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Gast2090
als freie Physiotherapeutin patienten zuhause behandeln?
Darf ich als freie PT Patienten zuhause behandeln auch wenn keine hausbesuch verordnet ist?
Beim ZVK und bei der Berufsgenossenschaft (Sachen) wurde mir gesagt es geht.
In einer Praxis, wo ich weiss das sie freie PT´s beschäftigt wurd emir auch gesagt es geht (im Umkreis bis zu 15km).
Habe aber auch schon im Internet gelesen das man das nicht darf?
Weiss jemand was? oder wo kann ich mich erkundigen?
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JotEm
Wenn ich das richtig verstanden habe bist Du freie Mitarbeiterin in einer Praxis!?
Du möchtest Patienten mit einer Verordnung zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse zu Hause behandeln, ohne dass ein Hausbesuch verordnet ist!?
Nein, das geht nicht. Steht in den Verträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen! Die Behandlungen sind an die durch die Krankenkassen abgenommenen Behandlungsräume gebunden. Und gebunden an die den Krankenkassen gemeldeten Mitarbeitern.
mfg: Jochen
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Gast2090
ja aber wie gesagt beim ZVK, berufgenossenschaft haben gesagt es wäre mgl.
Und die eine praxischefin die mehrere freie PT beschäftigt hat auch gesagt im Umkreis von bis zu 15km kein Problem.
Ich dachte man kann sich auf die Aussagen vom ZVK.. verlassen. Die müssten es doch wissen, oder nicht?
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JotEm
Verlassen kannst Du Dich auf die Verträge.
Auf den ZVK würde ich mich nicht verlassen, denn dann bist Du verlassen!
Die Berufsgenossenschaft ist keine Krankenkasse. Die Verträge mit der BG habe ich nicht im Kopf, aber auch die müssten ja vorliegen, oder über Deinen Berufsverband schnell zu bekommen sein. Über die Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen macht die BG bestimmt keine Aussage. Höchstens über die Anfrage, ob Du wenn Du es trotzdem machst noch in der BG versichert bist oder nicht.
Daher könnte z.B. das Gerücht mit den 15 km kommen. Du bist berufsgenossenschftlich abgesichert bei illegalen Hausbesuchen, wenn diese nicht mehr als 15 km von der Praxis entfernt sind. Weiß ich aber nicht, sondern vermute ich.
mfg: Jochen
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Gast2090
hmm,
aber Hausbesuche habe ich ja in der Haftpflichtversicherung mit drinnen?
Geht es nur deswegen nicht, wenn ich dann nicht bei der BG versichert bin? Wenn es in der Haftpflicht mit drin ist geht es dann?
Wenn die Krankenkassen es rausbekommen, bezahlen die die behandlung dann bestimmt nicht, oder?
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JotEm
Haftpflicht und Unfallversicherung für Dich als Therapeutin ist eine Sache.
Eine Andere Sache ist es, wenn Du Leistungen für die gesetzliche Krankenversicherung erbringst. Du erbringst diese Leistung zu den vertraglichen Bedingungen. Wenn Du die vertraglichen Bedingungen nicht erfüllst, braucht die Krankenkasse auch nicht zu bezahlen. Es kann sein, dass die Kasse einzelne Leistungen nicht bezahlt, oder dass die Kasse das Vergehen hochrechnent. Nach dem Motto: "Sind Sie mit einer Vertragsstrafe von 20000,- Euro einverstanden, dann können Sie Ihre Zulassung behalten."
Bei der zunehmenden Menge an Mitbewerbern könnte man einen lästigen Mitbewerber so recht elegant loswerden. Erst mal so 2 Jahre die Vergehen summieren lassen und dann die Praxis anzeigen................
Bei mir in der Nachbarschaft bietet eine Kollegin Lymphdrainage an, ohne Zulassung. Das Zertifikat hatte eine frühere Mitarbeiterin von ihr, die aber schon lange nicht mehr da arbeitet..................?
mfg: Jochen
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Hans-Heinrich
Das ist ja schön für Sie, daß Sie freie Physiotherapeutin sind.
Aber weder "freien" noch "gefesselten" Therapeuten ist es erlaubt sich über ärztliche Verordnungen hinwegzusetzen.
Ist kein Hausbesuch verordnet, können und dürfen Sie keinen Hausbesuch durchführen.
Punkt aus !
