erfolgten. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Rückentraining handeln, das der Patient aus eigener Tasche zahlen musste.
Artikel:
Umsatzsteuer auf Leistungen eines Physiotherapeuten
Hallo zusammen, Melde mich wieder! 9Wochen und 3 Tagen Post OP! Schwellungen in alle beiden Knien sind noch da leider und kriege die einfach nicht weg! Beugung bin maximal beim 110 grad passiv...