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hobbit
minusstunden bei gehaltszahlung?
hallo kollegen,
mich hat vor kurzem eine frage beschäftigt und tut es immer noch.
ich bekomme, wie wahrscheinlich wie die meisten, gehalt gezahlt.
wenn ich mal überstunden mache, kann ich sie mir bezahlen lassen oder ich
feier sie ab.
nun meine frage, die mir bis jetzt kein anderer kollege beantworten konnte:
wenn ich jeden monat gehalt bekomme für 30 stunden/woche,ist es
dann rechtens, wenn ich mal in der woche nur 25 stunden arbeite,dass
ich diese 5 minusstunden wieder rausarbeiten muß?
wenn ich nach stunden bezahlt würde,wäre meine frage überflüssig.
aber da ich ja ein festes gehalt habe,komm ich mit der frage nicht weiter.
liebe grüße
hobbit
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Mellimaus
Es kommt darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn da steht das du für 30 Stunden in der Woche bezahlt wirst dann ja. Wenn du aber nur eine bestimmt Anzahl im Monat machen musst dann musst du nur zusehen das du auf deie monatliche Soll Stunden kommst
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APM
Hallo hobbit, hallo Mellimaus,
entgegen der landläufigen Meinung von Angestellten verdient sich der Praxisinhaber NICHT dumm und dusselig wenn:
- länger als im (von den KVs vergüteten) 15-20-Minutentakt behandelt wird,
- es sich um eine kleine Praxis mit wenig Angestellten handelt,
- der Terminplan nicht voll ausgelastet ist,
- der ein oder andere Arbeitnehmer mal ne Woche krank ist.
In Anbetracht der eigenen Arbeitsplatzsicherung finde ich deine Überlegung, ob es rechtens ist Minusstunden mit Überstunden zu verrechnen, völlig fehl am Platz. Wäre es dir lieber entlassen zu werden, damit deine Kollegen einen vollen Terminplan haben? Oder deinen Arbeitsvertrag auf 25 oder nur 20 Sunden/Woche zu reduzieren und bei mehr Arbeitsvolumen Überstunden zu machen?
Die guten Zeiten sind vorbei und deshalb können viele Praxisinhaber bei nicht ausgelasteten Terminplänen ihren Angestellten keine Super-Konditionen mehr anbieten.
Aus den genannten Günden finde ich die "Arbeitszeitkontenregelung" absolut fair.
Gruß von susn
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hobbit
hallo susn,
danke für deinen beitrag zum thema minusstunden.
ich bin doch nur auf den gedanken gekommen, weil eine bekannte mich darauf aufmerksam machte als ich ihr sagte, dass ich lücken aufarbeiten muß.
sie sitzt im büro,bekommt gehalt gezahlt und hat im monat auch ihre 40 h zu arbeiten.sie sagte,dass es bei ihr auch mal tage gibt an denen sie nicht effektiv 8 stunden arbeitet, trotzdem ihr geld bekommt und die stunden nicht rausarbeiten muß.
das machte mich stutzig,da ich eben auch gehalt bekomme.
bei uns ist es halt besser zu kontrollieren durch unseren terminplan.
mein ag verdient sich vielleicht nicht dumm und dusselig,aber es reicht immernoch,um 4 mal im jahr in urlaub zu fahren.
und bei nicht mal 8 € brutto find ich die frage nicht fehl am platz.
gruß hobbit
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APM
Hallo hobbit,
niemand hindert dich daran 4 x im Jahr unbezahlten Urlaub zu nehmen. Dein Chef erwirtschaftet selbst nämlich auch keinen Cent während seines Urlaubes, wobei seine Kosten für die Praxis weiterlaufen.
8 € brutto die Stunde sind wirklich wenig. Aber in Wirklichkeit verdienst du pro real gearbeiteter Stunde immerhin 1/5 mehr:
Von den 52 Wochen eines Kalenderjahres arbeitet ein Arbeitnehmer nach Abzug von Urlaub (30 Tage), Fortbildung (5 Tage), Krankheit (7 Tage), Feiertage (10 Tage) real nur 41 Wochen pro Kalenderjahr. Das Gehalt wird aber 52 Wochen lang gezahlt. Bei 40 Arbeitsstunden pro Woche arbeitest du in Wirklichkeit nur 32 Stunden durchschnittlich pro Woche, d.h., dass du in jeder real gearbeiteten Stunde 10 € brutto verdienst, für die dein Chef inkl. seinem Anteil an den Sozialversicherungen ca. 12,50 € ausgeben muss. Des weiteren muss von deinem Umsatz auch noch dein Arbeitsplatz (Räume, Einrichtung, Wasser, Heizung, Telefon, Berufsgenossenschaft, evtl. Fobi-Zuschüsse, etc.) bezahlt werden.