Das heißt Voraussetzung für die Durchführung und die Abrechnung von Leistungen, die in der Wohnung des Patienten statt finden sollen, ist die ärztliche Verordnung bzw. Anweisung zum Hausbesuch.
Dabei ist der Arzt an enge Vorgaben gebunden, u.a. nachzulesen unter Punkt 16.2 der gültigen Heilmittelrichtlinien.
Hans-Heinrich
P.s.: Ihre Aussage der ZVK - gleich welcher Landesverband - hätte Ihnen anderweitige Auskünfte gegeben, erscheint mir doch recht abenteuerlich...und ich bin erwiesenermaßen frei jeglicher Verbandsnähe...
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APM
Nur der Vollständigkeit halber:
einen Privatpatienten kannst du zuhause bei dir, zuhause beim Patienten, auf der grünen Wiese, oder sonstwo behandeln. Und das alles ohne eine ärztliche Anweisung, wo die Behandlung stattzufinden hat (Wassergymnastik mal ausgenommen ).
Gruß von susn
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Hans-Heinrich
Gott sei Dank Frau Susn,
Sie haben sich erbarmt und meinen - lediglich - halbfertigen Beitrag vervollständigt.....
Ich dagegen war der Meinung es wäre angezeigt jedem geneigten Leser einen letzten Rest menschlichen Verstandes zubilligen zu müssen....
Das war natürlich völlig naiv.
Deshalb komme ich auf Ihre (richtige) Einlassung zurück, bestätige Sie selbstredend sehr gerne, gebe aber die haftungsrechtliche Problematik zu bedenken, die im (Behandlungs-)Schadensfall auch bei Privatpatienten entstehen kann, wenn ohne ärztlichen Auftrag im Haus des Patienten, oder auf der grünen Wiese behandelt wird.
Grüße an Sie von:
Hans-Heinrich
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APM
Hallo Herr Hans,
bitte verzeihen Sie, es lag nicht in meiner Absicht Ihren Beitrag halbfertig erscheinen zu lassen. Mein Begehr war ausschließlich auf eine bisher nicht zur Sprache gekommene Kleinigkeit hinzuweisen.
Friede?
Hallo sunflowergirlie,
bei Kassenpatienten der gesetzlichen KVs besteht der Behandlungsvertrag zwischen der Praxis und der gesetzlichen KV. Die Landesverbände der gesetzlichen KVs erteilen die Zulassung nur bei Erfüllung der vorgeschriebenen (mannigfaltigen) Voraussetzungen. Man arbeitet also nach deren Bedingungen. Dazu haben Jochen und Hans-Heinrich ja schon genauere Infos gegeben.
So steht es wörtlich in den Heilmittelrichtlinien der gesetzlichen KVs:
Der Arzt kann bestimmen, dass die Therapie am Wohnort des Patienten als "Hausbesuch“ durchgeführt wird. Das ist nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann bzw. wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen...
In der Heilmittelverordnung sind nach Maßgabe der vereinbarten Vordrucke die Heilmittel eindeutig zu bezeichnen. Ferner sind alle für die individuelle Therapie erforderlichen Einzelangaben zu machen. Anzugeben sind insbesondere ..., Hausbesuch (ja oder nein), ...
Ich weiß nicht, was der ZVK dir genau gesagt hat, aber ich finde die Heilmittelrichtlinien eindeutig: kein Hausbesuch ohne ärztliche Verordnung! Wie Jochen ja schon geschrieben hat, es besteht die Gefahr, dass die KVs die Behandlungsvergütungen zurückfordern.
Bei Privatpatienten besteht kein Vertrag zwischen Praxis und Krankenversicherung, sondern ein Vertrag zwischen Therapeut/Praxis und Patient. Für die Abrechnung der Leistungen bei Privatpatienten muss lediglich die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung vorliegen (und, falls qualifizierte Positionen abgerechnet werden wollen, der Nachweis von den
abgeschlossenen Fortbildungen der entsprechenden Behandlungsmethoden wie MLD, MT, Bobath, etc.). Praxiseinrichtungsvorschriften, vorgeschriebene Öffnungszeiten, Fortbildungspflicht, etc. gibt es bei Privaten KVs nicht. Ebenso ist der Behandlungsort nicht vorgeschrieben.
Gruß von susn
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Hans-HeinrichZitat von APM
Also ich könnt' mich jetzt nicht entsinnen.
(Aber ich bin ja auch schon alt - und unheimlich vergesslich)
Schöne Grüße von:
Hans-Heinrich
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