Hallo Leute,
nachdem ich mich vorhin in der Kennenlernecke vorgestellt habe, habe ich auch gleich ein paar Fragen zum oben genannten Thema:
Meine Frau und ich wollen uns zum Juli selbständig machen, haben auch schon (hoffentlich) an alles gedacht, und brüten nun schon das ganze Wochenende über den gesammelten Werken, die uns vom VPT für die Kassenzulassung zugesandt wurden.
Beim Ausfüllen eben Dieser sind uns allerdings noch ein paar Punkte aufgefallen, die auf Grund der Frage und Berichtbögen nicht klar zu deuten sind.
Da wir eine GBR gegründet haben und eine Gemeinschaftspraxis eröffnen wollen, ist es für mich eigentlich logisch, dass wir beide als Geschäftsführer geführt werden. Allerdings habe ich in keinem Berichtsbogen, weder RVO, VDEK noch BG einen passenden Abschnitt gefunden. Überall kann ich nur einen von uns als Geschäftsinhaber, fachlichen Leiter oder eben als Mitarbeiter aufführen.
Ist es denn so, dass nur einer von uns für unsere Gemeinschaftspraxis die Zulassung beantragen muss?
Desweiteren ist meine Frau auch Heilpraktikerin und wir wollen dafür einen separaten Raum nutzen.
Muss das ebenfalls bei der Kassenzulassung berücksichtigt werden? Selbst wenn die Heilpraktik ja nicht von den Kassen geführt ist?
Und noch eine, dann ist Schluss xD.
Ist es denn Pflicht, einen Abstellraum/Lager auf dem Lageplan anzugeben?
Ich danke für eure Antworten schonmal im Voraus,
Ganz lieben Gruß,
BassLo
Liebe Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, ich schreibe derzeit meine Bachelorarbeit zum Thema „Autonomieerleben und Burnout bei Physiotherapeut*innen in Deutschland“ im Studiengang...