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Steinermann
Rentenversicherungspflicht von selbständigen Therapeuten
Für alle selbständigen Physiotherapeuten, die alleine in der Praxis stehen:
Bundesverfassungsgericht bestätigt Rentenversicherungspflicht von selbständigen Therapeuten ohne versicherungspflichtige Beschäftigte.
Doch:
Da die Rentenversicherungspflicht von selbstständigen Therapeuten zur Voraussetzung hat, dass kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, kann die Rentenversicherungspflicht durch Beschäftigung eines oder mehrerer Angestellter vermieden werden.
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