Hallo habt ihr Euch auch schon mal gefragt, ob Ihr für Eure Praxis gesondert GEMA Gebühren zu entrichten habt? (Nicht zu verwechseln mit dem GEZ Rundfunkbeitrag).
Hier gibt es zwei unterschiedliche Urteile, die auch zwei verschiedene Dinge betreffen:
1. Der Vorwurf: Die Reha-Einrichtung hatte in zwei Warteräumen und einem Trainingsraum für ein Jahr Fernsehgeräte installiert und ermöglichte damit den anwesenden Patienten, Fernsehsendungen anzusehen. Der Europäische Gerichtshof hat hierin eine "Öffentliche Wiedergabe" gesehen und hielt damit die Zahlung von GEMA-Gebühren für gerechtfertigt.
2. Anders lag der Fall, über den der Europäische Gerichtshof (EuGh) im Jahr 2012 entschieden und der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte Juni 2015 bestätigt hat: Die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarzt– und damit auch Physiotherapiepraxen stellt im Allgemeinen keine - vergütungspflichtige - öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar (Az. I ZR 14/14).
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GEMA: Neue Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof
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