Ich habe absolutes Verständnis dafür, dass sich ein Arbeitnehmer per se ausgebeutet fühlt. Aber ich bitte um Berücksichtigung der Tatsache, dass die Inhaber von PT-Praxen ihren Angestellten viel mehr zahlen könnten und auch würden, wenn die physiotherapeutischen Leistungen von den KVs besser honoriert werden würden.
Gruß von susn
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Gast2333
Hallo Hobbit, mellimaus,
ich finde wirklich, daß niemand sich ausbeuten lassen sollte. Allerdings hat auch jeder die Möglichkeit, sollte er das Gefühl haben ausgenutzt zu werden, seinen Arbeitsplatz zu wechseln. Ist ganz einfach bei 5 Millionen Arbeitslosen. Sicher wird diese Tatsache auch von vielen Arbeitnehmern ausgenutzt, ansonsten aber sollte man nicht immer versuchen Arbeitgebern großkapitalistisches Denken und Handeln vorzuwerfen. Die, wenn vielleicht auch manchmal harte Anpassung an wirtschaftliche Gegebenheiten, sichert Euch im Zweifel den Arbeitsplatz.
Also weitermachen
Gruß Andreas
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Gast2196
Hallo hobbit,
die Sache ist ganz einfach, wenn du einen Vertrag mit 30 Wochenstunden hast werden dir auch 30 Stunden bezahlt, das Risiko trägt der Arbeitgeber.
Natürlich kann man auch einen Vertrag mit einen Arbeitszeitkonto (+ - Stunden)vereinbahren, aber so einen Vertrag hast du ja nicht.
Bei anhaltenden Patientenmangel bleibt deinen AG nur der Weg einer Kündigung oder Änderungskündigung dann mit anschließenden neuen Vertrag mit entweder weniger Stunden oder mit einen Arbeitszeitkonto. Alle anderen "Möglichkeiten" entsprechen nicht den geltenden Recht.
Viel Glück die Zeiten werden härter
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hobbit
hallo fuzziguzzi,
vielen dank für deine antwort. wenn ich dich also richtig verstanden habe,bin ich nicht verpflichtet,minusstunden rauszuarbeiten?Sprich, fehlzeiten überhaupt anrechnen zu müssen?
von einem arbeitszeitkonto hab ich auch schon gehört,aber diese vereinbarung steht nicht im av.
wo genau ist aber festgelegt,dass dies wirklich rechtens ist?
gruß hobbit
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JotEm
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/root.html
Dir steht Dein Gehalt zu, wenn Du die Zeit ohne Arbeit nicht genutzt hast schon mal nach Hause zu gehen. Du musst dann schon am Arbeitsplatz bleiben und gegebenenfalls Aufgaben erledigen, die mit Deiner Arbeit in Zusammenhang stehen.
mfg: Jochen
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APM
Hallo Hobbit,
leider weiß ich auch nicht wo das steht. Aber wenn in deinem Arbeitsvertrag eine bestimmte Stundenanzahl festgelegt wurde und du diese Stunden auch in der Praxis anwesend bist, muss der AG diese Stunden auch bezahlen.
Wenn du jedoch frühzeitig gehst, bzw, später kommst gelten diese Stunden nicht als Arbeitsstunden.
Was allerdings nicht wirklich nicht geht ist abgesagte Patienten oder Lücken im Plan als Minusstunden zu bewerten.
Dein Chef darf dich aber in den nicht am Patienten verbrachten Arbeitszeiten durchaus zu anderen Arbeiten heranziehen: Aufräumen, Putzen, Karteikarten einordnen, etc.
Wie gesagt: überlege dir gut, ob du dich mit deinem AG auf einen Streit einlässt, bzw. auch dein Recht pochst. Es gibt jede Menge arbeitslose PTs, denen es nichts ausmacht Minusstunden mit Überstunden zu verrechnen.
Gruß von susn
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