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Jessy84
Privatpatient - Rezept nach der Behandlung wieder aushändigen?
Muss ich die Verordnung (blaues Rezept) nach dem Behandlungsabschluss wieder an den Patienten mit den jeweiligen Behandlungsdatum auf der Rückseite aushändigen? Damit er diese bei der PKV einreichen kann? ????
Kann ich x3001 und x3002 mitberechnen?
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JürgenK
Hallo Jessy,
am Schluss bekommt der PKVérte seine Rechnung mit der ärztlichen VO. Ob das grün, blau, gelb oder rot ist, ist wurscht. Behandlungsdaten stehen ja auf der Rechnung und so mussen die Daten nicht unbedingt auf der Rückseite auch noch stehen.
Was bei Dir x3001 und x3002 ist weiß kein Mensch außer Dir. Ich habe meine eigene Preisliste mit eigenen Nummern
Ich kenne nach 50 Jahren diese Pos. nicht bei meinen Privatpatis nicht.
MfG
JürgenK
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APM
Hallo Jessy,
natürlich musst Du das Privatrezept wieder an den Patienten zurückgeben. Ansonsten hätte er ja keinen Anspruch auf Erstattung bei seiner KV.
Wenn die Behandlungsdaten auf der Rechnung stehen, müssen sie nicht extra auf dem Rezept aufgelistet werden.
X3001 Erstgespräch und x3002 Befunderhebung (nach GebüTh) kannst Du natürlich in Rechnung stellen, die Patienten bekommen es nur in den allermeisten Fällen nicht von ihrer KV oder Beihilfe erstattet. Darüber hättest Du in jedem Fall mit den Patienten vorab eine Vergütungsvereinbarung schließen müssen.
Gruß von Susan
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