Hallo Forum,

Bisher ist mir bekannt dass es im Regelfall eine Erstverordnung (EV) und dann bis zu zwei weitere Folgeverordnungen gibt (FV).

Danach können dann, nach Ärztlicher Prüfung weitere Rezepte ausserhalb des Regelfalls (AR) ausgestellt werden,

oder nach Ablauf 12 Wochen Frist vom letzten Behandlungstermin des Vorgängerrezeptes aus bis zum 1. Termin des Neurezeptes dann wieder eine Erstverordnung.

Bei einem Wechsel des ICD Codes zwischen den Rezepten ist wohl auch wieder eine Erstverordnung einzureichen.

Fragen:

- Wie verhält es sich allgemein wenn der Arzt wechselt, auch mehrmals, bezüglich der Abfolge/Beurteilung des Regelfalls? EV-FV-FV-AR?

- Wie verhält es sich wenn mehrere ICD Codes aufgelistet sind, da neuer ICD Code ja so denke ich neue EV bedingt, welcher "gilt"?

- Ist zur Beurteilung der Abfolge, sprich welches Rezept zu diesem Regelfall gehört / EV-FV-FV-AR der ICD Code oder der Indikationsschlüssel ausschlaggebend?

- Wenn der Indikationsschlüssel innerhalb des Regelfalls wechselt, welche Auswirkungen hat dies? EV-FV-FV-AR ?

(Wechsel sind ja möglich von WS1 nach WS2 bzw EX1/EX2->EX3, AT1->AT2, LY1->LY2, LY2->LY3).

Gibt es hierzu vielleicht allgemein Beispiele, Beschreibungen oder eine Art FAQ?

Wie ist das Vorgehen bei folgenden Hinweismeldungen?

Das behandlungsfreie intervall ist über / unterschritten
Verordnungsmenge ausserhalb des Regelfalls nicht zulässig.
Die Gesamtverordnungsmenge für den Regelfall ist nicht ausgeschöpft.
Die Gesamtverordungsmenge für den Regelfall ist überschritten
Behandlungsfall enthält keine EV

Bzw wann muss denn unbedingt eine Aktion von Praxis - Seite her erfolgen?

Danke für eure Hilfe!