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Steinermann
"Praxisbesonderheiten" - "Besondere Versorgungsbedarfe"
Interessanter Artikel, erst jetzt entdeckt aber sicher sehr interessant: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) halten Diagnosen, bei denen Ärzte aufgrund von Praxisbesonderheiten extrabudgetär Heilmittel verordnen können, in einer Liste fest. Diese wird zum 1. Januar 2017 von einer neuen Diagnoseliste mit dem Titel „Besondere Verordnungsbedarfe“ abgelöst.
Auf UP Aktuell.de : Mehr Praxisbesonderheiten unter neuem Namen
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